EnBW Energie Baden-Württemberg AG
Gemeinsame Pressemitteilung von RWE, E.on, EnBW, HEW, VEAG, Ruhrgas zum "Aktionsprogramm Klimaschutz"
Karlsruhe (ots)
Führende Unternehmen der deutschen Energiewirtschaft haben der Bundesregierung am heutigen Freitag ein detailliertes "Aktionsprogramm Klimaschutz" vorgelegt. Bis 2010 würden hiermit innerhalb der Energiewirtschaft CO2-Minderungen national von bis zu 45 Mio. t. p. a. erreicht. Damit werden die Zusagen eingelöst, die die Vorstandsvorsitzenden großer Energieunternehmen am 29. November 2000 gegenüber dem Bundeskanzler gemacht haben. Das Konzept wurde in der heutigen Sitzung der eingesetzten Arbeitsgruppe aus Politik, Gewerkschaft und Energiewirtschaft von Bundeswirtschaftsminister Werner Müller begrüßt und als Basis für weitere Verhandlungen akzeptiert. In den kommenden Wochen wird dieses Konzept zwischen Politik und Unternehmen weiter konkretisiert.
Das vorgelegte Maßnahmenprogramm stellt im Gegensatz zu einer KWK-Quotenregulierung sicher, daß knappe Mittel mit höchster Effizienz eingesetzt, Mitnahmeeffekte vermieden und technische Innovationen induziert werden. Das Aktionsprogramm ist praktikabel und ohne bürokratischen Aufwand umsetzbar. Damit ist es jedem dirigistischen Ansatz überlegen.
Aktionsprogramm Klimaschutz
Die Diskussion um weitere Schritte zum Klimaschutz hat sich zunehmend auf die politische Forderung nach Einführung einer Quotenregulierung für KWK-Strom zugespitzt. Das eigentlich angestrebte Ziel, eine tatsächliche Senkung des CO2-Ausstoßes und sonstiger Klimagase zu erreichen, tritt dadurch immer mehr in den Hintergrund. Durch die Einführung einer solchen Quotenregulierung würden wichtige volkswirtschaftliche Ziele, wie eine sichere und ausgewogene Energieerzeugungsbasis, die beschleunigte Entwicklung neuer Technologien sowie die Erhaltung einheimischer Wertschöpfung und Arbeitsplätze, gefährdet.
Führende Unternehmen der deutschen Energiewirtschaft schlagen ein "Aktionsprogramm Klimaschutz" vor. Mit einem Bündel von freiwilligen Maßnahmen der Energiewirtschaft sowie öffentlich geförderten Vorhaben kann in konkreten und quantifizierten Schritten eine Emissionsminderung bis zum Jahr 2010 von 45 Mio. t jährlich gegenüber der Ausgangssituation 2000 erreicht werden. Das Aktionsprogramm knüpft an die gemeinsamen Vorschläge der IGBCE und des NRW-Wirtschaftsministeriums vom November 2000 an. (1)
Es verfolgt drei Ziele:
- Eine effiziente und wirtschaftlich optimierte Reduzierung von Klimagas-Emissionen;
- die Sicherung von technischen Innovationen und Investitionen am Standort Deutschland;
- und die Erhaltung von Wertschöpfung und Beschäftigung in der deutschen Energiewirtschaft.
Diese Ziele sind durch die Einführung einer KWK-Quotenregulierung nicht zu erreichen.
Die Realisierung des Programms hat deshalb, wie schon die Selbstverpflichtungserklärung der deutschen Industrie, einen Verzicht auf Einführung einer KWK-Quotenregulierung zur Voraussetzung.
I. Energiewirtschaft unterstützt vorsorgenden Klimaschutz
Die deutsche Energiewirtschaft unterstützt eine aktive, vorsorgende und wettbewerbskonforme Klimaschutzpolitik. Mit Investitionen von mehr als 200 Mrd. Euro in den 90er Jahren hat die deutsche Strom-, Gas- und Fernwärmewirtschaft nicht nur ihre Position als größter Einzelinvestor am Standort Deutschland gefestigt, sondern darüber hinaus auch maßgeblich dazu beigetragen, dass Deutschland seine gesamten Klimagasemissionen von 1990 bis 1999 um rd. 18,6% reduzieren konnte. Die Kohlendioxid-Emissionen der Energiewirtschaft gingen im Zeitraum von 1990 bis 1998 um 16 % zurück, die der Industrie um 31%. Ein wesentlicher Beitrag wurde durch das milliardenschwere Kraftwerkserneuerungsprogramm in den neuen Bundesländern erreicht. Vorhandene Potenziale zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen in der ostdeutschen Stromwirtschaft wurden damit gehoben. Dagegen stiegen bundesweit die CO2-Emissionen der privaten Haushalte sowie des Verkehrs um 6 bzw. 11 %.
