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EnBW Energie Baden-Württemberg AG

"Squeeze-Out"-Beschluss der Neckarwerke Stuttgart ins Handelsregister eingetragen

Stuttgart (ots)

Keine Anfechtungsklagen - Weitere Vertiefung der EnBW/NWS-
   Zusammenarbeit
Der "Squeeze-Out"-Beschluss für die Neckarwerke Stuttgart AG (NWS)
wurde am 23. Mai 2003 ins Handelsregister beim Amtsgericht Stuttgart
eingetragen. Die Hauptversammlung des Unternehmens hatte am 15. April
2003 entschieden, die Aktien der Minderheitsaktionäre gegen eine
Barabfindung von 396,50 Euro je Inhaber-Stückaktie auf die EnBW
Energie Baden-Württemberg AG zu übertragen. Anfechtungsklagen von
Minderheitsaktionären gegen den Beschluss wurden in der einmonatigen
Einspruchsfrist nicht erhoben. Mit der Eintragung ins Handelsregister
ist der Übergang der Aktien außenstehender Aktionäre auf die EnBW
wirksam, so dass diese nun direkt oder über Tochtergesellschaften 100
Prozent des NWS- Grundkapitals hält. Mit der wertpapiertechnischen
Abwicklung und der Auszahlung der Barabfindung ist die
Baden-Württembergische Bank AG, Stuttgart, beauftragt.
Mit der Aktienübertragung gewinnen EnBW und NWS die notwendige
Flexibilität für eine Vertiefung der erfolgreichen engen
Zusammenarbeit. Die Konzepte für die weitere Integration der NWS in
den EnBW-Konzern können nun mit größerer Planungssicherheit
entwickelt werden. Ziel ist es, das Zusammenwachsen auf der
operativen Ebene fortzusetzen und dadurch weitere Synergien zu
erschließen. Konkrete Beschlüsse dazu sind in den nächsten Monaten zu
erwarten.

Pressekontakt:

EnBW Energie Baden-Württemberg AG
Unternehmenskommunikation
Durlacher Allee 93
76131 Karlsruhe
Tel: + 49 7 21/63-1 43 20
Fax: + 49 7 21/63-1 26 72
unternehmenskommunikation@enbw.com
www.enbw.com

Original-Content von: EnBW Energie Baden-Württemberg AG, übermittelt durch news aktuell

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