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Kampagne gegen die Ulmer Krebsforscherin Dr. rer. nat. Claudia Friesen wird fortgeführt
Kanzlei prüft rechtliche Schritte gegen weiteren Anti-Methadon-Vortrag

Ulm (ots)

Für unsere Mandantin, Frau Dr. rer. nat. Dipl.-Chem. Claudia Friesen, Leiterin des Forschungslabors am Universitätsklinikum Ulm zum Thema Methadon in der Krebstherapie, teilen wir das Folgende mit:

Der Streit zwischen Medizinern und Wissenschaftlern zur Frage, ob das als Heroin-Ersatzstoff bekannte Methadon zur Unterstützung und Verstärkung in der konventionellen Krebstherapie eingesetzt werden kann, besteht nach wie vor. Eine aufrichtige, faktenbasierte Diskussion ist im Interesse aller Beteiligten und vor allem der Patienten wünschenswert und wichtig. Seit einigen Monaten werden jedoch bundesweit regelmäßig Vorträge veranstaltet, in denen Unwahrheiten in Bezug auf unsere Mandantin geäußert werden, die geeignet sind, den guten Ruf unserer Mandantin zu beschädigen.

Vor kurzem ist unsere Kanzlei bereits für Frau Dr. Friesen erfolgreich gerichtlich gegen einen Arzt aus Ludwigsburg vorgegangen. Dieser hatte am 10. März 2018 einen Vortrag für Krebserkrankte, Angehörige und Ärzte gehalten und dabei wahrheitswidrig behauptet, unsere Mandantin habe ihre Forschungsergebnisse, welche die Wirksamkeit von Methadon bei der Krebsbekämpfung nachgewiesen haben, einige Jahre später bei gleichem Untersuchungsaufbau nicht reproduzieren können. Ferner habe sie bei der Publikation ihrer Forschungen abweichende Informationen im "Kleingedruckten" versteckt. Darüber hinaus habe sie angeblich hohe Beträge zur Durchführung einer Studie abgelehnt. Diese Aussagen legten mithin den Eindruck nahe, Frau Dr. Friesens Forschungsergebnisse seien unzutreffend, sie habe bei deren Veröffentlichung Informationen zurückgehalten und sei nicht daran interessiert, eine weitergehende Studie durchzuführen. Das Landgericht Hamburg hat dem vortragenden Arzt am 25. April 2018 per einstweiliger Verfügung unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft verboten, diese unwahren Tatsachenbehauptungen aufzustellen. Diese einstweilige Verfügung wurde von der Gegenseite kurz darauf auch als endgültig verbindlich anerkannt. Nun wurde unsere Mandantin darüber informiert, dass am 30. Mai 2018 in Marburg ein ähnlicher Vortrag mit dem Titel "Methadon - Das neue Wundermittel in der Krebstherapie?" gehalten wurde. Vortragender war diesmal Priv. Doz. Dr. med. Ulrich Schuler, der Direktor des Universitäts PalliativCentrums des Universitätsklinikums Dresden. Diesem öffentlichen Vortrag wohnte unsere Mandantin quasi "inkognito" bei und auch unsere Kanzlei sandte zum Zwecke der Beweissicherung einen weiteren Zeugen nach Marburg.

Auffällig war zunächst, dass die verwendeten Vortragsfolien teilweise identisch waren mit jenen, die oben genannter Arzt für seinen Vortrag in Ludwigsburg verwendet hatte. Es besteht also offenbar eine Verbindung zwischen den einzelnen Vorträgen und die Mediziner, die gegen den Einsatz von Methadon argumentieren, sprechen sich untereinander ab. Und wie befürchtet wurden auch bei diesem aktuellen Vortrag Unwahrheiten verbreitet. So leitete Dr. Schuler seinen Vortrag damit ein, dass er Bezug zu der dargestellten einstweiligen Verfügung des Landgerichts Hamburg nahm. Dr. Schuler stellte es jedoch so dar, als sei es strittig gewesen, ob das, was dem vortragenden Arzt seinerzeit vorgeworfen wurde, tatsächlich so von diesem gesagt worden war, da es sich um eine Transkription (also eine Abschrift des Gesprochenen) gehandelt habe. Beim Publikum konnte also der Eindruck entstehen, dass der Gerichtsbeschluss nicht ordnungsgemäß gewesen sei oder dass es zumindest möglich sei, dass die gerichtlich verbotenen Aussagen gar nicht so getätigt worden waren. Dies ist nachweislich die Unwahrheit. Dem von unserer Kanzlei eingereichten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung lag ein Videomitschnitt des damaligen Vortrages bei, sodass jeder (und auch das Gericht) genau nachvollziehen konnte, was darin geäußert wurde. Auch wurde der Wortlaut nie von der Gegenseite im Rahmen des Gerichtsverfahrens bestritten.

Damit nicht genug, unterstellte auch Dr. Schuler unserer Mandantin inhaltliche Mängel bei der Durchführung ihrer Forschungen und verdächtigte sie gar, "Dinge zu beschönigen". In Bezug auf ein Experiment von Frau Dr. Friesen zum Nachweis von Methadon bei der Behandlung von Mäusen stellte er die Frage auf, warum dieses Experiment 33 Tage lang gedauert hat. Als mögliche Antworten auf diese Frage gab er vor, dass das Experiment entweder für genau 33 Tage geplant gewesen sei, was für Dr. Schuler aber keinen Sinn ergeben würde, dass alternativ das Experiment zum dem Zeitpunkt abgebrochen worden sein könnte, als man das erreicht habe, was man habe zeigen wollen, oder dass schließlich nicht alle Daten gezeigt worden seien. An späterer Stelle sprach er davon, dass der Verdacht bestünde, es seien Dinge beschönigt und Nichtpassendes sei ausgeblendet worden.

Dr. Schuler stellte somit die Möglichkeit in den Raum, dass unsere Mandantin die Ergebnisse ihrer Forschungen manipuliert bzw. falsch dargestellt haben könnte, was für eine Wissenschaftlerin der wohl schlimmste Vorwurf ist, den man erheben kann. Auch dies ist jedoch nachweislich falsch. Die Wahrheit ist, dass das Experiment gemäß den angewendeten Ethik-Regeln nach 33 Tagen abgebrochen werden musste, weil im Tierversuch eine krebskranke (tumortransplantierte) Maus in der Gruppe der unbehandelten krebskranken Mäuse, die als Kontrolle zu den mit Methadon behandelten Mäusen dienten, im Sterben lag. In einem solchen Fall ist das Experiment insgesamt zu beenden. Dies ergibt sich nicht zuletzt aus den dazugehörigen Informationen der Studie selbst, die man schlicht hätte nachlesen können - Raum für Spekulationen bestand danach nicht. Es wurde also weder etwas beschönigt, noch ausgeblendet.

Auch diese jüngsten Falschbehauptungen lässt unsere Mandantin nun durch unsere Kanzlei einer genauen rechtlichen Überprüfung unterziehen.

Pressekontakt:

Sozietät Poppe
RA Stephan Mathé
Rübekamp 14-16
25421 Hamburg
Tel.: 04101-5600
Email: presse@kanzlei-poppe.eu

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