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Expertentalk: Neue Leistungsbeträge in der Pflegeversicherung bis zum 1.1.2025

Expertentalk: Neue Leistungsbeträge in der Pflegeversicherung bis zum 1.1.2025
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Expertentalk: Neue Leistungsbeträge in der Pflegeversicherung zum 01.01.2025

Zum Jahresbeginn gibt es Änderungen in der Pflege, denn am 01.01.2025 werden die Leistungsbeträge in der Pflegeversicherung um 4,5 % steigen. Durch das Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz hat der Gesetzgeber diese neuerliche Anpassung der Pflegeleistungen im Elften Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die genauen Details zu den steigenden Leistungsbeträgen und was sich für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen noch alles ändert, das erklärt nun Frank Herold, Pflegeexperte von der compass pflegeberatung in Köln.

Frage 1: Herr Herold, welche Veränderungen wird es zum Jahreswechsel in der Pflegeversicherung geben?

O-Ton 1 (1 Minute : 01 Sekunde) Frank Herold, compass

Im Gegensatz zum 01.01.2024, wo lediglich einzelne Leistungen durch den Gesetzgeber erhöht wurden, wird es am 01.01.2025 eine Anhebung aller Leistungsbeträge in der Pflegeversicherung geben. Die neuen Beträge umfassen sowohl die Geld- und Sachleistungen für die häusliche als auch die teil- und vollstationäre Pflege. Für Pflegebedürftige bedeutet das eine Erhöhung des Pflegegeldes und des Entlastungsbetrages, der Pflegesachleistungen, eine Verbesserung der Leistungen für die Tages- und Nachtpflege, der Kurzzeit-, der Verhinderungs- und der vollstationären Pflege und auch mehr Geld für Pflegehilfsmittel und den Zuschuss zur Wohnraumanpassung. Auch der Wohngruppenzuschlag und die Anschubfinanzierung werden erhöht. Das Gesetz sieht darüber hinaus eine weitere inflationsangepasste Erhöhung dieser Leistungen im Jahr 2028 vor. Die konkrete Höhe dieser Anpassung wird sich an der Preisentwicklung bis zu diesem Zeitpunkt orientieren.

Frage 2: Was bedeuten die Anpassungen zum Jahreswechsel denn konkret für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen?

O-Ton 2 (1 Minute : 21 Sekunden) Frank Herold, compass

Zuerst sei gesagt, dass die angepassten Leistungen für Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 1 eine Anhebung der Leistungsansprüche gemäß § 28a SGB XI von 125 Euro auf 131 Euro pro Monat bewirken. Ab dem Pflegegrad 2 erhöht sich das Pflegegeld beispielsweise von 332 Euro auf 347 Euro pro Monat, und im Pflegegrad 5 werden ab Januar 2025 statt 947 nun 990 Euro gezahlt. Die Pflegesachleistungen erhöhen sich im Pflegegrad 2 um 35 Euro auf 796 Euro pro Monat und im Pflegegrad 5 um knapp hundert Euro auf 2.299 Euro pro Monat. Zusammenfassend lässt sich festhalten, das Pflegebedürftige durch die Leistungsanpassungen einen Ausgleich der allgemeinen Kostenentwicklung erhalten, welcher sich am Rahmen der in der Pflege gestiegenen Kosten der vergangenen Monate orientiert. So soll die individuelle Pflegesituation gestärkt werden, denn diese Anpassungen ermöglichen Pflegebedürftigen die konstante Inanspruchnahme professioneller Pflegeleistungen zu Hause oder in der stationären Pflege. Dies entlastet pflegende Angehörige, bzw. reduziert die Selbstbehalte in der vollstationären Pflege.

Frage 3: Worauf sollten Pflegebedürftige und ihre Angehörigen in 2025 noch achten?

O-Ton 3 (1 Minute : 12 Sekunden) Frank Herold, compass

Ab dem 01.07.2025 werden die Leistungsbeträge der Kurzzeit- und der Verhinderungspflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst. Dadurch soll die Versorgung pflegebedürftiger Menschen während geplanten oder kurzfristigen Abwesenheitszeiten ihrer Pflegepersonen erleichtert werden. Da auch die Leistungsbeträge der Kurzzeit- und Verhinderungspflege zum 01.01.2025 steigen, können bis zur Einführung des gemeinsamen Jahresbetrags im Sommer 843 Euro aus nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege auf bis zu 2.528 Euro pro Kalenderjahr erhöht werden. Umgekehrt kann bis zur Einführung des gemeinsamen Jahresbetrags der Leistungsanspruch für die Verhinderungspflege in voller Höhe für die Kostenerstattung einer Kurzzeitpflege genutzt werden. Das klingt auf den ersten Blick komplizierter als es ist. Wir raten auf jeden Fall immer dazu, die Hilfe einer Pflegeberatung, zum Beispiel von compass, in Anspruch zu nehmen. Qualifizierte Pflegeexpert*innen beraten zu allen Fragen rund um die Pflege und können die neuen Leistungsbeträge in Bezug zur ihrer individuellen Pflegesituation erläutern.

Abmoderation:

Das sagt Frank Herold von der compass Pflegeberatung in Köln. Danke für das Gespräch.

Gesamtzeit: ca. 04:33 Min.

Weiterführende Informationen:

Die compass-Pflegeberatung berät Betroffene und Ratsuchende in allen Fragen rund um die Pflege. Wenn auch Sie Unterstützung benötigen oder Fragen zur Organisation der Pflegesituation haben, können Sie sich an compass wenden. compass unterstützt Sie kostenfrei und unabhängig und zeigt Ihnen Ihre individuellen Möglichkeiten auf.

Hintergrund:

Die compass private pflegeberatung GmbH berät Pflegebedürftige und deren Angehörige telefonisch, per Videogespräch und auch zu Hause gemäß dem gesetzlichen Anspruch aller Versicherten auf kostenfreie und neutrale Pflegeberatung (§ 7a SGB XI sowie § 37 Abs. 3 SGB XI). Die telefonische Beratung von compass steht allen Versicherten offen. Digitale Angebote wie das Informationsportal pflegeberatung.de, die App “pflegecompass” sowie Online-Pflegekurse ergänzen das Angebot für Ratsuchende.

compass ist als unabhängige Tochter des PKV-Verbandes mit rund 700 Pflegeberater*innen und insgesamt 800 Mitarbeitenden bundesweit tätig. Die compass-Pflegeberater*innen beraten im Rahmen von Telefonaktionen sowie zu den regulären Service Zeiten zu allen Fragen rund um das Thema Pflege.

Hinweis zum Text:

Dieser Text wurde ohne Unterstützung durch eine KI-Anwendung erstellt.

Service für Journalist*innen:

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Abteilung Politik und Kommunikation
Thomas Gmeinder
Telefon: 0221 933 32-4111
 kommunikation@compass-pflegeberatung.de
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