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EnBW Energie Baden-Württemberg AG

Philippsburg war und ist ein sicheres Kernkraftwerk
Sicherheitsmanagement und offene Kommunikation greifen erfolgreich

Karlsruhe (ots)

Der Technikvorstand der EnBW Energie
Baden-Württemberg AG, Prof. Dr.-Ing. Thomas Hartkopf, und der
Vorsitzende der Geschäftsführung der Energie Baden-Württemberg
Kernkraft GmbH, Dr. Hans-Josef Zimmer, weisen die Kritik am
Sicherheitsmanagement der EnBW in Bezug auf die rechnerische
Nachweisführung im Zusammenhang mit einem höchst unwahrscheinlichen
theoretischen Kühlmittelverluststörfall im Block 2 des Kernkraftwerks
Philippsburg als ungerechtfertigt und nicht sachdienlich zurück:
  • Der sichere Betrieb der Anlage war zu jeder Zeit uneingeschränkt gewährleistet und stand stets im Vordergrund aller Aktivitäten der EnBW. Dies ist Ergebnis des fortwährenden sicherheitsgerichteten Handelns der EnBW.
  • Das Handeln der EnBW sowie der Betrieb der Anlage erfolgten stets im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, der Genehmigungen und Auflagen und waren damit immer rechtskonform.
  • Die EnBW hat entsprechend ihres Selbstverständnisses im Rahmen ihrer Null-Fehler/Null-Toleranz-Politik besonders frühzeitig informiert und damit Transparenz geschaffen. Eine rechtliche Verpflichtung hierzu bestand nicht. Die EnBW steht trotz der jetzt geübten, nicht sachgerechten Kritik weiter unverändert und mit Überzeugung zu ihrem gelebten Sicherheitsmanagement und ihrer offenen und transparenten Informationspolitik.
Zum Sachverhalt im Einzelnen:
Bei dem Vorgang handelt es sich um eine rechnerische
Nachweisführung im Zusammenhang mit einem höchst unwahrscheinlichen
theoretischen Kühlmittelverluststörfall. "Theoretisch" deshalb, weil
kein konkretes Ereignis im Kraftwerk vorlag bzw. vorliegt. Es wird
vielmehr für die Nachweisführung unterstellt, dass nur die
Kühlmittelmenge aus zwei von vier Flutbehältern zur Verfügung steht.
In der Praxis standen stets vier Behälter zur Verfügung, mit
Ausnahme von Wartungsarbeiten, hier standen drei Behälter zur
Verfügung. Damit stand immer genügend Kühlmittel zur Verfügung. Der
sichere Betrieb der Anlage war somit stets gegeben. Eine Gefahr für
die Bevölkerung, die Umgebung oder die Anlage konnte folglich zu
keiner Zeit praktisch oder theoretisch bestehen.
Eine Kritik an der Aufarbeitung des Vorgangs und damit am
Sicherheitsmanagement der EnBW ist nicht nachvollziehbar. Bereits
beim ersten Zweifel an der rechnerischen Nachweisführung hat die EnBW
im Januar 2005 unverzüglich die Aufsichtsbehörde informiert. Dieser
erste Zweifel war das Ergebnis eines tiefgreifenden und umfassenden
Analyseprozesses durch das Kernkraftwerk Philippsburg und den von ihm
beauftragten Anlagenhersteller. Dieser Prozess erstreckte sich über
mehrere Monate und berücksichtigte stets alle neu gewonnenen
Erkenntnisse. Diese wurden immer vor dem Hintergrund des sicheren
Anlagenbetriebs geprüft und berücksichtigt. Die EnBW hat die
rechnerische Nachweisführung und den hierfür notwendigen
Analyseprozess stets weiter voran getrieben. Da die Fragestellung
sich direkt auf die technische Auslegung und die Bauweise der Anlage
bezieht, wurde der Anlagenhersteller von Anfang an in diese
Untersuchung eingebunden.
Zweifel an der rein rechnerischen Nachweisführung traten erstmals
im Januar 2005 auf. Der Anlagenhersteller hatte am 12. Januar 2005
neue Erkenntnisse vorab mitgeteilt. Am 13. Januar 2005 wurden deshalb
sicherheitsgerichtete Maßnahmen ergriffen, der Anlagenbetrieb
umgestellt und die Behörde informiert. Am 14. Januar 2005 wurde die
Öffentlichkeit informiert.
Diese Informationen erfolgten freiwillig. Eine rechtliche
Verpflichtung, zum Beispiel aus der Meldeordnung, bestand nicht.
Trotzdem waren diese Informationen für die EnBW selbstverständlich.
Dies ergibt sich einerseits aus der berechtigten Erwartung der
baden-württembergischen Aufsichtsbehörde an eine offene und
umfassende Aufklärung und andererseits aus unserer eigenen
Null-Fehler/Null-Toleranz-Politik. Ziel ist es jetzt, den Sachverhalt
abschließend zu klären. Dafür wurden beim Anlagenhersteller
Berechnungen und Versuche in Auftrag gegeben.
Die rechnerische Nachweisführung im Zusammenhang mit dem
theoretischen Kühlmittelverluststörfall ist keine spezifische
Fragestellung für das Kernkraftwerk Philippsburg. Auch andere Anlagen
im Bundesgebiet sind hiervon betroffen. Die Aufsichtsbehörde hat
deswegen unverzüglich das Bundesumweltministerium von der möglichen
Nachweislücke in Kenntnis gesetzt. Betriebliche Maßnahmen, wie sie
von der EnBW getroffen wurden, sind daraufhin auch von anderen
Betreibern veranlasst worden. Somit waren es das
baden-württembergische Umweltministerium und die EnBW, die diese
bundesweit gültige Fragestellung publik gemacht haben.
Die von dem staatsanwaltschaftlichen Gutachter in mehreren Fragen
thematisierten Volumen, die möglicherweise verlustig gehen könnten, 
waren nicht entscheidend für den Analyseprozess. Vielmehr
beschäftigten sie sich, wie es auch die Aufgabe des
staatsanwaltschaftlichen Gutachters ist, mit der Aufklärung der
Ereignisse von 2001.
Die EnBW hat damit im Ergebnis stets sicherheitsgerichtet
gehandelt sowie neue Sachverhalte frühzeitig, offen und transparent
kommuniziert. Aus Überzeugung, dass dies richtig ist, wird die EnBW
diesen Weg auch künftig konsequent weiter gehen.

Pressekontakt:

EnBW Energie Baden-Württemberg AG
Unternehmenskommunikation
Durlacher Allee 93

76131 Karlsruhe
Tel: + 49 7 21/63-1 43 20
Fax: + 49 7 21/63-1 26 72
unternehmenskommunikation@enbw.com
www.enbw.com

Original-Content von: EnBW Energie Baden-Württemberg AG, übermittelt durch news aktuell

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