EnBW Energie Baden-Württemberg AG
Bundesumweltministerium geht auf Vorschläge der EnBW ein: EnBW wird Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg freiwillig zur beschleunigten Klärung vorübergehend abfahren
Berlin/Karlsruhe (ots)
Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG wird Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg freiwillig zur beschleunigten Klärung des meldepflichtigen Ereignisses vom August vorübergehend abfahren. Dies ist das Ergebnis von Gesprächen zwischen dem Bundesumweltministerium, dem baden-württembergischen Umwelt- und Verkehrsministerium und der EnBW am Sonntag in Berlin. Die EnBW begrüßte in einer am Sonntagabend veröffentlichten Stellungnahme, dass das Bundesumweltministerium entsprechende Vorschläge der EnBW akzeptiert und von einer Weisung abgesehen hat.
Nach der Verständigung über das weitere Vorgehen ist die EnBW zuversichtlich, dass die noch offenen Fragen im Zusammenhang mit den im August festgestellten und ordnungsgemäß gemeldeten Abweichungen in der Zusammensetzung der Notkühlflüssigkeiten in Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg in möglichst kurzer Zeit für alle Seiten befriedigend beantwortet werden können. Da es in diesem Zusammenhang keinerlei behördliche Weisung gibt, liegt auch die Entscheidung über das Wiederanfahren des Blocks 2 in Philippsburg bei der EnBW.
Ausdrücklich betont die EnBW, dass das Abfahren des Kernkraftwerks ausschließlich der beschleunigten Klärung des Vorgangs dient. Wie bereits in einer EnBW Pressemitteilung vom Samstag ausgeführt, bestehe in der Anlage derzeit keinerlei Sicherheitsrisiko - und habe auch zum Zeitpunkt der Abweichung in der Zusammensetzung der Notkühlflüssigkeiten keine eingeschränkte Betriebssicherheit bestanden. In diesem Zusammenhang verweist die EnBW auch auf die Bewertung des im Auftrage des baden-württembergischen Umwelt- und Verkehrsministeriums als Gutachter mit dem Vorgang befassten TÜV Energie und Systeme, Mannheim, der in seiner Stellungnahme die EnBW Bewertungen bestätigt hatte. Das Stuttgarter Umweltministerium war von der EnBW am 27. August über das meldepflichtige Ereignis informiert worden.
Der EnBW Vorstand bedauert den Vorgang und kündigte an, alle notwendigen und sinnvollen technischen, organisatorischen und personellen Konsequenzen aus den Erkenntnissen der Abläufe zu ziehen.
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