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AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft

EANS-Kapitalmarktinformation: AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft
Erwerb und/oder Veräußerung eigener Aktien gemäß § 119 Abs. 9 BörseG

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  Sonstige Kapitalmarktinformationen übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
  einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
  verantwortlich.
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Veröffentlichung eines Hauptversammlungsbeschlusses gemäß § 119 Abs 9
BörseG iVm § 2 Abs 1 Veröffentlichungsverordnung 2018

In der ordentlichen Hauptversammlung der AT & S Austria Technologie &
Systemtechnik Aktiengesellschaft am 4. Juli 2019 wurde zu Punkt 9. der
Tagesordnung (Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb
eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG sowie zur Einziehung von Aktien und die
Ermächtigung des Aufsichtsrats zu Änderungen der Satzung, die sich durch die
Einziehung von Aktien ergeben sowie Widerruf des diesbezüglichen Beschlusses der
Hauptversammlung vom 6. Juli 2017) folgender Beschluss gefasst:

Die durch Beschluss der 23. ordentlichen Hauptversammlung vom 6. Juli 2017 zu
Punkt 8. der Tagesordnung erteilte Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener
Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG und zur Einziehung von Aktien und die
Ermächtigung des Aufsichtsrats zu Änderungen der Satzung, die sich durch die
Einziehung von Aktien ergeben, wurde widerrufen und gleichzeitig wurde der
Vorstand ermächtigt,

a) gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG binnen 30 Monaten ab dem Tag der Beschussfassung
der Hauptversammlung,
b) eigene Aktien der Gesellschaft im Ausmaß von bis zu 10% des Grundkapitals der
Gesellschaft,
c) zu einem niedrigsten Gegenwert, der höchstens 30% unter dem
durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der vorangegangenen zehn
Handelstage liegen darf, und einem höchsten Gegenwert je Aktie, der höchstens
30% über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der
vorangegangenen zehn Handelstage liegen darf,

zu erwerben. Die Ermächtigung umfasst auch den Erwerb von Aktien durch
Tochtergesellschaften der Gesellschaft (§ 66 AktG). Der Erwerb kann über die
Börse, im Wege eines öffentlichen Angebots oder auf eine sonstige gesetzlich
zulässige Weise und zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck erfolgen.

Der Vorstand wurde außerdem ermächtigt, eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb
sowie die bereits derzeit im Bestand der Gesellschaft befindlichen eigenen
Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Der Aufsichtsrat
wurde ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die Einziehung von
Aktien ergeben, zu beschließen.

Diese Ermächtigung kann ganz oder teilweise und auch in mehreren Teilen ausgeübt
werden.

Leoben-Hinterberg, Juli 2019
Der Vorstand



Rückfragehinweis:
Gerda Königstorfer 
Director Investor Relations & Communications 
Tel: +43 3842 200-5925 
Mobil: +43 676 8955 5925  
g.koenigstorfer@ats.net

Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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Emittent:    AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft
             Fabriksgasse  13
             A-8700 Leoben
Telefon:     03842 200-0
FAX:         
Email:        ir@ats.net
WWW:      www.ats.net
ISIN:        AT0000969985
Indizes:     ATX GP, WBI, VÖNIX
Börsen:      Wien
Sprache:     Deutsch

Original-Content von: AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft, übermittelt durch news aktuell

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