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Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie

Wolfs-DNA an totem Rinderkalb bei Wehrheim nachgewiesen

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PRESSEMITTEILUNG

Wolfs-DNA an totem Rinderkalb bei Wehrheim nachgewiesen

Verdachtsfälle sollten der amtlichen Wolfshotline gemeldet werden

Wiesbaden, 24.11.2022 – An der Probe eines toten Rinderkalbs aus Wehrheim im Hochtaunuskreis wurde Wolfs-DNA festgestellt. Die Genetikprobe war Anfang November von einer amtlichen Wolfsberaterin und einem amtlichen Wolfsberater an dem toten Nutztier mittels Abstrich genommen und anschließend im wildtiergenetischen Labor der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung in Gelnhausen analysiert worden. Die Genotypisierung der DNA-Probe steht noch aus. Sollte diese erfolgreich sein, ließen sich darüber Rückschlüsse auf das entsprechende Individuum ziehen. Dass Wolfs-DNA an dem toten Kalb gefunden wurde, bedeutet nicht zwangsläufig, dass das Tier auch von einem Wolf getötet wurde. Rückschlüsse auf die Todesursache lassen sich in solchen Fällen erst nach der Gesamtschau aller Fakten ziehen – dazu gehört neben der Auffindesituation und der Beprobung meist auch die Untersuchung des Kadavers im Hessischen Landeslabor (LHL).

Mit dem neuen Fall wurden im Jahr 2022 bisher insgesamt zehn von Wölfen verübte Nutztierschäden in Hessen dokumentiert, dabei wurden 18 Nutztiere getötet.

Rissverdachtsfälle sollten innerhalb von 24 Stunden an das Wolfszentrum Hessen (WZH) am Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) gemeldet werden. Die amtliche Wolfhotline (0641 2000 95 22) ist hierfür montags bis sonntags sowie an Feiertagen von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr erreichbar. Außerhalb der Sprechzeiten sollten die für den Landkreis zuständigen Wolfsberater und Wolfsberaterinnen direkt kontaktiert werden. Die Liste mit den Kontaktdaten ist auf der Homepage des WZH einsehbar. Tierhalterinnen und Tierhalter können unter bestimmten Voraussetzungen für nachweislich von Wölfen verursachte Schäden an Nutztieren einen finanziellen Ausgleich erhalten. Die Abwicklung der Ausgleichszahlung läuft über die jeweiligen Regierungspräsidien.

Da in ganz Hessen jederzeit mit durchziehenden Wölfen zu rechnen ist, sind Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter dazu aufgerufen, unbedingt für einen sachgerechten Schutz ihrer Tiere zu sorgen. Dies reduziert das Risiko eines Übergriffs deutlich und vermeidet, dass Wölfe lernen, Nutztiere als leicht zugängliche Nahrungsquelle einzuordnen. Zu geeigneten Herdenschutzmaßnahmen berät der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen. Informationen zu Fördermöglichkeiten gibt es bei der Landwirtschaftsverwaltung des jeweiligen Landkreises. Seit dem 3.11.2022 gilt in Hessen die überarbeitete Richtlinie Weidetierschutz. Ausführliche Informationen zu der Richtlinie sind auf der Homepage der WI-Bank zusammengestellt.

In Hessen und länderübergreifend gab es im Monitoringjahr 2021/2022 fünf nachgewiesene Wolfsterritorien.

Weitere Informationen: hlnug.de/wolf

https://www.hlnug.de/dossiers/wolfsmonitoring

Pressesprecherin Franziska Vogt
Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie
Rheingaustraße 186
D-65203 Wiesbaden
0611 - 6939 307 
franziska.vogt@hlnug.hessen.de
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