EnBW Energie Baden-Württemberg AG
Ohne Auflagen: Bundeskartellamt genehmigt
Kooperation von EnBW und NWS
Umfangreiches Vertragswerk unterzeichnet
Karlsruhe/Stuttgart (ots)
- Gemeinsame Pressemitteilung / Mitarbeiterinformation von EnBW und NWS -
Das Bundeskartellamt in Berlin hat die Kooperation der EnBW Energie Baden-Württemberg AG mit der Neckarwerke Stuttgart AG ohne Auflagen freigegeben. Die Kooperation bedarf jetzt nur noch der Zustimmung der NWS-Hauptversammlung am 28. Juli 2000. Die Aktionäre der EnBW haben dem Vorhaben bereits auf der EnBW Hauptversammlung am 12. Juli dieses Jahres zugestimmt.
Die vertraglich vereinbarte Kooperation sieht eine enge Zusammenarbeit beider Unternehmen in allen wesentlichen Bereichen vor. Die unternehmerische Führung liegt bei der EnBW. Bestandteile der Kooperation sind vier Verträge: der Kooperationsvertrag mit der Beschreibung der vorgesehenen Kooperationsfelder, ein Vertrag zur Ausgestaltung der unternehmerischen Führung, ein Rahmenvertrag zum möglichen Aktienerwerb durch die EnBW und eine Vereinbarung zur Sicherung der Arbeitsplätze und Standorte. Die Vertragsparteien haben diese Verträge gemeinsam mit den NWS-Hauptaktionären Landeshauptstadt Stuttgart und Neckar-Elektrizitätsverband am 20. Juli 2000 in Stuttgart unterzeichnet.
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