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EnBW Energie Baden-Württemberg AG

EnBW kritisiert massive Wettbewerbsverzerrungen durch den Emissionshandel

Karlsruhe (ots)

EnBW-Vorstand beschließt rechtliches Vorgehen auf deutscher und  
   europäischer Ebene
Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG wird rechtlich gegen die
vergangene Woche vom Bundestag verabschiedeten Gesetze zum Handel mit
Emissionszertifikaten vorgehen. Nach Auffassung der EnBW führen das
Gesetz über den Emissionshandel (TEHG) und das Zuteilungsgesetz (ZuG)
in ihrer jetzigen Form zu eklatanten Verzerrungen im Wettbewerb der
Energieversorgungsunternehmen zu Ungunsten der EnBW. Gemäß externem
Sachgutachten kann dieser entstehende Wettbewerbsnachteil relativ zu
dem durch den Emissionshandel am besten gestellten Wettbewerber
kumulativ die Größenordnung von rund einer Milliarde Euro erreichen.
Nach den Worten des EnBW-Vorstandsvorsitzenden Prof. Dr. Utz
Claassen sei das Unternehmen "aus rechtlichen, ökonomischen und
sozialen Gründen gezwungen", gegen die Gesetze vorzugehen.
Einerseits, so Claassen, gehe es um den Schutz der Arbeitsplätze des
Unternehmens sowie die Sicherung des Energiestandortes
Baden-Württemberg und andererseits um die Wahrung der Interessen der
Aktionäre. "Hier müssen wir zwangsläufig und ohne jeden Zweifel tätig
werden, um Schaden abzuwenden". Mit Sorge sieht die EnBW, dass die
Gesetze dazu führen könnten, dass das Unternehmen wegen der
deutlichen Benachteiligung gegenüber einzelnen Wettbewerbern
möglicherweise in absehbarer Zeit keine neuen Kraftwerke in
Baden-Württemberg mehr bauen kann.
Die Nachteile entstehen der EnBW hauptsächlich durch die
unzureichende Ausstattung mit Zertifikaten für die
Ersatzbereitstellung von Energie nach Abschaltung von Kernkraftwerken
und durch eine erhebliche Ungleichbehandlung bei Kraftwerksneubauten
im Rahmen der sogenannten "Übertragungsregelung".
Bei der Kernenergie sieht das Zuteilungsgesetz für die
Ersatzbeschaffung von Energie bis zum Start eines neu zu bauenden
Kraftwerkes für das Kraftwerk Obrigheim lediglich eine Zuteilung von
0,5 Mio. t CO2 pro Jahr vor. Nötig wären jedoch nach Berechnungen der
EnBW Zertifikate von 2,2 Mio. t CO2 pro Jahr. Das Kernkraftwerk
Obrigheim wird aus Sicht der EnBW hier anders behandelt und
schlechter gestellt als jedes weitere im Rahmen des sogenannten
Atomkonsenses noch abzuschaltende Kernkraftwerk, da für Obrigheim
aufgrund der deutlich kürzeren Vorlaufzeit bis zum Abschalttermin die
Möglichkeit eines rechtzeitigen Kraftwerksneubaus faktisch nicht
besteht. Aufgrund der weiteren Stilllegungen von Kernkraftwerken in
Baden-Württemberg (Neckarwestheim 1 -  im Jahr 2009; Philippsburg 1 -
im Jahr 2012) entsteht sukzessive auch im Kontext der
Übertragungsregelung ein zunehmender Nachteil für die EnBW, da die
EnBW einen weit höheren Kernenergieanteil aufweist als die
Wettbewerber. Claassen: "Im Kern läuft diese Regelung faktisch auf
eine nachträgliche Bestrafung für den Betrieb von Kernkraftwerken
hinaus. Das jedoch kann nicht sein, weil die Vereinbarung zum
Ausstieg aus der Kernenergie eine Diskriminierung der Kernenergie
ausdrücklich ausschließt".
Ein noch größerer Wettbewerbsnachteil entsteht der EnBW aus der
unterschiedlichen Behandlung von Ersatzanlagen für bestehende Anlagen
