Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie
Wo ist es wie laut in Hessen? HLNUG veröffentlicht Ergebnisse der Umgebungslärmkartierung 2022
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PRESSEMITTEILUNG
Wo ist es wie laut in Hessen?
HLNUG veröffentlicht Ergebnisse der Umgebungslärmkartierung 2022
Wiesbaden, 2. Dezember 2022 – Lärm bestimmt unseren Alltag – vom Berufsverkehr über Baustellen bis hin zu Bahn- und Fluglärm. Auch in Hessen ist es vielerorts laut, vor allem in den Ballungsräumen, und zu viel Lärm macht krank. Daher müssen gemäß der EU-Richtlinie zum Umgebungslärm (2002/49/EG) sowohl der Lärm aus verschiedenen Quellen – Straßen-, Schienen-, Flugverkehr und Industrieanlagen – als auch die daraus resultierende Belastung für die Anwohner in regelmäßigen Abständen berechnet werden.
Das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) hat nun die aktuellen Ergebnisse der landesweiten Berechnungen des Umgebungslärms veröffentlicht. Auf der Internetseite des HLNUG werden die Lärmbelastungen der drei Hauptlärmquellen Straßenverkehr, Schienenverkehr und Industrieanlagen dargestellt. Im Lärmviewer Hessen (laerm.hessen.de) stehen ab sofort die aktualisierten Lärmkarten flächendeckend für ganz Hessen zur Verfügung. Damit können Interessierte die Lärmbelastungen an ihrem Wohnort direkt abrufen. Darüber hinaus werden Statistiken zur Anzahl der Personen in verschiedenen Klassen der Lärmbelastung bereitgestellt.
Ein Vergleich der Statistik von 2017 und 2022 für ganz Hessen zeigt deutliche Veränderungen bei der Zahl der lärmbelasteten Personen. Bis auf wenige Ausnahmen gibt es in allen Kommunen rechnerisch deutlich mehr Belastete als 2017. Dies bedeutet aber nicht zwingend, dass die tatsächliche Lärmbelastung gestiegen ist. Die Ursache für die Unterschiede zwischen den Ergebnissen von 2017 und 2022 liegt vielmehr im Wechsel der Berechnungsvorschriften, die durch EU-Vorgaben in diesem Jahr verbindlich für alle Mitgliedsstaaten eingeführt wurden. Demnach führt insbesondere die neue Methode zur Ermittlung der Belastetenzahlen bei den Hauptlärmquellen Straßenverkehr, Schienenverkehr und Industrieanlagen zu einer mehr als doppelt so hohen Zahl von belasteten Menschen bei gleichbleibender Lärmbelastung. Beim Fluglärm werden ähnliche Tendenzen beobachtet. Im Gegensatz zu den drei anderen Hauptlärmquellen ist die Ermittlung der Ursachen für diese Veränderungen aber noch nicht abgeschlossen. Daher erfolgt die Veröffentlichung der Ergebnisse der Fluglärmkartierung zu einem späteren Zeitpunkt.
Die Lärmkarten werden nach den Vorgaben der EU-Umgebungslärmrichtlinie erstellt. Dadurch werden nicht alle Lärmquellen berücksichtigt. So gehen etwa außerhalb der Ballungsräume nur Straßen in die Berechnung der Lärmbelastung ein, die eine Verkehrsbelastung von mehr als 8.200 Fahrzeugen pro Tag aufweisen. Allerdings hat das HLNUG wie bereits 2017 auch die Umgebungslärmkartierung 2022 für den Straßenverkehr deutlich erweitert: Mit der so genannten PLUS-Kartierung für Straßenlärm geht Hessen als einziges Flächenland weit über die Mindestvorgaben der EU hinaus, indem es, anders als in der EU-Umgebungslärmrichtlinie gefordert, weitgehend alle Straßen für die Lärmberechnungen 2022 berücksichtigt. Die PLUS-Kartierung und macht so deutlich mehr Lärm-Betroffenheit sichtbar.
Die Ergebnisse der Umgebungslärmkartierung 2022 stellen die Arbeitsgrundlage für die anschließenden Lärmaktionsplanungen durch die Regierungspräsidien dar. Diese Kartierungen werden im Turnus von fünf Jahren seit 2007 regelmäßig aktualisiert.
Hintergrund:
Nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie muss der Umgebungslärm ab 2007 alle fünf Jahre kartiert werden. Dafür ist in Hessen das HLNUG zuständig. Die Ergebnisse sind die wesentliche Grundlage für die Lärmaktionsplanung durch die Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel.
Durch die EU-Vorgaben müssen nicht alle Lärmquellen kartiert werden. So werden etwa nur Straßen ab einer Verkehrsstärke von 8.200 Fahrzeugen pro Tag außerhalb von Ballungsräumen und 3.000 Fahrzeugen pro Tag innerhalb von Ballungsräumen kartiert. In Hessen gibt es die sechs Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt am Main, Hanau, Kassel, Offenbach am Main und Wiesbaden.
Daneben gibt es weitere Einschränkungen, die auch die anderen Lärmquellen betreffen. Die Haupteisenbahnstrecken werden vom Eisenbahn-Bundesamt kartiert. Schienenstrecken, die keine Haupteisenbahnstrecken des Bundes sind und die im Wesentlichen innerhalb von Ballungsräumen liegen, werden dagegen vom HLNUG kartiert. Industrieanlagen ab einer bestimmten Größe (IED-Anlagen) werden ebenfalls nur innerhalb der Ballungsräume kartiert. Aufgrund seiner Größe ist der Frankfurter Flughafen der einzige hessische Flugplatz, der kartiert werden muss.
Wegen dieser Einschränkungen werden durch die Umgebungslärmkartierung nicht alle Lärmquellen erfasst. Aus diesem Grund hat das HLNUG, wie bereits 2017, den Kartierungsumfang beim Straßenverkehr deutlich erweitert und Straßen nahezu komplett berücksichtigt.
Neben den Lärmkarten im Lärmviewer werden auch Statistiken unter anderem mit der Anzahl von belasteten Personen innerhalb definierter Pegelbereiche veröffentlicht. Die berechneten Zahlen der belasteten Personen sind gegenüber 2017 deutlich gestiegen, was am Wechsel der Berechnungsvorschriften liegt. Details zu diesen Änderungen im Berechnungsverfahren und weitere Hintergrundinformationen sind auf der Homepage des HLNUG zu finden (https://www.hlnug.de/themen/laerm/umgebungslaerm).
Die Belastetenstatistik basiert aus Gründen der Vergleichbarkeit mit bisherigen Statistiken auf den Lärmberechnungen nach den EU-Vorgaben, also ohne die zusätzlichen Straßen unterhalb eines DTV-Wertes von 8.200 Fahrzeugen pro Tag.
Links und weitere Informationen:
https://www.hlnug.de/themen/laerm
https://www.hlnug.de/themen/laerm/umgebungslaerm/umgebungslaermkartierung
Pressesprecherin Franziska Vogt Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie Rheingaustraße 186 D-65203 Wiesbaden 0611 - 6939 307 franziska.vogt@hlnug.hessen.de