EnBW Energie Baden-Württemberg AG
Philippsburg war und ist ein sicheres Kernkraftwerk
Sicherheitsmanagement und offene Kommunikation greifen erfolgreich
Karlsruhe (ots)
Der Technikvorstand der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Prof. Dr.-Ing. Thomas Hartkopf, und der Vorsitzende der Geschäftsführung der Energie Baden-Württemberg Kernkraft GmbH, Dr. Hans-Josef Zimmer, weisen die Kritik am Sicherheitsmanagement der EnBW in Bezug auf die rechnerische Nachweisführung im Zusammenhang mit einem höchst unwahrscheinlichen theoretischen Kühlmittelverluststörfall im Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg als ungerechtfertigt und nicht sachdienlich zurück:
- Der sichere Betrieb der Anlage war zu jeder Zeit uneingeschränkt gewährleistet und stand stets im Vordergrund aller Aktivitäten der EnBW. Dies ist Ergebnis des fortwährenden sicherheitsgerichteten Handelns der EnBW.
- Das Handeln der EnBW sowie der Betrieb der Anlage erfolgten stets im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, der Genehmigungen und Auflagen und waren damit immer rechtskonform.
- Die EnBW hat entsprechend ihres Selbstverständnisses im Rahmen ihrer Null-Fehler/Null-Toleranz-Politik besonders frühzeitig informiert und damit Transparenz geschaffen. Eine rechtliche Verpflichtung hierzu bestand nicht. Die EnBW steht trotz der jetzt geübten, nicht sachgerechten Kritik weiter unverändert und mit Überzeugung zu ihrem gelebten Sicherheitsmanagement und ihrer offenen und transparenten Informationspolitik.
Zum Sachverhalt im Einzelnen:
Bei dem Vorgang handelt es sich um eine rechnerische Nachweisführung im Zusammenhang mit einem höchst unwahrscheinlichen theoretischen Kühlmittelverluststörfall. "Theoretisch" deshalb, weil kein konkretes Ereignis im Kraftwerk vorlag bzw. vorliegt. Es wird vielmehr für die Nachweisführung unterstellt, dass nur die Kühlmittelmenge aus zwei von vier Flutbehältern zur Verfügung steht. In der Praxis standen stets vier Behälter zur Verfügung, mit Ausnahme von Wartungsarbeiten, hier standen drei Behälter zur Verfügung. Damit stand immer genügend Kühlmittel zur Verfügung. Der sichere Betrieb der Anlage war somit stets gegeben. Eine Gefahr für die Bevölkerung, die Umgebung oder die Anlage konnte folglich zu keiner Zeit praktisch oder theoretisch bestehen.
Eine Kritik an der Aufarbeitung des Vorgangs und damit am Sicherheitsmanagement der EnBW ist nicht nachvollziehbar. Bereits beim ersten Zweifel an der rechnerischen Nachweisführung hat die EnBW im Januar 2005 unverzüglich die Aufsichtsbehörde informiert. Dieser erste Zweifel war das Ergebnis eines tiefgreifenden und umfassenden Analyseprozesses durch das Kernkraftwerk Philippsburg und den von ihm beauftragten Anlagenhersteller. Dieser Prozess erstreckte sich über mehrere Monate und berücksichtigte stets alle neu gewonnenen Erkenntnisse. Diese wurden immer vor dem Hintergrund des sicheren Anlagenbetriebs geprüft und berücksichtigt. Die EnBW hat die rechnerische Nachweisführung und den hierfür notwendigen Analyseprozess stets weiter voran getrieben. Da die Fragestellung sich direkt auf die technische Auslegung und die Bauweise der Anlage bezieht, wurde der Anlagenhersteller von Anfang an in diese Untersuchung eingebunden.
Zweifel an der rein rechnerischen Nachweisführung traten erstmals im Januar 2005 auf. Der Anlagenhersteller hatte am 12. Januar 2005 neue Erkenntnisse vorab mitgeteilt. Am 13. Januar 2005 wurden deshalb sicherheitsgerichtete Maßnahmen ergriffen, der Anlagenbetrieb umgestellt und die Behörde informiert. Am 14. Januar 2005 wurde die Öffentlichkeit informiert.
Diese Informationen erfolgten freiwillig. Eine rechtliche Verpflichtung, zum Beispiel aus der Meldeordnung, bestand nicht. Trotzdem waren diese Informationen für die EnBW selbstverständlich. Dies ergibt sich einerseits aus der berechtigten Erwartung der baden-württembergischen Aufsichtsbehörde an eine offene und umfassende Aufklärung und andererseits aus unserer eigenen Null-Fehler/Null-Toleranz-Politik. Ziel ist es jetzt, den Sachverhalt abschließend zu klären. Dafür wurden beim Anlagenhersteller Berechnungen und Versuche in Auftrag gegeben.
Die rechnerische Nachweisführung im Zusammenhang mit dem theoretischen Kühlmittelverluststörfall ist keine spezifische Fragestellung für das Kernkraftwerk Philippsburg. Auch andere Anlagen im Bundesgebiet sind hiervon betroffen. Die Aufsichtsbehörde hat deswegen unverzüglich das Bundesumweltministerium von der möglichen Nachweislücke in Kenntnis gesetzt. Betriebliche Maßnahmen, wie sie von der EnBW getroffen wurden, sind daraufhin auch von anderen Betreibern veranlasst worden. Somit waren es das baden-württembergische Umweltministerium und die EnBW, die diese bundesweit gültige Fragestellung publik gemacht haben.
Die von dem staatsanwaltschaftlichen Gutachter in mehreren Fragen thematisierten Volumen, die möglicherweise verlustig gehen könnten, waren nicht entscheidend für den Analyseprozess. Vielmehr beschäftigten sie sich, wie es auch die Aufgabe des staatsanwaltschaftlichen Gutachters ist, mit der Aufklärung der Ereignisse von 2001.
Die EnBW hat damit im Ergebnis stets sicherheitsgerichtet gehandelt sowie neue Sachverhalte frühzeitig, offen und transparent kommuniziert. Aus Überzeugung, dass dies richtig ist, wird die EnBW diesen Weg auch künftig konsequent weiter gehen.
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