AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg
Zumeldung DUH-Urteil des OLG Stuttgart
Pressemitteilung
Stuttgart, 10.11.2023
Der rechtspolitische AfD-Fraktionssprecher Rüdiger Klos MdL hat das Urteil des Oberlandesgerichts OLG Stuttgart gegen die Deutsche Umwelthilfe DUH als verdiente Klatsche gegen das anmaßende Gebaren eines profitorientierten Abmahnvereins bewertet:
„Die DUH wollen allen Ernstes Mercedes-Benz untersagen, nach dem 31. Oktober 2030 bzw. unter bestimmten Voraussetzungen schon ab heute (!) neue Verbrenner-PKW in den Verkehr zu bringen. Damit scheiterte der Verein ebenso wie schon gegen BMW in München. Das OLG stufte die Berufung als ‚offensichtlich unbegründet‘ ein, weil der Verkauf von Verbrennern bis 2035 nicht zu einem rechtswidrigen Zustand führe: Im Rahmen des EU-Klimaschutzpakets ‚Fit für 55‘ ist das sogenannte ‚Verbrennerverbot‘ ab 2035 festgeschrieben. Damit wird der DUH endlich einmal unmissverständlich klargemacht, dass sie kein Ersatz für Exekutive und Legislative ist, die meint, als Überregulierungsbehörde über allen Parlamenten zu stehen und der Gesellschaft vorzuschreiben, was sie zu tun und zu lassen hat. Diese Entscheidung verhindert, dass ad hoc Tausende Arbeitsplätze vernichtet und ein ganzer Industriezweig lahmgelegt wird, ohne den der Wohlstand unseres Landes undenkbar ist.“
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Thomas Hartung
Pressesprecher
Leiter der Pressestelle der AfD-Fraktion im
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