Sicher in den Hafen der Ehe
Allianz Global Assistance versichert den schönsten Tag im Leben
München (ots)
Das Aufgebot ist bestellt, die Location gebucht, das Hochzeitskleid sitzt perfekt. Doch selbst wenn alles bis ins kleinste Detail geplant ist, kann das Leben bisweilen einen Strich durch die Rechnung machen. Der Albtraum eines jeden Brautpaares: die Hochzeit fällt wegen einer Grippe, eines Magendarminfekts oder eines gebrochenen Beins ins Wasser. Die Folge: ein frustriertes Brautpaar, enttäuschte Gäste und zu allem Überfluss auch noch oftmals beträchtliche Stornokosten. Daher stellen wir in diesem Monat die Frage:
Gibt es einen Versicherungsschutz, wenn ich eine Privatfeier, zum Beispiel meine Hochzeit, absagen muss?
Olaf Nink, Hauptbevollmächtigter der AWP P&C S.A., antwortet: "Wenn Sie eine Feier planen und diese abgesagt werden muss, weil eine der versicherten Personen oder ein naher Angehöriger krank wird oder aus einem anderen versicherten Grund nicht an der Party teilnehmen kann, sichert unser Privatfeier-Stornoschutz sämtliche Kosten für die Stornierung ab - nicht nur in Deutschland, sondern sogar europaweit. Dies gilt auch, wenn beispielsweise Trauzeugen oder Paten krankheitsbedingt ausfallen."
Versichert sind durch den Privatfeier-Stornoschutz alle veranstaltungsbezogenen Kosten ohne Selbstbehalt. Dazu zählen die Kosten für einen gebuchten Saal genauso wie die für das Catering, das Unterhaltungsprogramm, den Fahrdienst und sogar für Fotografen oder Video-Teams. Wenn ein Dienstleister kurzfristig ausfallen oder absagen sollte, unterstützt das Assistance-Team der AGA die Partyveranstalter sogar bei der Suche nach einem Ersatz.
Die Prämie für den Privatfeier-Stornoschutz errechnet sich dabei nach den Kosten für die geplante Feier. Bei einer Feier für 2.500,- Euro beträgt sie beispielsweise 49,- Euro. Ein Abschluss der Versicherung ist bis zu 30 Tage vor der Veranstaltung möglich.
"Sollten Braut oder Bräutigam allerdings kalte Füße bekommen, zählt das nicht als Stornogrund", meint Olaf Nink augenzwinkernd. Mit dem Privatfeier-Stornoschutz kann das Brautpaar dem Hochzeitstag also entspannt entgegen fiebern.
Der Privatfeier-Stornoschutz kann im Reisebüro oder online auf der AGA Homepage abgeschlossen werden. Bildunterschrift:
Wenn die Hochzeit ins Wasser fällt: Gut abgesichert mit dem Privatfeier-Stornoschutz der Allianz Global Assistance.
Allianz Global Assistance
Allianz Global Assistance besteht in Deutschland aus zwei Unternehmen: AWP P&C S.A., Niederlassung für Deutschland (vor dem 1.3.2016 AGA International S.A., Niederlassung für Deutschland) sowie der AGA Service Deutschland GmbH.
AWP P&C S.A., Niederlassung für Deutschland
Bei dem Unternehmen handelt es sich um einen Anbieter von Spezialversicherungen für Reise, Freizeit und Auslandsaufenthalte, die unter anderem unter dem Namen ELVIA Reiseschutz vermarktet werden. Sie ist eine deutsche Geschäftseinheit von AWP P&C S.A. (St. Ouen bei Paris). Allianz Worldwide Partners ist ein führender globaler B2B2C-Spezialist, der maßgeschneiderte Lösungen in fünf Kompetenzfeldern anbietet: weltweite Assistance, internationale Angebote für Gesundheit und Leben, globale Automobilindustrie, Reiseversicherung und digitale Produkte. Die einzigartige Kombination aus Versicherung, Service und Technologie wird durch die international bekannten Marken Allianz Global Assistance, Allianz Worldwide Care und Allianz Global Automotive angeboten.
AGA Service Deutschland GmbH
Sie zählt zu den führenden Anbietern von Assistance-Leistungen in Deutschland. Ihre Services umfassen Hilfsleistungen und Dienstleistungsmodule rund um die Bereiche Auto & Mobilität, Reise, Medizin & Gesundheit, Geräteschutz und Haus. 49 Prozent der Unternehmensanteile werden von der Allianz-Versicherungs-AG gehalten, die übrigen 51 Prozent von AWP P&C S.A. (St. Ouen bei Paris).
Vorbehalt bei Zukunftsaussagen
Soweit wir in diesem Dokument Prognosen oder Erwartungen äußern oder die Zukunft betreffende Aussagen machen, können diese Aussagen mit bekannten und unbekannten Risiken und Ungewissheiten verbunden sein. Die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen können daher wesentlich von den geäußerten Erwartungen und Annahmen abweichen. Neben weiteren hier nicht aufgeführten Gründen können sich Abweichungen aus Veränderungen der allgemeinen wirtschaftlichen Lage und der Wettbewerbssituation, vor allem in Allianz Kerngeschäftsfeldern und -märkten, aus Akquisitionen sowie der anschließenden Integration von Unternehmen und aus Restrukturierungsmaßnahmen ergeben. Abweichungen können außerdem aus dem Ausmaß oder der Häufigkeit von Versicherungsfällen (zum Beispiel aus Naturkatastrophen), der Entwicklung von Schadenskosten, Stornoraten, Sterblichkeits- und Krankheitsraten beziehungsweise Tendenzen und, insbesondere im Bank- und Kapitalanlagebereich, aus dem Ausfall von Kreditnehmern und sonstigen Schuldnern resultieren. Auch die Entwicklungen der Finanzmärkte (zum Beispiel Marktschwankungen und Kreditausfälle) und der Wechselkurse sowie nationale und internationale Gesetzesänderungen, insbesondere hinsichtlich steuerlicher Regelungen, können entsprechenden Einfluss haben. Terroranschläge und deren Folgen können die Wahrscheinlichkeit und das Ausmaß von Abweichungen erhöhen. Die hier dargestellten Sachverhalte können auch durch Risiken und Unsicherheiten beeinflusst werden, die in den jeweiligen Meldungen der Allianz SE an die US Securities and Exchange Commission beschrieben werden. Keine Pflicht zur Aktualisierung Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, Zukunftsaussagen zu aktualisieren. Die Gesellschaft übernimmt ferner keine Verpflichtung, die in dieser Meldung enthaltenen Aussagen zu aktualisieren.
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