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Claassen gewinnt Rechtsstreit gegen NDR
Karlsruhe (ots)
Im Rechtsstreit gegen den Norddeutschen Rundfunk (NDR) hat der EnBW-Vorstandsvorsitzende Prof. Dr. Utz Claassen vor dem Oberlandesgericht Hamburg den Erlass einer Einstweiligen Verfügung erwirkt: Claassen wehrte sich gegen einen Zensurvorgang in der bekannten NDR-Talkshow "Sabine Christiansen", bei der eine kritische Claassen-Äußerung über den baden-württembergischen Justizminister vor Ausstrahlung der ausnahmsweise aufgezeichneten Sendung am 4. Juni 2006 ohne Wissen und Zustimmung Claassens herausgeschnitten wurde. Neben anderen Begründungen dafür gab der Sprecher des NDR letztlich die Erklärung ab, dass sich der Wahrheitsgehalt der kritischen Claassen-Äußerung nicht rechtzeitig habe klären lassen.
Während das Landgericht Hamburg dieses Vorgehen des NDR in erster Instanz noch billigte, hob nun das Oberlandesgericht in zweiter Instanz diesen Beschluss auf und entschied zu Gunsten Claassens. Dazu das Gericht wörtlich:
"Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 24, vom 4.7.2006 abgeändert. Im Wege der einstweiligen Verfügung wird, der Dringlichkeit wegen ohne mündliche Verhandlung, dem Antragsteller bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens 250.000 EUR, Ordnungshaft insgesamt höchstens 2 Jahre) verboten, zu behaupten bzw. behaupten zu lassen, zu verbreiten bzw. verbreiten zu lassen,
Utz Claassen habe Behauptungen über ein Mitglied der Baden-Württembergischen Landesregierung aufgestellt, deren Wahrheitsgehalt Sabine Christiansen während der Aufzeichnung (sc. Der Sendung "Der totale Kick! Chancen und Risiken der Fußball-WM") nicht habe überprüfen können, und der sich auch bis zur Ausstrahlung der Sendung nicht abschließend habe klären lassen."
Das Gericht stellte fest, dass der NDR mit der Äußerung seines Sprechers unzulässig den falschen Eindruck vermittelte, Claassen habe die Unwahrheit gesagt, obgleich fest gestanden habe, dass dies nicht der Fall war. Dies Verhalten, so das Gericht, verletze das Persönlichkeitsrecht des EnBW-Vorstandsvorsitzenden.
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