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EnBW Energie Baden-Württemberg AG

EnBW im Normenkontrollverfahren erfolgreich: Veränderungssperre der Stadt Philippsburg nichtig
Revision nicht zugelassen

Stuttgart (ots)

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
(VGH) in Mannheim hat in seiner am Montag bekannt gegebenen
Entscheidung über den Normenkontrollantrag der EnBW Kraftwerke AG die
Veränderungssperre der Stadt Philippsburg für das Gebiet
Rheinschanzinsel für nichtig erklärt. Mit der Veränderungssperre war
ein Verbot für bauliche Maßnahmen auch auf dem Gelände des EnBW
Kernkraftwerks Philippsburg verbunden. Gegen das Urteil hat der VGH
das Rechtsmittel der Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht
zugelassen.
In einer am Montag veröffentlichten Pressemitteilung begrüßte die
EnBW die VGH-Entscheidung als einen wichtigen Beitrag zur Sicherung
des Kraftwerksstandortes Philippsburg. Nur mit dem geplanten Bau
eines Zwischenlagers auf dem Kraftwerksgelände sei mittelfristig eine
"Verstopfung" des Kraftwerks und damit seine Abschaltung aufgrund
fehlender Entsorgungsmöglichkeiten zu verhindern. Mit Blick auf die
Standortgemeinde Philippsburg betonte die EnBW: "Auch wenn wir die
Bedenken im Zusammenhang mit dem geplanten Zwischenlager nicht
teilen, nehmen wir die Sorgen der Bevölkerung ernst und suchen offen
die sachliche Auseinandersetzung mit Bürgern und Gemeindevertretern."
Hintergrund des Rechtsstreits war die Entscheidung des
Philippsburger Gemeinderats, einen langfristigen Bebauungsplan für
das Gebiet Rheinschanzinsel aufzustellen. Um diesen Bebauungsplan
abzusichern, hatte die Stadt eine Veränderungssperre beschlossen, die
keine Änderungen an der vorhandenen Nutzung des
Kernkraftwerk-Standortes zuläßt.  Die Rechtmäßigkeit der
Veränderungssperre hätte bedeutet, dass das auf dem Gelände des
Kernkraftwerks Philippsburg geplante Zwischenlager nicht gebaut
werden kann. Die EnBW Kraftwerke AG hatte deshalb am 19. Juli 2001 
beim VGH den Normenkontrollantrag eingereicht, um die
Veränderungssperre gerichtlich überprüfen zu lassen.
Der Bau von Standortzwischenlagern ist ein Bestandteil der im Juni
2001 von den deutschen Kernkraftwerksbetreibern und der
Bundesregierung unterzeichneten Vereinbarung über den weiteren
Betrieb und die Entsorgung der deutschen Kernkraftwerke. Die
Vereinbarung ist mittlerweile in einer Novelle des Atomgesetzes
umgesetzt und damit für alle Betreiber rechtlich verpflichtend. Um
langfristig die Zahl der Brennelement-Transporte zu reduzieren und
gleichzeitig den geordneten Betrieb der Kraftwerke sicherzustellen,
sollen abgebrannte Brennelemente bis zum Transport in ein Endlager in
Standortzwischenlagern bei den Kernkraftwerken aufbewahrt werden.
Derzeit ist die  Entsorgung des Kernkraftwerks Philippsburg noch über
Transporte zur Wiederaufarbeitung und das bereits vorhandene
Interimslager am Kraftwerksstandort sichergestellt.
EnBW Kraftwerke AG
Öffentlichkeitsarbeit
Lautenschlagerstr.20
70173 Stuttgart
15. Juli 2002
Telefon: +49 (0) 7 11/2181-190
Telefax: +49 (0) 7 11/2181-194
http://www.enbw.com

Original-Content von: EnBW Energie Baden-Württemberg AG, übermittelt durch news aktuell

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