Mandatsträger der Bayernpartei treten für Abschaffung der Erbschaftssteuer ein
München (ots)
Anlässlich des morgigen Bayerischen Verfassungstages haben sich die Mandatsträger der Bayernpartei an den bayerischen Ministerpräsidenten gewandt. Mit der Bitte, sich für die Abschaffung der Erbschaftssteuer einzusetzen.
Der Wortlaut des Briefes:
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
zum heutigen Verfassungstag möchten wir uns als gewählte Vertreter der bayerischen Bürger in einer Angelegenheit an Sie wenden, die oftmals an uns herangetragen wird.
Die bayerische Wirtschaft ist geprägt von Familienunternehmen und mittelständischen Betrieben. Unternehmerische Tradition und Treue zum Wirtschaftsstandort Bayern werden nicht selten über viele Generationen weitergegeben. Sie bilden das Rückgrat unseres Wohlstands.
Leider sind die Erbschaftsteuern zu einem drückenden Problem für die Wirtschaft und die Selbständigen in unserem Land, wie auch für eine große Zahl von Privatpersonen, geworden. Es ist zu befürchten, dass sich diese Thematik angesichts steigender Preise und Werte bei grundsätzlich gleichbleibenden Freibeträgen und Bemessungsgrenzen in absehbarer Zeit noch weiter verschärfen wird.
Hiervon ist die bayerische Wirtschaft in ganz besonderem Maße betroffen. Die Zuständigkeit des Bundes, die dieser mit der Wahrung der Rechts- und Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse (Art. 105 Satz 2 Satz 2 i.V.m. Art. 72 Abs. 2 GG) für sich geltend macht, führt gerade zu einer Ungleichheit. Denn die bundeseinheitliche Erbschaftsteuer trifft einen Industriestandort wie Bayern, in dem höhere Lebenshaltungskosten und höhere Mieten zu erwirtschaften sind, ganz besonders.
Dies widerspricht insbesondere dem Verfassungsauftrag nach Schutz und Förderung von kleinen und mittelständischen Betrieben aus Art. 153 Satz 1 der Verfassung.
Wir fordern Sie daher auf, im Rahmen Ihrer Möglichkeiten, insbesondere über den Bundesrat,
- für eine Abschaffung der Erbschaftsteuer,
- für eine Verlagerung der Kompetenz auf die Länder oder
- wenigstens für eine Öffnung des Erbschaftsteuerrechts zugunsten landesspezifischer Anpassungen
einzutreten.
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