Damit ist nachgewiesen, dass ohne den freiwilligen Beitrag und die hohen Investitionen der deutschen Wirtschaft in den Klimaschutz eine deutliche Verminderung der gesamten Klimagasemission unmöglich ist. Auch in Zukunft werden die deutsche Energiewirtschaft und die Industrie mit ihren Minderungsanstrengungen wesentlich zur Erfüllung der bundesdeutschen Klimaschutzziele beitragen müssen. Die Europäische Union kann die zugesagten 8 % Reduktion ihrer gesamten Klimagasemissionen von 1990 bis 2010 nur erreichen, wenn Deutschland drei Viertel der gesamten europäischen Minderungsanstrengungen bei einem Anteil am europäischen Energieverbrauch von nur 25 % übernimmt. Entsprechend der Verständigung über die friedliche Nutzung der Kernenergie vom 14. Juni 2000 müssen Politik und Energiewirtschaft alle Potenziale für eine sichere, wettbewerbskonforme und ökologisch effiziente Energieversorgung ausschöpfen.
II. Kraft-Wärme-Kopplung kann wichtige Beiträge zur CO2-Minderung leisten....
Der gekoppelten Erzeugung von Strom und Wärme, der Kraft-Wärme-Kopplung, kommt bei einem möglichst rationellen und umweltschonenden Umgang mit Energie weiterhin eine hohe Bedeutung zu. Voraussetzung für den wirksamen Einsatz der KWK ist eine möglichst gleichzeitige und gleichmäßig hohe Anforderung von Strom und Wärme, wie sie insbesondere in der Industrie zu finden ist.
....ist aber kein Königsweg
Nach einer vom BMWi beim Institut für Energiewirtschaft und rationelle Energieanwendung an der Universität Stuttgart (IER) in Auftrag gegebenen Studie werden in Deutschland rd. 5.700 KWK-Anlagen betrieben. Diese erzeugen jährlich rd. 50 TWh Strom, der direkt mit der Wärmeabnahme gekoppelt ist. Im Vergleich zur getrennten Erzeugung von Strom und Wärme vermindern zwei Drittel der KWK-Stromerzeugung die CO2-Emission. Das restliche Drittel der KWK-Stromerzeugung, das aus nur 530 Anlagen stammt, führt dagegen zu deutlichen CO2-Mehremissionen, so dass insgesamt die CO2-Bilanz der KWK-Anlagen in Deutschland verglichen mit einer getrennten Strom- und Wärmeerzeugung negativ ausfällt.
Dieser Zahlenvergleich zeigt nachdrücklich, dass die KWK kein "Königsweg" zur Minderung der Treibhausgasemissionen ist, sondern wie andere Erzeugungsformen der Energiewirtschaft stets im Zusammenhang mit vorhandenen Alternativen entlang der Wertschöpfungskette zu beurteilen und wirtschaftlich wie ökologisch zu bewerten ist.
Die Schaffung eines geschützten Marktsegments für die KWK würde bis 2010 zusammen mit der Förderung erneuerbarer Energien mehr als ein Drittel des gerade liberalisierten deutschen Strommarktes wieder dem Wettbewerb entziehen. Auf die Stromverbraucher kämen auf der Basis der aktuell im politischen Raum vorgeschlagenen Fördermechanismen bis 2010 neue politische Sonderlasten von mindestens 2 bis 3 Mrd. DM jährlich zu. In der Spitze sind noch deutlich höhere Beträge im hohen einstelligen Milliardenbereich zu befürchten, so dass volkswirtschaftliche Kosten von 30 - 40 Mrd. DM (2) entstehen. Dabei sind die Kosten für Verteilernetze zur Abnahme der produzierten Wärme nicht enthalten, weil sie noch nicht berechnet wurden. Im selben Umfang wie KWK-Anlagen in die Strom- und Wärmemärkte gedrückt werden, sind Kapazitäten der getrennten Erzeugung stillzulegen. Nach Schätzungen der Energiewirtschaft sind das bis zu 15.000 MW - zumeist handelt es sich um Kohlekraftwerke, die z.T. gerade mit Milliardenaufwand auf Grund politischer Beschlüsse modernisiert worden sind. Damit sind rd. 10.000 Arbeitsplätze in vorhandenen Kraftwerken gefährdet.
Weitere unvertretbare Nachteile einen Quotenregulierung sind:
- Die KWK-Quote fördert alle Anlagen unabhängig von ihrer Wirtschaftlichkeit. Dies führt zu Mitnahmeeffekten in unvertretbarer Höhe.
