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Ferienbeginn in Sachsen: Pflegebedarf und in den Urlaub fahren

Ferienbeginn in Sachsen: Pflegebedarf und in den Urlaub fahren
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Die Ferien beginnen in Sachsen

Pflegebedarf und in den Urlaub fahren: Das muss kein Widerspruch sein

Mit dem Ferienbeginn machen sich viele Familien auf den Weg an schöne Orte, um sich zu erholen und wertvolle Zeit miteinander zu verbringen. Auch für die mehr als 300.000 pflegebedürftigen Menschen in Sachsen und ihre Familien sind Auszeiten vom Alltag wichtig und können auf verschiedene Arten realisiert werden.

Angehörige zu pflegen kann mit einem hohen Maß an Stress verbunden sein. Zu den bestehenden beruflichen und familiären Verpflichtungen, kommen mit einer Pflegesituation eine ganze Reihe von Aufgaben hinzu, die den eigenen Alltag verändern, die Flexibilität einschränken sowie körperlich fordernd sein können. Damit das langfristig leistbar bleibt, sollten pflegende Angehörige auch auf sich selbst und die eigene physische und psychische Gesundheit achten. Eine Pause vom täglichen Stress kann dabei helfen. Und auch für pflegebedürftige Menschen selbst kann ein Urlaub Abwechslung bringen und zum Erhalt der Lebensqualität beitragen.

Gemeinsam Zeit verbringen

Urlaube bei einer bestehenden Pflegesituation können auf verschiedene Arten organisiert werden, die sich an den individuellen Wünschen und Vorstellungen der Familie orientieren sollten. Beispielsweise können pflegebedürftige Menschen und pflegende Angehörige gemeinsam verreisen, Zeit miteinander verbringen und zusammen Neues erleben. Den jeweiligen gesundheitlichen Bedürfnissen entsprechend, sind herkömmliche oder auf Pflege spezialisierte Unterkünfte eine Option. Mittlerweile gibt es nämlich einige Reiseanbieter*innen und Hotels, die sich auf die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen eingestellt haben. Passende Angebote können zum Beispiel über die Pflegesuche auf www.pflegeberatung.de gefunden werden.

In jedem Fall erfordert das Verreisen mit Pflegebedarf ein gewisses Maß an Vorbereitung. Zunächst muss sichergestellt werden, dass die Versorgung vor Ort gewährleistet ist. Dies betrifft zum Beispiel die Frage, ob benötige Hilfsmittel einpackt werden können oder vor Ort verfügbar sind. Auch das Vorhandensein von Ärzt*innen und Kliniken für Notfälle sowie etwaige Praxisurlaube in den Sommermonaten sollten bei der Auswahl des Urlaubsortes mitbedacht werden. Auch die vorherige Rücksprache mit den behandelnden Ärzt*innen in der Heimat, kann Klarheit über die Reiseoptionen bringen. Für viele Pflegebedürftige ist auch die Barrierefreiheit in der Unterkunft oder bei Unternehmungen ein wichtiger Entscheidungsfaktor.

Viele Wege zum Ziel

Natürlich kann es auch sein, dass Pflegepersonen verreisen, während ihre pflegebedürftigen Angehörigen zu Hause bleiben – oder umgekehrt. Aber ganz gleich, welche Variante für den Urlaub gewählt wird, die Pflegeversicherung bietet verschiedene Leistungen, die zur Verwirklichung des Urlaubswunsches beitragen können. Beispielsweise kann unter gewissen Voraussetzungen der Betrag der Verhinderungspflege genutzt werden, um die Versorgung zu gewährleisten, wenn die Pflegeperson abwesend ist. Sie kann dabei sowohl am Wohn- als auch am inländischen Urlaubsort eingesetzt werden, zum Beispiel um einen Pflegedienst zu bezahlen.

Des Weiteren können, unter gesetzlich festgelegten Bedingungen, auch die Mittel der Kurzzeitpflege sowie der Tages- und Nachtpflege, die Pflegesachleistung, der Entlastungsbetrag, oder schlichtweg das Pflegegeld in Frage kommen, um Urlaubserholung trotz Pflegesituation realisierbar zu machen. Welche Leistungen in Anspruch genommen und kombiniert werden können, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Eine Pflegeberatung kann dabei helfen, die individuelle Situation zu betrachten, Fragen zu klären und Möglichkeiten aufzuzeigen. Ratsuchende können sich beispielsweise unter der kostenfreien Nummer 0800 – 101 88 00 oder über das Kontaktformular auf www.compass-pflegeberatung.de informieren und beraten lassen.

Hintergrund:

Die compass private pflegeberatung GmbH berät Pflegebedürftige und deren Angehörige telefonisch, per Videogespräch und auch zu Hause gemäß dem gesetzlichen Anspruch aller Versicherten auf kostenfreie und neutrale Pflegeberatung (§ 7a SGB XI sowie § 37 Abs. 3 SGB XI). Die telefonische Beratung von compass steht allen Versicherten offen. Digitale Angebote wie das Informationsportal pflegeberatung.de, die App “pflegecompass” sowie Online-Pflegekurse ergänzen das Angebot für Ratsuchende.

compass ist als unabhängige Tochter des PKV-Verbandes mit rund 700 Pflegeberater*innen und insgesamt 800 Mitarbeitenden bundesweit tätig. Die compass-Pflegeberater*innen beraten im Rahmen von Telefonaktionen sowie zu den regulären Service Zeiten zu allen Fragen rund um das Thema Pflege.

Service für Journalist*innen:

Sie finden dieses Thema interessant und möchten es gerne als Audio oder Video aufgreifen oder mit einer Ansprechperson ein Interview dazu führen? Dann wenden Sie sich über kommunikation@compass-pflegeberatung.de an uns. Wir unterstützen Sie gerne bei der Aufbereitung des Inhalts und freuen uns im Falle einer Veröffentlichung über einen Hinweis.

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Abteilung Politik und Kommunikation
Julia Friedrich
Telefon: 0221 933 32-111
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