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Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie

Monatliche Neuigkeiten zu den hessischen Wölfen

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Monatliche Neuigkeiten zu den hessischen Wölfen

Kamerafalle erfasst im Territorium Wildflecken sieben Welpen

Wiesbaden, 04.10.2023 – Das Wolfszentrum Hessen im Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) informiert über die nun vorliegenden Ergebnisse des hessischen Wolfsmonitorings sowie der Begutachtung von Nutztierschäden aus dem August:

In dem Territorium Wildflecken, welches grenzübergreifend zu Bayern auf einem Truppenübungsplatz in der Rhön liegt, hat es auch in diesem Jahr wieder Nachwuchs gegeben. Die Reproduktion wurde bereits im Mai dieses Jahres über ein Fotofallenbild einer Wölfin mit erkennbaren Gesäuge durch das bayerische Landesamt für Umwelt bestätigt. Im September konnte nun auch ein Bildnachweis der Welpen erfolgen. So hat eine Fotofalle auf bayrischer Seite sieben Welpen erfasst. Das erste Mal hat es in dem vergangenen Jahr 2022 Nachwuchs in dem Territorium Wildflecken gegeben. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr sechs Welpen in dem Territorium nachgewiesen.

Ein Nachweis eines neuen Individuums gelang im August bei Büdingen. Hier wurde die DNA des Rüden GW3628m an einem Wildtierriss gesichert. Der genetische Fingerabdruck des Rüden verrät, dass er aus dem Elternterritorium Waldkappel stammt. Da er sich bereits im August dieses Jahres außerhalb des Elternterritoriums aufhält, ist davon auszugehen, dass es sich bei dem Tier um einen Jährling, also einen Welpen aus dem Vorjahr, handelt. Dies lässt sich allerdings nicht mit abschließender Gewissheit feststellen. Wenn es in einem Territorium bereits Nachwuchs gegeben hat, kann eine erneute Reproduktion ausschließlich über Fotos der Jungtiere oder eine Fähe mit erkennbarem Gesäuge bestätigt werden, da anhand der Genetik nicht auf ein Geburtsjahr geschlossen werden kann und es immer möglich ist, dass über das Monitoring nicht alle in einem Jahr geborenen Welpen erfasst worden sind. Im Territorium Waldkappel wurden im vergangenen Jahr fünf Welpen über das Fotofallenmonitoring nachgewiesen. Bislang wurde in diesem Jahr in dem Territorium Waldkappel keine Reproduktion bestätigt. Insgesamt wurden mit dem Rüden GW3628m drei Nachkommen aus dem Territorium genetisch erfasst.

Im August haben in Hessen nachweislich fünf Übergriffe von Wölfen auf Nutztiere stattgefunden. Vier Fälle ereigneten sich im Main-Kinzig-Kreis und wurden durch die Wölfin GW3092f verursacht, welche bereits mehrfach in dem Gebiet genetisch nachgewiesen wurde. Von den Übergriffen betroffen waren Schafe und Damwild.

Ein weiterer Übergriff hat im Lahn-Dill-Kreis auf ein Damwildgehege stattgefunden, bei welchem die DNA der Wölfin GW2479f sichergestellt werden konnte. Die Wölfin gilt in dem Gebiet um Greifenstein herum nun durch diesen Nachweis als sesshaft. In allen fünf Fällen waren die Tiere nicht ausreichend geschützt.

Da in ganz Hessen jederzeit mit durchziehenden Wölfen zu rechnen ist, sind Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter dazu aufgerufen, unbedingt für einen sachgerechten Schutz ihrer Tiere zu sorgen. Dies reduziert das Risiko eines Übergriffs deutlich und vermeidet, dass Wölfe lernen, Nutztiere als leicht zugängliche Nahrungsquelle einzuordnen. Zu geeigneten Herdenschutzmaßnahmen berät der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen. Informationen zu Fördermöglichkeiten gibt es bei der Landwirtschaftsverwaltung des jeweiligen Landkreises. Seit April 2023 ist in ganz Hessen eine landesweite Förderung von Schaf-, Ziegen- und Damwildhaltungen möglich. Ausführliche Informationen zu der Richtlinie sind auf der Homepage der WI-Bank zusammengestellt.

Rissverdachtsfälle sollten weiterhin innerhalb von 24 Stunden über die Wolfshotline gemeldet werden. Die amtliche Wolfshotline (0641 2000 95 22) ist hierfür montags bis sonntags sowie an Feiertagen von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr erreichbar. Außerhalb der Sprechzeiten sollten die für den Landkreis zuständigen ehrenamtlichen Wolfsberaterinnen und Wolfsberater direkt kontaktiert werden. Die Liste mit den Kontaktdaten ist auf der Homepage des WZH einsehbar.

Tierhalterinnen und Tierhalter können unter bestimmten Voraussetzungen für nachweislich von Wölfen verursachte Schäden an Nutztieren einen finanziellen Ausgleich erhalten. Die Abwicklung der Ausgleichszahlung läuft über die jeweiligen Regierungspräsidien.

Weitere Informationen:

hlnug.de/wolf

https://wolfsmonitoring.hlnug.de

https://www.hlnug.de/dossiers/wolfsmonitoring

https://llh.hessen.de/tier/herdenschutz/

Pressesprecherin Franziska Vogt
Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie
Rheingaustraße 186
D-65203 Wiesbaden
0611 - 6939 307 
franziska.vogt@hlnug.hessen.de
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