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Expertentalk: Entlastungsbetrag nutzen
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Expertentalk: Entlastungsbetrag nutzen
Die Pflege von Angehörigen ist für viele Pflegende mit einem nicht unerheblichen Zeit- und Kraftaufwand verbunden. Um den Bedürfnissen und Anforderungen von pflegebedürftigen Menschen gerecht zu werden und für ein gutes Wohlbefinden in der Pflegesituation Sorge zu tragen, sind Hingabe und Geduld gefragt. Nicht selten verlieren pflegende Angehörige aber dabei ihr eigenes körperliches und geistiges Wohlbefinden aus den Augen. Hier kann der sogenannte Entlastungsbetrag helfen. Was das genau bedeutet und was zu beachten ist, erklärt Frank Herold, Pflegeexperte von der compass Pflegeberatung in Köln.
Frage 1:
Herr Herold, warum brauchen pflegende Angehörige Entlastung in der Pflegesituation?
O-Ton 1 (53 Sek.) Frank Herold, compass
Die Pflege und Betreuung eines Menschen stellt Angehörige vor große und meist anstrengende Herausforderungen, denn sie erfolgt ja parallel zu den eigenen Bedürfnissen. Familie, Beruf und Alltagsleben müssen ja weiterhin gemeistert und mit der bestehenden Pflegesituation in Einklang gebracht werden. Das führt dann oft dazu, dass pflegende Angehörige sich überschätzen, bzw. die eigene Gesundheit und das eigene Wohlbefinden hinter das Wohl der Pflegebedürftigen stellen und sich und andere nahestehende Menschen vernachlässigen. Die Folgen von Schlafmangel und Überanstrengung können sich schlimmstenfalls zu Krankheiten oder Suchtverhalten auswachsen oder zu psychischen Problemen wie ‚Burn Out‘ oder weiteren Symptomen führen. Wir raten in der Pflegeberatung immer dazu, gut auf Körper und Geist zu hören, auf sich zu achten und sich professionellen Rat und Unterstützung zu holen.
Frage 2:
Was genau ist der Entlastungsbetrag und wie kann er genutzt werden?
O-Ton 2 (57 Sek.) Frank Herold, compass
Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 1 können den sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von monatlich 125 Euro nutzen, um einfachste Betreuungs- und Entlastungsangebote in Anspruch zu nehmen. Dieser Betrag wird von der Pflegekasse, bzw. Pflegeversicherung zur Verfügung gestellt, um pflegenden Angehörigen oder vergleichbar nahestehenden Menschen Entlastung von ihrem Pflegealltag zu ermöglichen. Weil er zweckgebunden ist, darf der Betrag auch nur für Entlastungsangebote genutzt werden. Das kann zum Beispiel das Heranziehen einer haushaltsnahen Dienstleistung sein oder der Betrag kann für Betreuungsangebote ausgegeben werden. Weitere Beispiele sind die Finanzierung zusätzlicher Zeiten in einer Tages- oder Nachtpflege sowie der Kurzzeitpflege. Auch das Heranziehen von bestimmten Leistungen durch Pflegedienste ist möglich. Die 125 Euro müssen dabei aber tatsächlich nicht monatlich in Anspruch genommen werden. Sie lassen sich auch ansparen.
Frage 3:
Verfällt der Betrag irgendwann, bzw. wie lange kann dieses angesparte Guthaben genutzt werden?
O-Ton 3 (01 Min : 03 Sek.) Frank Herold, compass
Das ist ein ganz wichtiger Punkt: Grundsätzlich ist es so, dass Beträge, die im laufenden Monat nicht genutzt worden sind, in die Folgemonate des laufenden Kalenderjahres übertragen werden. Weiterhin ist wichtig zu wissen, dass nicht ausgeschöpfte Beträge aus dem vergangenen Kalenderjahr noch in das darauffolgende Kalenderhalbjahr mitgenommen werden können. Stichtag ist hier der 30. Juni eines jeden Jahres. Bis zu diesem Datum lassen sich unverbrauchte Beträge aus dem Entlastungsbetrag des Vorjahres noch nutzen. Zur besseren Orientierung können Ratsuchende mit einer professionellen Pflegeberatung erörtern, welche Möglichkeiten es zur Nutzung des Entlastungsbetrages gibt. Qualifizierte Pflegeexpert*innen kennen sich nämlich nicht nur mit den leistungsrechtlichen Voraussetzungen der Pflege aus, z.B. mit denen des Entlastungsbetrages, sondern kennen auch die lokalen und regionalen Versorgungstrukturen in ihrer Region. Nutzen Sie deshalb immer auch die gesetzlich garantierte und kostenfreie Möglichkeit einer Pflegeberatung, z.B. durch compass.
Abmoderation:
Das sagt Frank Herold von der compass Pflegeberatung in Köln. Danke für das Gespräch.
Gesamtzeit: ca. 03:50 Min
Weiterführende Informationen:
Die compass-Pflegeberatung berät Betroffene und Ratsuchende in allen Fragen rund um die Pflege. Wenn auch Sie Unterstützung benötigen oder Fragen zur Organisation der Pflegesituation haben, können Sie sich an compass wenden. compass unterstützt Sie kostenfrei und unabhängig und zeigt Ihnen Ihre individuellen Möglichkeiten auf.
Hintergrund:
Die compass private pflegeberatung GmbH berät Pflegebedürftige und deren Angehörige telefonisch, per Videogespräch und auch zu Hause gemäß dem gesetzlichen Anspruch aller Versicherten auf kostenfreie und neutrale Pflegeberatung (§ 7a SGB XI sowie § 37 Abs. 3 SGB XI). Die telefonische Beratung von compass steht allen Versicherten offen. Digitale Angebote wie das Informationsportal pflegeberatung.de, die App “pflegecompass” sowie Online-Pflegekurse ergänzen das Angebot für Ratsuchende.
compass ist als unabhängige Tochter des PKV-Verbandes mit rund 700 Pflegeberater*innen und insgesamt 800 Mitarbeitenden bundesweit tätig. Die compass-Pflegeberater*innen beraten im Rahmen von Telefonaktionen sowie zu den regulären Service Zeiten zu allen Fragen rund um das Thema Pflege.
compass private pflegeberatung GmbH Abteilung Politik und Kommunikation Thomas Gmeinder Telefon: 0221 933 32-111 kommunikation@compass-pflegeberatung.de