EnBW Energie Baden-Württemberg AG
Gemeinsame Mitarbeiterinformation /Pressemitteilung von EnBW und NWS
Bündelung von Kompetenzen stärkt EnBW und NWS
Vorstände von EnBW und NWS vereinbaren "enge, nachhaltige Kooperation"
Stuttgart (ots)
Eigenständigkeit der NWS bleibt erhalten - Auch künftig keine betriebsbedingten Kündigungen
Die Vorstände der EnBW Energie Baden-Württemberg AG und der Neckarwerke Stuttgart AG (NWS) haben das Ziel einer "engen, nachhaltigen Kooperation" vereinbart. Die Eigenständigkeit der NWS bleibt erhalten. Auch künftig wird es in beiden Unternehmen keine betriebsbedingten Kündigungen geben. Dies erklärten die Vorstände beider Unternehmen nach einem Gespräch am Montag in Stuttgart in einer gemeinsamen Erklärung.
Die bislang mit 25,7 Prozent an den NWS beteiligte EnBW strebe eine "Mehrheitsbeteiligung und die unternehmerische Führung" bei NWS an, so der EnBW Vorstandsvorsitzende, Gerhard Goll, dies bedeute aber "keine Fusion, sondern gesellschaftsrechtliche Verflechtungen." Auch der NWS-Vorstandsvorsitzende Günter Scheck betonte den Erhalt der Eigenständigkeit der NWS und den "Erhalt der am Markt eingeführten Marke NWS."
Einig waren sich die Vorstände beider Partnerunternehmen darüber, daß die vereinbarte Kooperation zu einer "erheblichen Stärkung und dauerhaften Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit von EnBW und NWS führen wird." Es gebe ein breites Feld für die "Bündelung von Kompetenzen und gemeinsame Marktaktivitäten." Als Beispiele nennen die Vorstände in ihrer Erklärung die Planung und Regie von Kraftwerken und Netzen sowie den europaweiten Stromhandel.
Bekräftigt wurde auf der gemeinsamen Vorstandssitzung, einen "notwendigen Arbeitsplatzabbau auch künftig sozialverträglich zu gestalten." Es werde - wie bislang - keine betriebsbedingten Kündigungen bei EnBW und NWS geben. In diesem Zusammenhang wurde vereinbart, einen "gemeinsamen internen Arbeitsmarkt" für die Stellenausschreibungen von EnBW und NWS zu schaffen.
Bereits bis Mitte März sollen Ziele und Inhalte der Kooperation zwischen EnBW und NWS auf der Basis der Vorschläge der Eigentümer und Vorstände beider Unternehmen detaillierter geklärt werden. Die Planungen und deren Umsetzungen geschehen im Wege einer gemeinsamen Projektarbeit
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