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66 % der Kommunen haben die Kommunale Wärmeplanung bereits auf den Weg gebracht.

112 von 170 rheinland-pfälzischen Kommunen, also rund 66 Prozent, erstellen ihre kommunalen Wärmepläne mit Bundesfördermitteln der Kommunalrichtlinie. Die Förderbewilligungen sind bereits erteilt, sodass die Kommunen nun die nächsten Schritte in der Wärmeplanung angehen können.

7 der 112 geförderten Kommunen haben bereits fertige Wärmepläne veröffentlicht.*

170 Kommunen in Rheinland-Pfalz müssen einen kommunalen Wärmeplan erstellen. Kommunen, die keine Förderung nach Kommunalrichtlinie beantragt oder erhalten haben, erstellen den kommunalen Wärmeplan nach Landesgesetz AGWPG, welches aktuell in Vorbereitung ist.

Grundlage für die Erstellung eines kommunalen Wärmeplans sind die Erfassung der Wärmebedarfe und möglicher Energiequellen im Rahmen einer Bestands- und Potenzialanalyse, um daraus Zielszenarien sowie Umsetzungsstrategien abzuleiten und einen Wärmeplan erstellen zu können.

*Stand 12.03. nach Recherche der Energieagentur Rheinland-Pfalz

Energieagentur Rheinland-Pfalz GmbH
Ansprechpartnerin:
Sabine Werle / Pressereferentin
Tel.: 0631 - 34371-173 
sabine.werle@energieagentur.rlp.de

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