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"Zensurmaschinen"? - Was die Reform des Urheberrechts bedeutet
Die EU bekommt ein neues Urheberrecht. Monatelang wurde heftig darum gestritten - bis sich Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments Mitte Februar 2019 vorläufig auf eine Reform einigten, inklusive Leistungsschutzrecht für Presseverleger. Was bedeutet diese Einigung, die fast jeden Internetnutzer betrifft? Und warum ist sie so umstritten? Fragen und Antworten im Überblick:
Warum ist das Thema so brisant?
Im Zentrum der Diskussion stehen vor allem zwei Dinge: das Leistungsschutzrecht für Presseverleger in Artikel 11 und die Einführung sogenannter Upload-Filter in Artikel 13 der Reform. Nach Einschätzung der Kritiker geht es dabei um nichts weniger als die Zukunft des Internets in seiner bisherigen Form. Die Einigung birgt nach Ansicht von Kritikern die Gefahr, das wenige Technologie- und Medienriesen die Kontrolle über das Internet erlangen. Rund fünf Millionen Menschen haben eine Petition unterschrieben, die sich gegen Teile der Reform richtet. Von allen Seiten wird versucht, Einfluss auf das Vorhaben zu nehmen. Google, aber auch Wikipedia und Digitalverbände stemmen sich dagegen, Presseverlage, Medienunternehmen und Start-ups sprechen sich vehement dafür aus.
Was soll die Reform überhaupt bringen?
Als die EU-Kommission 2016 den Vorschlag für neue Regeln machte, wollte sie das Urheberrecht ans digitale Zeitalter anpassen. "Ich möchte, dass Journalisten, Verleger und sonstige Urheber eine faire Vergütung für ihre Arbeit erhalten", sagte EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker. Denn Zeitungsverlage, Autoren, Plattenfirmen und andere Rechte-Inhaber erstellen unter teils großem Aufwand Inhalte, die online verbreitet werden - verdienen daran mitunter aber wenig.
Wie sieht die Einigung nun aus?
Zum einen sollen Zeitungsverlage und Autoren mehr für ihre Inhalte bekommen. Suchmaschinen wie Google dürfen nicht mehr ohne weiteres kleine Artikel-Ausschnitte in ihren Suchergebnissen oder bei Google News anzeigen. Vielmehr sollen sie die Verlage um Erlaubnis bitten und gegebenenfalls dafür zahlen.
Zum anderen werden Plattformen wie YouTube nach Artikel 13 stärker in die Pflicht genommen. Geschützte Werke müssen lizenziert werden, bevor sie auf den Plattformen landen - oder dürfen nicht hochgeladen werden. Ausgenommen sind Firmen, die drei Kriterien erfüllen: sie müssen jünger als drei Jahre sein, dürfen einen Jahresumsatz von maximal zehn Millionen Euro und weniger als fünf Millionen Nutzer im Monat haben.
Was sagen die Kritiker?
Sie warnen, Plattformen müssten wegen Artikel 13 Uploadfilter einsetzen. Diese sind zwar nicht explizit in der Reform erwähnt. Allerdings müssen die Unternehmen alles ihnen Mögliche tun, um Urheberrechtsverstöße zu verhindern. Kritiker aus fast allen Parteien befürchten, dass die Filter auch legale Inhalte wie Parodien oder Zitate blockieren - und so die freie Meinungsäußerung einschränken.
Gegner des Leistungsschutzrechts sehen Nachteile für Verlage. Diese seien darauf angewiesen, von Suchmaschinen gelistet zu werden, und hätten daher eine schwache Verhandlungsposition gegenüber Google & Co. Zudem verweisen sie auf Deutschland: Hier gibt es schon seit 2013 ein Leistungsschutzrecht - doch es führt nicht zu nennenswerten Geldzahlungen an die Verlage.
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