Sichere Höhenarbeiten: Kontrolle von Anschlageinrichtungen
Genau wie private Häuser bedürfen auch gewerbliche Objekte regelmäßiger Pflege- und Instandhaltungsmaßnahmen. Einerseits, um ihre Nutzbarkeit, Attraktivität sowie den langfristigen Werterhalt zu gewährleisten. Andererseits, um auch der Sicherheit umfassend Rechnung zu tragen. Sei es auf Industriehallen, Ladengeschäften, Bürogebäuden oder anderen Immobilien: Gerade, wenn es hoch hinaus auf das Dach geht, steigen die Anforderungen an den Arbeits- und Personenschutz. In diesem Zusammenhang spielt die Prüfung der Sekuranten, an denen sich die Höhenarbeiter zur Absturzsicherung befestigen, eine entscheidende Rolle.
Hintergründe zu Absturzsicherungssystemen und der PSAgA
So altbekannt der Ausspruch ist, so wahr ist er auch: Die Fassade ist die Visitenkarte eines Gebäudes. Im Umkehrschluss spiegeln sich ihre Optik und ihr Zustand auf das Unternehmen wider, das in der Immobilie wirtschaftet. Damit sich die Fassade ebenso wie das Dach immer von ihrer besten Seite zeigen, werden verschiedene Reinigungs- und Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Dabei dienen Anschlageinrichtungen zur Absturzsicherung der Arbeiter, die in großen Höhen zu Werke gehen.
Während sich die Systeme von Gebäude zu Gebäude unterscheiden können, zählen dauerhaft angebrachte Anschlagpunkte zu den häufigsten Lösungen. Dabei handelt es sich um Sekuranten mit einer Anschlagöse oder Anschlaglasche, die fest in das Bauwerk eingebaut sind. Indem die Höhenarbeiter ihre Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) mit einem Verbindungsmittel am Anschlagpunkt befestigen, wird schweren – potentiell sogar fatalen – Arbeitsunfällen vorgebeugt.
Die Zuverlässigkeit einer Absturzsicherung hängt zum einen von ihrer fachgerechten Montage, zum anderen von ihrer Instandhaltung ab. Auch deshalb ist die regelmäßige Prüfung der Sekuranten nicht nur lebenswichtig, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben. Gemäß der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) stehen Gebäudebetreiber in der Pflicht, die Prüfung der Sekuranten durch eine sachkundige Person mindestens einmal im Jahr zu veranlassen.
Sachverständige Prüfung von Sekuranten
Das Kontrollintervall von 12 Monaten ist das gesetzliche Minimum, das seitens der Gebäudebetreiber erfüllt werden muss. In der Praxis kann es jedoch vorkommen, dass eine häufigere Untersuchung der Anschlagpunkte notwendig ist. Beispielsweise, wenn das System besonders intensiv genutzt wird oder die vorherrschenden Umwelteinflüsse den Verschleiß zusätzlich vorantreiben. Gerade nach einem abgefangenen Absturz ist es wichtig, einen Sachverständigen für die Prüfung der Sekuranten außerhalb des üblichen Kontrollintervalls zu beauftragen. Spezialisierte Unternehmen wie die Industrie Kletterer Hamburg übernehmen nicht nur die Planung, Installation und Wartung von Absturzsicherungen, sondern auch deren Überprüfung.
Nach der Kontrolle bestehender Montage- und Prüfdokumentationen werden das System sowie der Untergrund mittels einer Sichtprüfung untersucht. Anschließende Belastungsproben unter Einhaltung der Herstellervorgaben geben Auskunft über die Widerstandsfähigkeit und Funktionalität der Absturzsicherung. Werden etwaige Mängel bei der Prüfung der Sekuranten festgestellt, müssen sie durch fachkundiges Montagepersonal behoben und erneut kontrolliert werden. Erfüllt die Anschlageinrichtung die notwendigen Anforderungen, wird sie von den Sachverständigen entsprechend gekennzeichnet. Die schriftliche Dokumentation bildet den Abschluss der Prüfung und dient den Gebäudebetreibern als rechtssicherer Nachweis.
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