und den so genannten Newcomer-Anlagen, zu denen insbesondere auch der
Ersatz für stillgelegte Kernkraftwerke zählt. Das "Zuteilungsgesetz
2007" sieht beispielsweise vor, dass der Ersatz eines
Braunkohlekraftwerkes vier Jahre lang in den Genuss der so genannten
"Übertragungsregelung" kommt. Diese sieht vor, dass die
Verschmutzungsrechte einer alten Anlage vier Jahre lang auf eine
Ersatzanlage übertragen werden dürfen, die in der Regel jedoch
weniger Emissionen aufweist. Die so entstehende Überausstattung mit
Emissionszertifikaten, die eigentlich als Investitionsanreiz wirken
soll, führt faktisch zu einer erheblichen Wettbewerbsverzerrung ohne
ökologische Sinnhaftigkeit. In einer langfristigen Betrachtung könnte
ein sehr große Mengen CO2 emittierender Energieversorger so jährlich
bis zu 55 % mehr an Emissionszertifikaten erhalten: der damit
einhergehende Wettbewerbsnachteil für die EnBW könnte auf der
Grundlage eines Zertifikatpreises von 10 Euro pro Tonne CO2 bis zu
220 Mio. Euro pro Kraftwerk betragen.
Diese Bewertung hat ein unabhängiges energiewirtschaftliches
Gutachten eines renommierten Consulting-Unternehmens ergeben. Danach
muss die EnBW mit Wettbewerbsnachteilen von kumuliert über die vier
Handelsperioden bis zu annähernd einer Milliarde Euro rechnen.
Der Vorstand der EnBW hat eine internationale Rechtsanwaltskanzlei
beauftragt, bei der Europäischen Kommission in Brüssel darauf
hinzuwirken, dass das Zuteilungsgesetz in seiner jetzigen Form nicht
notifiziert wird. Die Ablehnung der Notifizierung würde die
Bundesregierung dazu zwingen, den Verteilungsmechanismus des Gesetzes
zu verändern. Sollte die EU-Kommission das Gesetz untätig passieren
lassen, wird die EnBW vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen
eines Verstoßes gegen europäisches Beihilfen- und Wettbewerbsrecht
klagen. Da die aus der Übertragungsregelung resultierende
Begünstigung einzelner Unternehmen durch kostenlose Verteilung der
Emissionszertifikate aus staatlichen Mitteln erfolgt, trägt die
Zuteilung den Charakter einer staatlichen Beihilfe. Zudem stellt die
Übertragungsregelung nach Auffassung der EnBW einen unzulässigen
staatlichen Eingriff in den Wettbewerb dar. Diese Rechtsauffassung
der EnBW wird durch ein Rechtsgutachten einer weiteren anerkannten
Kanzlei gestützt.
Darüber hinaus verletzt die Übertragungsregelung gemäß
rechtsgutachterlicher Einschätzung auch Grundsätze des deutschen
Verfassungsrechts. Die EnBW bereitet deshalb eine entsprechende Klage
vor deutschen Gerichten vor.
Die EnBW bekennt sich nachdrücklich zu der überragenden Bedeutung
eines wirksamen globalen Klimaschutzes. Vorstandsvorsitzender Prof.
Dr. Utz Claassen hierzu: "Wir sind ausdrücklich für die Idee des
Emissionshandels als marktwirtschaftlichen Mechanismus zur
langfristigen Optimierung an der Schnittstelle zwischen Ökonomie und
Ökologie. Gerade deshalb darf der Emissionshandel jedoch nicht zu
einem quasi planwirtschaftlichen Investitionslenkungsinstrument
werden. Wir sind generell gegen die Zementierung bestehender
Verschmutzungsstrukturen und für einen wirksamen Klimaschutz."

Pressekontakt:

EnBW Energie Baden-Württemberg AG
Unternehmenskommunikation
Durlacher Allee 93
76131 Karlsruhe
Tel: + 49 7 21/63-1 43 20
Fax: + 49 7 21/63-1 26 72
unternehmenskommunikation@enbw.com
www.enbw.com

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