- Die KWK-Quote ist ein dirigistisches Instrument, das erhebliche Bürokratie- und Kontrollinstrumente nach sich zieht.
- Es ist nicht erkennbar, wie die Vorstellungen der Bundesregierung zu einem liquiden Zertifikatsmarkt führen werden. Die Gefahr der Manipulation seitens der KWK-Produzenten durch strategisches Zurückhalten von Kapazitäten ist nicht von der Hand zu weisen. Wahrscheinlich würden wenige große KWK-Anlagen kontinuierlich den Zertifikatspreis bestimmen.
- Eine KWK-Quote setzt keine Anreize zur Modernisierung bestehender Anlagen. Innerhalb des KWK-Sektors bestehen schon heute große Unterschiede hinsichtlich der Effizienz und der CO2-Minderung.
- Die KWK-Quote schafft eine Subventionsabhängigkeit. Es ist nicht zu erwarten, dass derzeit unwirtschaftliche KWK-Standorte in 2010 wirtschaftlicher sind.
- Eine KWK-Quote ist kontraproduktiv für technologische Fortentwicklungen, weil sie unter Festschreibung der heutigen, konventionellen Techniken Überkapazitäten schafft und damit in wenigen Jahren erst marktreifen, innovativen neuen Technologien wie der Brennstoffzelle das unter anderen Rahmenbedingungen entstehende Marktpotenzial abschnürt.
- Die Quote gefährdet nachhaltig die Einhaltung der zugesagten 50 TWh Braunkohlenverstromung pro Jahr in den neuen Ländern.
- Eine KWK-Quote müsste für europäische Anbieter geöffnet werden. Es wäre jedoch unvertretbar, wenn der deutsche Stromverbraucher KWK-Anlagen in Belgien, Dänemark oder den Niederlanden subventioniert.
- Eine Quote treibt den Abgabenanteil an den Strompreisen auf über 50 %.
Die derzeit im politischen Raum diskutierten Quotenmodelle können zudem nicht den politischen Zielkonflikt lösen, einerseits bestehende, ineffiziente KWK-Anlagen schützen ("Stranded Investments"), andererseits zugleich aber unter ökologischen Gesichtspunkten nur besonders effiziente Anlagen fördern zu wollen.
III. Wettbewerbskonforme Alternativen zu einer KWK-Quotenregulierung
Vor dem Hintergrund eines zusammenwachsenden Europäischen Energiebinnenmarktes, der entsprechend der politischen Beschlusslage bis zum Jahr 2005 beschleunigt vollendet werden soll, schlägt die deutsche Energiewirtschaft wettbewerbskonforme Alternativen zu einer nationalen Quotenregulierung vor.
Aufbauend auf den zwischen 1990 und 2000 innerhalb der Energiewirtschaft erreichten Minderungen klimarelevanter Spurengase in Höhe von über 70 Mio. t legt die deutsche Energiewirtschaft ein Maßnahmenkonzept vor, mit dem bis zum Jahr 2010 eine Steigerung dieser Minderungserfolge um bis zu 45 Mio. t erreichbar ist, wenn auf Markteingriffe wie eine KWK-Quotenregulierung verzichtet wird.
Diese Maßnahmen können von der Energiewirtschaft zu großen Teilen ohne zusätzliche staatliche Förderung realisiert werden, wobei unterstellt ist, dass die Rahmenbedingungen für eine wettbewerbsfähige Energieerzeugung und die Wirtschaftlichkeit der geplanten Investitionen in Deutschland mittel- und langfristig gegeben sind.
Ein Teil der vorgeschlagenen Maßnahmen setzt ein differenziertes Förderkonzept voraus, das von Investitionszulagen, Investitionszuschüssen in unterschiedlicher Höhe bis zu Sonderabschreibungen reichen kann. Zur Finanzierung können Haushaltsmittel in Anspruch genommen werden, die aus Abgaben auf den Energieverbrauch stammen. Ferner ist nach einer EU-rechtskonformen Neugestaltung des KWK-Vorschaltgesetzes der zielgerichtete Mitteleinsatz für ein Erneuerungsprogramm bei bestehenden KWK-Anlagen denkbar, wenn dies nicht zu einseitigen Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der Energieversorger führt.
