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EnBW Energie Baden-Württemberg AG

Rechtsstreit um Lieferverträge beigelegt: EnBW und Stadtwerke Waldshut-Tiengen haben sich außergerichtlich geeinigt
EnBW nimmt Berufung zurück - Stadtwerke leisten Restzahlungen

Karlsruhe (ots)

Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG und die
Stadtwerke Waldshut-Tiengen haben ihren Rechtsstreit um die
Gültigkeit früherer Stromlieferverträge außergerichtlich beigelegt.
Die EnBW wird ihre beim Oberlandesgericht Karlsruhe anhängige
Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Mannheim vom April 1999
zurücknehmen - die Stadtwerke leisten Restzahlungen an die EnBW. "Für
die Entwicklung des Wettbewerbs im Strommarkt hat die vor Jahresfrist
noch wichtige Frage der Gültigkeit von Altverträgen aus der
Monopolzeit keine grundsätzliche Bedeutung mehr." So begründet die
EnBW in einer am Freitag in Karlsruhe veröffentlichten Mitteilung den
Verzicht auf eine obergerichtliche Entscheidung.
Nach der zwischen der EnBW und den Stadtwerken Waldshut-Tiengen
getroffenen Vereinbarung leisten die Stadtwerke für den Zeitraum Juli
1998 bis April 1999 Restzahlungen in Höhe von 258 000 Mark. Im
Gegenzug nimmt die EnBW ihre Berufung beim OLG Karlsruhe zurück.
Danach bestehen für beide Seiten "wechselseitig keine Ansprüche
mehr."
Bei dem jetzt beigelegten Streit ging es um die Rechtsfrage, ob
die aus dem Jahre 1996 stammenden Lieferverträge zwischen der EnBW
und den Stadtwerken Waldshut-Tiengen auch nach der Ende April 1998
wirksam gewordenen Liberalisierung des deutschen Strommarktes noch
Gültigkeit haben. Die Stadtwerke Waldshut-Tiengen waren der Meinung,
die aus der Zeit der Gebietsmonopole stammenden Altverträge seien
nicht mehr bindend - die EnBW bestand aus Gründen der
Rechtssicherheit auf der grundsätzlichen Gültigkeit von Verträgen.
Das Landgericht Mannheim hatte in einem erstinstanzlichen Urteil den
Stadtwerken Waldshut-Tiengen Recht gegeben.
Da inzwischen der größte Teil der Lieferverträge an die neue
Marktsituation angepaßt wurden, besteht aus Sicht der EnBW inzwischen
kein zwingender Grund mehr, eine obergerichtliche Klärung der
Grundsatzfrage der Gültigkeit von Altverträgen herbeizuführen. Vor
diesem Hintergrund habe sich die EnBW um eine außergerichtliche
Einigung mit den Stadtwerken Waldshut-Tiengen bemüht.

Rückfragen bitte an:

Energie Baden-Württemberg AG
Unternehmenskommunikation
Durlacher Allee 93
76131 Karlsruhe
Telefon: 0721 / 63-14320
Telefax: 0721 / 63-12672

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