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Marinomed Biotech AG

EANS-Hauptversammlung: Marinomed Biotech AG
Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
  einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
  verantwortlich.
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09.05.2019

                              Marinomed Biotech AG
                                      Wien
                         FN 276819m, ISIN ATMARINOMED6
                                  Einberufung
                      der 2. ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 2. ordentlichen
Hauptver­sammlung der Marinomed Biotech AG am Dienstag, dem 11. Juni 2019, um
15:00 Uhr, im Veranstaltungsraum "Wolke 19", Ares Tower, 1220 Wien, Donau-City-
Straße 11.

I. TAGESORDNUNG

  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses nach UGB samt Lagebericht und
     Corporate-Gover­nance-Be­richt, des freiwillig aufgestellten
     Jahresabschlusses nach IFRS und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts
     für das Geschäftsjahr 2018
  2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
     Geschäftsjahr 2018
  3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
     das Geschäftsjahr 2018
  4. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats
  5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019

II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER
INTERNETSEITE
Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 21. Mai 2019 auf der im
Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesell­schaft unter www.marinomed.com
zugäng­lich:

* Jahresabschluss nach UGB mit Lagebericht,
* Corporate-Governance-Bericht,
* Jahresabschluss nach IFRS,
* Bericht des Aufsichtsrats,
  jeweils für das Geschäftsjahr 2018;
* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 5,
* Formulare für die Erteilung einer Vollmacht,
* Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
* vollständiger Text dieser Einberufung.

III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER
HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 1. Juni
2019 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag
Ak­tionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 5. Juni
2019 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden
Kommu­nikationswege und Adressen zugehen muss, nachzuweisen:

(i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung gem §
17 Abs 2 genügen lässt
Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 - 79
Per E-Mail:  anmeldung.marinomed@hauptversammlung.at
(Depotbestätigungen bitte im Format PDF)
(ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform
Per Post oder Boten:
Marinomed Biotech AG
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60
Per SWIFT: GIBAATWGGMS
(Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN ATMARINO­MED6 im Text angeben)
Die Aktionäre werden gebeten sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu wenden
und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen.

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD aus­zustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
  zwi­schen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (BIC),
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen
  Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen
  Personen,
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN ATMARINOMED6,
* Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
* Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 1. Juni 2019 (24:
00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) beziehen.
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.

Identitätsnachweis
Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden ersucht zur Identifikation bei
der Registrierung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten.

IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES VERTRETERS UND DAS DA­BEI EINZUHALTENDE
VERFAHREN
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und
dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser Einberufung Punkt III
nachgewiesen hat, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des
Aktionärs an der Hauptver­sammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der
Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei auch
mehrere Personen bevollmächtigt wer­den können.
Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der
Hauptversammlung möglich.
Für die Übermittlung von Vollmachten bieten wir folgende Kommunikationswege und
Adressen an:
Per Post oder Boten:
Marinomed Biotech AG
c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH
8242 St. Lorenzen am Wechsel, Köppel 60
Per Telefax: +43 (0)1 8900 500 - 79
Per E-Mail:  anmeldung.marinomed@hauptversammlung.at
(Vollmachten bitte im Format PDF)
Die Vollmachten müssen spätestens bis 7. Juni 2019, 16:00 Uhr, MESZ, Wiener
Zeit, bei einer der zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am Tag
der Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung
übergeben wer­den.
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht sind auf
der Internetseite der Gesellschaft unter www.marinomed.com abrufbar.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht.

Unabhängiger Stimmrechtsvertreter
Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom Interessenverband
für An­leger, IVA, 1130 Wien, Feldmühlgasse 22, als unabhängiger
Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der
Hauptversammlung zur Verfügung; hierfür ist auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.marinomed.com ein speziel­les Vollmachtsformular
abrufbar. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme
mit Herrn Dr. Wilhelm Rasinger vom IVA unter Tel. +43 (01) 8763343-30, Telefax
+43 (01) 8763343 - 39 oder E-Mail  wilhelm.rasinger@iva.or.at.

V. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG

  1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform per Post oder Boten spätestens am 21. Mai 2019 (24:00 Uhr, MESZ,
Wiener Zeit) der Gesell­schaft ausschließlich an der Adresse Marinomed Biotech
AG, z.H. Herrn Dkfm. Pascal Schmidt, 1210 Wien, Veterinärplatz 1, zugeht. Jedem
so bean­tragten Ta­gesordnungs­punkt muss ein Beschlussvorschlag samt
Begrün­dung beiliegen. Die Aktio­närseigen­schaft ist durch die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die
an­tragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor An­tragstel­lung
Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesell­schaft
nicht älter als sie­ben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen
An­forderun­gen an die Depotbe­stätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechti­gung (Punkt III) verwiesen.

2. Beschlussvorschläge von Aktionären zur Tagesordnung nach § 110 AktG
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können zu
je­dem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den
Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer
allfälligen Stellung­nahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im
Firmenbuch eingetragenen Inter­netseite der Gesellschaft zugänglich gemacht
werden, wenn dieses Verlangen in Text­form spätes­tens am 29. Mai 2019 (24:00
Uhr, MESZ, Wiener Zeit) der Gesellschaft ent­weder per Telefax an +43 1 25077
4493 oder Marinomed Biotech AG, z.H. Herrn Dkfm. Pascal Schmidt, 1210 Wien,
Veterinärplatz 1, oder per E-Mail: ir.marino­med@marinomed.com, wobei das
Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist,
zugeht.

3. Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 118 AktG
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tages­ordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht
erstreckt sich auch auf die recht­lichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem
verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
Erteilung strafbar wäre.

4. Anträge von Aktionären in der Hauptversammlung nach § 119 AktG
Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt
in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesord­nung Anträge zu stellen.

5. Informationen auf der Internetseite
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
110, 118 und 119 AktG als auch Informationen über Datenschutz sind auf der
Internetseite der Gesellschaft www.marinomed.com zugäng­lich.

VI. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE
1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Ge­sellschaft EUR 1.469.772,-- und ist zerlegt in 1.469.772 auf Inhaber lautende
Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte
beträgt demzufolge zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 1.469.772
Stimmrechte. Die Ge­sellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung weder unmittelbar noch mittelbar eigene Aktien.

Wien, im Mai 2019
Der Vorstand





Rückfragehinweis:
Dr. Eva Prieschl-Grassauer
Chief Scientific Officer, Marinomed
Veterinärplatz 1, 1210 Wien, Österreich
T +43 (0)1 250 77 4460
E-Mail:  eva.prieschl@marinomed.com
http://www.marinomed.com

Roland Mayrl
Managing Partner, Metrum Communications
Prinz-Eugen-Straße 80/16, 1040 Wien, Österreich
T +43 (0) 1 504 69 87 331
E-Mail:  r.mayrl@metrum.at
http://www.metrum.at


Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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Emittent:    Marinomed Biotech AG
             Veterinärplatz 1
             A-1210 Wien
Telefon:     0043250774460
FAX:         0043250774493
Email:        office@marinomed.com
WWW:      www.marinomed.com
ISIN:        ATMARINOMED6, AT0000A1WD52
Indizes:     
Börsen:      Wien
Sprache:     Deutsch

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