Maßnahmen CO2- Anmerkungen Minderungs- beitrag in 2010
A) Maßnahmen der 33 Mio. t Energiewirtschaft auf Basis des bestehenden Ordnungsrahmens
Modernisierung des 12 Mio. t Beitrag konkretisiert und Kraftwerksparks, erweitert die zugesagten Neubau von Anlagen, Minderungsbeiträge im Rahmen Retrofit, Abschaltung nicht der Vereinbarung mehr effizienter Anlagen zwischen der Bundesregierung und der deutschen Wirtschaft zur Klimavorsorge vom 9. November 2000
Beschleunigter Ausbau 5 Mio. t Biomasse, Wind, Wasser, erneuerbarer Energien Umgebungswärme, Ersatzstoffe; nur zum Teil EEG-gefördert
Bau neuer 9 Mio. t Industrie und Energiewirt- KWK-/GuD-Anlagen schaft, gleiche Bezugsbasis wie Kabinettsbeschluss 18.10.2000 (3)
Einsatz verbesserter 7 Mio. t Ersatz, Umbau und Heizungs- und Neubau dieser Aggregate Warmwassertechnik, auf Gasbasis Umwälzpumpen
B) Maßnahmen mit 12 Mio. t Anschubfinanzierung
Erneuerungsprogramm 4 Mio. t Bis zu 40% Investitionszu- bestehender, schuss (ist maximale ineffizienter KWK-Anlagen Förderhöhe entsprechend EU-Vorgaben, also EU-rechtskonform)
Erhöhte Wärmeabgabe in 5 Mio. t Öffentliche Zuschüsse von Nah- und Fernwärmenetze 25%, die von Bund und Ländern gemeinsam getragen werden;
Energieeffizienzkampagnen 2 Mio. t bei elektrischen Geräten
Erdgasfahrzeug/ 1 Mio. t Geeignete Brennstoffzelle Markteinführungshilfen
C) Additive internationale 5 Mio. t Maßnahmen
Internationale Maßnahmen 5 Mio. t Sanierung Kraftwerke, in EU und MOE, Ausbau erneuerbarer Joint Implementation Energien, Aufforstung und Clean Development Mechanism
Die im November 2000 von IGBCE und dem Wirtschaftsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen präsentierten Maßnahmenprogramme werden durch dieses Maßnahmenpaket voll bestätigt. Über den hier vorgeschlagenen Weg werden die Eingriffe in den Wettbewerbsmarkt Energie minimiert, Wertschöpfung am Standort Deutschland gesichert, Arbeitsplätze erhalten und die CO2-Minderungskosten so gering wie möglich gehalten. Darüber hinaus lassen sich die vorgeschlagenen alternativen Maßnahmen in die sehr ambitionierten Klimaschutzziele der Bundesregierung einpassen.
Fazit: Eine nachhaltige Reduzierung der CO2-Emissionen als Maßnahme vorbeugenden Klimaschutzes ist gemeinsames Anliegen von Politik und Energiewirtschaft.
Das jetzt vorgelegte Aktionsprogramm wird diesem Anspruch gerecht. Es stellt sicher, dass das Kapital der Unternehmen und öffentliche Fördermittel mit höchster Effizienz eingesetzt werden. Mitnahmeeffekte werden vermieden, technische Innovationen induziert. Das Aktionsprogramm ist praktikabel und ohne übermäßigen bürokratischen Aufwand umsetzbar. Damit ist es jedem dirigistischen Ansatz wie einer KWK-Quotenregulierung überlegen.
1)"Vorsorgender Klimaschutz durch nachhaltige Effizienzsteigerung in allen Bereichen des Energiesystems" 2)Basis: Berechnungen AGFW-Hauptstudie, Dezember 2000, Frankfurt/M. 3)Hinweis: Die Energiewirtschaft sichert zu, dass in Weiterverfolgung der derzeitigen Praxis KWK-Anlagen mit definierten Kriterien, die eine Mindesteffizienz sicherstellen, gebaut werden. Zu solchen Kriterien zählen folgende Eckpunkte: Erdgas- GuD-KWK-Anlage kleiner 100 MW: Energienutzungsgrad größer 76 %, Stromkennziffer größer 1,0, Ausnutzung größer 6000 Volllaststunden pro Jahr; Erdgasturbine mit Abhitzekessel kleiner 80 MW: Energienutzungsgrad größer 85 %, Stromkennziffer größer 0,6, Ausnutzung größer 5000 Volllaststunden pro Jahr; Erdgasblockheizkraftwerk kleiner 1000 kW: Energienutzungsgrad größer 88 %, Stromkennziffer größer 0,76, Ausnutzung größer 6000 Volllaststunden pro Jahr: Kohleheizkraftwerk kleiner 150 MW: Energienutzungsgrad größer 80 %, Stromkennziffer größer 0,32, Ausnutzung größer 7000 Volllaststunden pro Jahr; Alle drei Kenngrößen müssen jeweils gleichzeitig erfüllt sein.
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