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EnBW Energie Baden-Württemberg AG

Folgewirkung der Subventionsgesetze EEG und KWK: Auch EnBW muss politisch veranlasste
Verteuerungen an ihre Kunden weitergeben

Karlsruhe (ots)

Strompreisanpassungen um rund einen Pfennig pro
Kilowattstunde zum 1. Oktober - Neue, attraktive Angebote an Privat-
und Gewerbekunden
Auch die EnBW Energie Baden-Württemberg AG muss die durch die
Subventionsgesetze EEG (Erneuerbare Energiengesetz) und KWK
(Förderung Kraft-Wärme-Kopplung) bundesweit veranlassten
Verteuerungen der Strombeschaffung an ihre Kunden weitergeben: Von
der zum 1. Oktober 2000 wirksam werdenden Strompreisanpassung um 1,15
Pfennig pro Kilowattstunde (einschließlich Mehrwertsteuer) sind alle
Kundengruppen betroffen. In einer am Dienstag in Karlsruhe
veröffentlichten Mitteilung bedauert die EnBW, "dass durch die
Verlagerung politisch gewünschter und gesetzlich geregelter
Subventionen auf die Stromwirtschaft für viele unserer Kunden ein
Teil der durch die Liberalisierung des Energiemarktes erreichten
Preisvorteile wieder aufgezehrt werden." Gleichzeitig kündigte die
EnBW neue, attraktive Angebote für Privat- und Gewerbekunden an. Die
EnBW werde auch künftig ein "fairer, innovativer und preisgünstiger
Partner für Produkte und Dienstleistungen rund um das Thema Energie
bleiben."
In landesweit am 30. September erscheinenden Zeitungsanzeigen
sowie in Rundschreiben an Kunden mit besonderen Verträgen wird die
EnBW ausführlich über die Gründe und die Art der Preisanpassungen
informieren. Dabei geht es in der Regel um einen Aufschlag auf den
"Arbeitspreis" von 0,99 Pfennig pro Kilowattstunde plus 16 Prozent
Mehrwertsteuer - also um brutto 1,15 Pfennig pro Kilowattstunde. Die
Grundpreise bleiben unverändert. Der Aufschlag von 0,99 Pfennig pro
Kilowattstunde deckt exakt die Mehrbelastungen ab, die der EnBW durch
die beiden Subventionsgesetze entstehen: 0,46 Pfennig pro
Kilowattstunde muss die EnBW im Wege eines bundesweiten
Umlageverfahrens nach dem bereits am 1. April 2000 in Kraft
getretenen Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) für die
Einspeisung von Strom aus Biomasse, Wind- und Solarenergie bezahlen.
0,53 Pfennig pro Kilowattstunde beträgt der Umlagesatz, den die EnBW
nach dem am 18. Mai 2000 in Kraft getretenen Gesetz zum Schutz der
Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) für die Einspeisung von
Strom aus KWK-Anlagen entrichten muss.
Die Höhe der beschriebenen Preisanpassungen gilt nur für Kunden
innerhalb des Netzgebiets der EnBW. Für Kunden, die die EnBW
außerhalb ihres eigenen Netzgebietes beliefert, können sich - je nach
Belastung des jeweiligen Netzbetreibers durch die beiden
Subventionsgesetze EEG und KWK - abweichende Preisveränderungen
ergeben.
Noch nicht enthalten sind in den neuen Preisen die Mehrbelastungen
durch die dritte Stufe der sogenannten Öko-Steuer: Zum 1. Januar 2001
soll dieser - mit wenigen Ausnahmen erhobene - Aufschlag auf den
Strom um weitere 0,5 Pfennig auf dann bereits 3 Pfennig pro
Kilowattstunde erhöht werden. Nach den bisherigen Planungen der
Bundesregierung soll die Stromsteuer in zwei weiteren
Jahresschritten, 2002 und 2003 nochmal um je 0,5 Pfennig auf dann 4,0
Pfennig pro Kilowattstunde steigen.
Mit der Information über die durch gesetzliche Mehrbelastungen
notwendig gewordenen Preisanpassungen kündigte die EnBW neue Preis-
und Leistungsangebote an ihre Privat- und Gewerbekunden an: Unter der
Bezeichnung "EnBW Garant vario" und "EnBW Business vario" werden die
EnBW Kunden auch künftig - neben den klassischen Tarifen und
branchenspezifischen Sonderverträgen - attraktive Produkt- und
Dienstleistungspakete wählen können. So haben beispielsweise künftig
auch Privatkunden die Möglichkeit, über ein EnBW Servicescheckheft
Dienstleistungen - von der Handwerkerhilfe bis zur Energieberatung -
abzurufen.
Energie Baden-Württemberg AG
Unternehmenskommunikation
Durlacher Allee 93
76131 Karlsruhe
Telefon: 0721/63-14320
Telefax: 0721/63-12672

Original-Content von: EnBW Energie Baden-Württemberg AG, übermittelt durch news aktuell

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