Unterschriftensammlung zur Bundestagswahl - Bayernpartei klagt beim Bundesverfassungsgericht
München (ots)
Wollen Parteien, die nicht im zur Wahl anstehenden Parlament vertreten sind, sich dieser Wahl stellen, so müssen sie sogenannte Unterstützungsunterschriften beibringen. Im Fall der im September geplanten Bundestagswahl sind das 2.000 Unterschriften für die Landesliste (Bayern) sowie 200 Unterschriften je Direktkandidat.
Die Bayernpartei hat diese Sammlung nie gescheut und in den allermeisten Fällen wurde in der Vergangenheit die Hürde auch gemeistert. Allerdings erlauben die jetzigen "Corona-Zeiten" beispielsweise nicht das Veranstalten von Info-Ständen. Auch ein von "Haus-zu-Haus-Gehen" würde die nachdrückliche Aufforderung der Verantwortlichen, nämlich Kontakte weitestgehend zu reduzieren, konterkarieren.
Da aber seitens der etablierten Politik bisher keine wirklich aussagekräftigen Signale kommen, diese besonderen Erschwernisse zu berücksichtigen, hat die Bayernpartei Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Vertreten wird sie hierbei von Rechtsanwalt Thomas Hummel, der vor einigen Jahren für die Bayernpartei im Münchener Stadtrat saß.
Der Landesvorsitzende der Bayernpartei, Florian Weber, zeigte sich zuversichtlich: "Wir haben diese Pflicht zur Unterschriftensammlung immer für undemokratisch gehalten, immer als Waffe der Etablierten gesehen, sich unerwünschter Konkurrenz zu erwehren.
Aber in diesen speziellen, für alle nervenzehrenden Zeiten, können schlicht nicht die gleichen Anforderungen gelten wie sonst. Es kann ja letztlich niemand erklären, warum etwa die Gastronomie seit mehreren Monaten geschlossen bleiben muss - weil man die Kontakte reduzieren will. Unsere Parteimitglieder - oder auch die anderer Parteien - dann aber gezwungen sind, all das wieder zunichte zu machen. Deshalb haben wir frühzeitig Klage eingereicht und bereits am 3. Februar eine Eingangsbestätigung des Bundesverfassungsgerichtes erhalten."
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