Genehmigungspflichtige Schnittmaßnahmen in der Baumpflege
Hamburgs Baumbestand ist bunt und abwechslungsreich. Von heimischen Baumarten bis hin zu exotischen Exemplaren aus aller Welt - die faszinierende Vielfalt bereichert das Leben in der Hansestadt. Um die Gesundheit und Schönheit der Bäume im städtischen Gebiet aufrechtzuerhalten, sind verschiedene Baumpflegearbeiten notwendig. Einige davon sind genehmigungspflichtig: Baumbesitzer, die einen tiefgreifenden Baumschnitt oder gar eine Fällung planen, müssen wichtige Vorschriften einhalten.
Die Hamburger Baumschutzverordnung
Wer in der Hansestadt einen Baumschnitt durchführen möchte, muss berücksichtigen, dass grundsätzlich alle Bäume und Hecken durch die Baumschutzverordnung geschützt sind. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass Baumbesitzer ihren Bestand ohne eine schriftliche Ausnahmegenehmigung weder fällen noch radikal beschneiden dürfen. Von der Verordnung ausgenommen sind Einzelbäume mit einem Stammdurchmesser, der in einer Höhe von 1,30 m weniger als 25 cm beträgt, Obstbäume sowie das Beschneiden des üblichen Jahreszuwachses bei Hecken.
Beim Baumschnitt muss - über die Hamburger Baumschutzverordnung hinaus - auch die Fristenregelung des Bundesnaturschutzgesetzes berücksichtigt werden. Demnach ist es vom 01. März bis zum 30. September verboten, Bäume, Sträucher und Hecken abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen. Innerhalb dieses Zeitraums sind die Totholzentfernung sowie der schonende Form- und Pflegeschnitt weiterhin erlaubt, sofern dieser nicht über den Zuwachs des letzten Jahres hinausgeht.
Ausnahmegenehmigungen im Baumschnitt
Für die Fäll- und Schnittverbote gibt es gute Gründe. Auf der einen Seite soll die vielfältige Flora Hamburgs bestmöglich bewahrt werden. Pflanzen aller Art verbessern das urbane Klima, erhöhen die Lebensqualität und verleihen dem Stadtbild einen natürlichen Charakter. Auf der anderen Seite bieten Bäume, Hecken und Co. zahlreichen Tierarten überlebensnotwendigen Schutz. Dementsprechend wichtig ist es, diese Lebensräume zu schützen, um auch den Bedürfnissen der Fauna ausreichend Rechnung zu tragen.
Nichtsdestotrotz gibt es bestimmte Fälle, welche den tiefgreifenden Baumschnitt an geschützten Bäumen und Hecken auch während des Verbotszeitraumes ermöglichen. Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht müssen Baumbesitzer dafür Sorge tragen, dass von ihrem Bestand keine Gefahr für Dritte ausgeht. Ist Gefahr im Verzug - beispielsweise aufgrund von Sturmschäden oder Baumkrankheiten - muss die Gefahrenquelle beseitigt werden. In diesem Zusammenhang ist es sinnvoll, die Stand- und Bruchsicherheit des eigenen Baumbestandes regelmäßig überprüfen zu lassen.
Weitere ausnahmefähige Sachverhalte liegen vor, wenn ein Baum die Wohnnutzung in unzumutbarer Weise beeinträchtigt oder ein zulässiges Bauvorhaben behindert. Hierbei muss der ökologische Wert des Baumes abgewogen werden. Sofern er für das Landschaftsbild keine Bedeutung hat und der Artenschutz gewährleistet ist, kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Schnell wird deutlich, dass der Anforderungskatalog breit gefächert ist. Im Zweifel ist es daher immer ratsam, sich beim Beschneiden und Fällen von Bäumen an qualifizierte Dienstleister wie die Industrie Kletterer Hamburg oder die zuständigen Behörden zu wenden.
Frühes Handeln beugt langen Wartezeiten vor
Zwischen dem 01. März und 30. September gilt das Fäll- und Schnittverbot. Dieser Zeitraum kann dennoch produktiv genutzt werden. So ist es weiterhin möglich, auch während der Frühlings- und Sommermonate einen Antrag für geplante Arbeiten bei den Behörden zu stellen. Jedoch warten viele Baumbesitzer nicht nur mit den Baumpflegemaßnahmen bis zum Herbst, sondern auch mit der dazugehörigen Antragsstellung. Demzufolge stapeln sich die Anfragen innerhalb kürzester Zeit, wodurch sich auch die Wartefristen verlängern. Besser ist es, wenn man die Antragsstellung bereits im Frühjahr oder Sommer vornimmt. Mit der Bestätigung in der Tasche können die genehmigungspflichtigen Pflegearbeiten rechtzeitig zu Beginn der Fällzeit umgesetzt werden.
Weitere Informationen unter https://www.industrie-kletterer-hamburg.de/Leistungen/Baumkletterer-und-Baumschnitt/
Industrie Kletterer Hamburg IKH GmbH Simon-von-Utrecht-Strasse 18e 20359 Hamburg
Tel.: 040 22864030 E-Mail: kontakt@industrie-kletterer-hamburg.de Webseite: https://www.industrie-kletterer-hamburg.de