EnBW Energie Baden-Württemberg AG
Transporte zur Wiederaufarbeitungsanlage sind weiter notwendig
Weiterbetrieb des Gemeinschaftskernkraftwerks Neckar nach der Revision im April ist sichergestellt
Stuttgart (ots)
Castor-Behälter können auf Bereitstellungsplatz bleiben
Die Rechtssicherheit für den Weiterbetrieb von Block 2 des Gemeinschaftskernkraftwerks Neckar (GKN) nach der Kurzrevision vom 1. bis 8. April 2001 ist nach der heutigen Weisung des Bundesumweltministeriums gegeben. Dies teilten die EnBW Energie Baden-Württemberg AG und die Neckarwerke Stuttgart AG (NWS) in Stuttgart mit. Beide Gesellschaften sehen auf Grund dieser Weisung nunmehr die Möglichkeit, die sechs beladenen Castorbehälter mit abgebrannten Brennelementen bei GKN auch nach der Revision zum Transport bereit zu stellen.
Damit muss der Transport der Castoren nicht mehr vor der Revision Anfang April stattfinden. Ob ein Transport nach Ahaus notwendig wird, bleibt vorerst offen. Zwar habe das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) auch die Genehmigung für die Lagerung von 24 Castoren in einem Interimslager des GKN für Ende Februar 2001 in Aussicht gestellt. Solange jedoch diese Genehmigung nicht erteilt und nutzbar ist, ist die Notwendigkeit von Transporten ins nordrhein-westfälische Ahaus weiterhin gegeben.
Dagegen wiesen die Betreiber darauf hin, dass Transporte abgebrannter Brennelemente zu den Wiederaufarbeitungsanlagen auf jeden Fall weiterhin nötig sein werden, da bestehende Verträge erfüllt werden müssen. Einen ersten Transport zur Wiederaufarbeitung nach Großbritannien aus dem GKN hat das BfS jetzt genehmigt. Der Zeitpunkt für diesen Transport ist noch offen.
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