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Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie

Wolfsübergriff auf zwei Schafe in Wehrheim

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Wolfsübergriff auf zwei Schafe in Wehrheim

Genetische Analyse bestätigt Wolf als Verursacher

Wiesbaden, 13.02.2023 – Ende Januar wurden über die amtliche Wolfshotline zwei tote Schafe mit Verdacht auf Wolfsübergriff in Wehrheim im Hochtaunuskreis gemeldet. Eine amtliche Wolfsberaterin und ein amtlicher Wolfsberater dokumentierten den gemeldeten Fall und nahmen mittels Abstrich genetische Proben an den toten Tieren. Anschließend wurden die Genetikproben im wildtiergenetischen Labor der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung in Gelnhausen analysiert. Das Ergebnis der Analyse der Probe bestätigt nun, dass der Übergriff durch einen Wolf verübt worden ist.

Die Genotypisierung der DNA-Proben steht noch aus. Sollte diese erfolgreich sein, ließen sich darüber Rückschlüsse auf das entsprechende Individuum ziehen.

Der Fall ist der erste bestätigte Wolfsübergriff auf Nutztiere im Jahr 2023. Im Jahr 2022 wurden insgesamt elf von Wölfen verübte Nutztierschäden in Hessen dokumentiert, dabei wurden zwanzig Nutztiere getötet.

Rissverdachtsfälle sollten innerhalb von 24 Stunden an das Wolfszentrum Hessen (WZH) am HLNUG gemeldet werden. Die amtliche Wolfshotline (0641 2000 95 22) ist hierfür montags bis sonntags sowie an Feiertagen von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr erreichbar. Außerhalb der Sprechzeiten sollten die für den Landkreis zuständigen ehrenamtlichen Wolfsberater und Wolfsberaterinnen direkt kontaktiert werden. Die Liste mit den Kontaktdaten ist auf der Homepage des WZH einsehbar. Tierhalterinnen und Tierhalter können unter bestimmten Voraussetzungen für nachweislich von Wölfen verursachte Schäden an Nutztieren einen finanziellen Ausgleich erhalten. Die Abwicklung der Ausgleichszahlung läuft über die jeweiligen Regierungspräsidien.

Da in ganz Hessen jederzeit mit durchziehenden Wölfen zu rechnen ist, sind Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter dazu aufgerufen, unbedingt für einen sachgerechten Schutz ihrer Tiere zu sorgen. Dies reduziert das Risiko eines Übergriffs deutlich und vermeidet, dass Wölfe lernen, Nutztiere als leicht zugängliche Nahrungsquelle einzuordnen. Zu geeigneten Herdenschutzmaßnahmen berät der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen. Informationen zu Fördermöglichkeiten gibt es bei der Landwirtschaftsverwaltung des jeweiligen Landkreises. Seit dem 3.11.2022 gilt in Hessen die überarbeitete Richtlinie Weidetierschutz. Ausführliche Informationen zu der Richtlinie sind auf der Homepage der WI-Bank zusammengestellt.

Weitere Informationen:

hlnug.de/wolf

https://www.hlnug.de/dossiers/wolfsmonitoring

https://llh.hessen.de/tier/herdenschutz/

Pressesprecherin Franziska Vogt
Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie
Rheingaustraße 186
D-65203 Wiesbaden
0611 - 6939 307 
franziska.vogt@hlnug.hessen.de
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