BAD Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH
Mutterschutzgesetz reformiert - Mehr Selbstbestimmung, mehr Schutz
Rechtssicherheit und Flexibilität für Schwangere ausgeweitet
Bonn (ots)
Am 1. Januar ist das überarbeitete Mutterschutzgesetz in Kraft getreten. Es ermöglicht schwangeren Berufstätigen, ihre Arbeitszeiten selbstständiger einzuteilen und nimmt den Arbeitgeber mehr in die Pflicht. "Wir begrüßen die Neuerungen des Mutterschutzgesetzes," kommentiert Professor Bernd Siegemund, Vorsitzender der B·A·D-Geschäftsführung, die Überarbeitung des seit 1952 bestehenden Gesetzes. Sie berücksichtigen moderne Lebens- und Arbeitsverhältnisse im Spannungsfeld von Schutz vor gesundheitlichen Gefährdungen und den gewandelten Vorstellungen und Wünschen von Frauen zur Fortführung der Berufstätigkeit während der Schwangerschaft, nach der Geburt und in der Stillzeit.
Gefährdungsanalyse sorgt für mehr Sicherheit
Demnach muss der Arbeitgeber alle Maßnahmen ergreifen, um eine Weiterbeschäftigung zu ermöglichen, bevor ein betriebliches Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird. Das beinhaltet die Umgestaltung der Arbeitsbedingungen ebenso wie den Wechsel an einen anderen Arbeitsplatz. Erst wenn beides nicht geht, darf er schwangere oder stillende Frauen nicht weiter beschäftigen. Ein weiterer Focus der Neuregelungen liegt in der Ausweitung des Mutterschutzgesetzes auf schwangere Frauen, die sich im Studium, in der Ausbildung befinden oder noch zur Schule gehen. Ferner müssen Arbeitgeber für jeden Arbeitsplatz eine anlassunabhängige Gefährdungsbeurteilung vornehmen: jeder Arbeitsplatz ist dahin zu überprüfen, ob besondere Schutzbedürfnisse für schwangere oder stillende Frauen bestehen, auch wenn dort aktuell Männer arbeiten.
Zusätzlich muss der Arbeitgeber einer schwangeren oder stillenden Frau ein Gespräch über weitere Anpassungen ihrer Arbeitsbedingungen anbieten.
Neu ist darüber hinaus das allgemeine Beschäftigungsverbot für werdende Mütter, die Arbeiten in einem vorgegebenen Zeittempo erledigen sollen. Als weitere Änderung sieht das Gesetz vor, dass die Regelungen zur Mehr- und Nachtarbeit branchenunabhängig gefasst werden sollen.
Bei der Erstellung oder Anpassung der Gefährdungsbeurteilung unterstützen die B·A·D-Arbeitsmediziner oder Fachkräfte für Arbeitssicherheit den Arbeitgeber.
Weitere Informationen zum neuen Mutterschutzgesetz enthält das Fact Sheet unter http://ots.de/uG9Ph.
Über die B·A·D-Gruppe
Die B·A·D-Gruppe betreut mit mehr als 4.000 Experten in Deutschland und Europa 280.000 Betriebe mit über 4 Millionen Beschäftigten in den unterschiedlichsten Bereichen der Prävention. Damit gehört die B·A·D GmbH mit ihren europäischen TeamPrevent-Tochtergesell-schaften zu den größten europäischen Anbietern von Präventionsdienstleistungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie der betrieblichen Gesundheitsvorsorge. Sie hat ihr Portfolio kontinuierlich zu einem ganzheitlichen System-Angebot für die Gesundheit der Beschäftigten in Unternehmen erweitert.
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