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Libyen ist kein «sicherer Ort» für aus Seenot gerettete Flüchtlinge

Berlin (ots)

Wenn europäische Hilfsorganisationen Migranten im Mittelmeer vor dem Ertrinken retten, bringen sie diese in der Regel in einen EU-Staat. Auf vielen Seiten im Netz ist die Forderung zu lesen, die Geretteten sollten besser in einen nahen Hafen in Libyen gebracht werden - statt etwa den viel weiteren Weg nach Italien oder Malta einzuschlagen.

BEWERTUNG: Für internationale Experten ist Libyen kein sicherer Staat. Die Vereinten Nationen sehen Flüchtlinge dort dem Risiko von willkürlicher Haft, Folter, sexueller Gewalt, Zwangsarbeit und Tötung ausgesetzt.

FAKTEN: Nach Angaben der Rechtsexperten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages muss generell Menschen in Seenot geholfen werden, die von allein «nicht in Sicherheit gelangen können und auf See verloren gehen» - egal ob auf dem offenen Meer oder in Küstengewässern (http://dpaq.de/0Mb4X).

Zur Rettung verpflichtet sind alle Schiffe, die Menschen in Seenot entdecken - darunter auch Rettungsschiffe wie etwa die «Sea-Watch 3». Dessen deutsche Kapitänin hatte Ende Juni 2019 Dutzende Migranten in den internationalen Gewässern vor Libyen gerettet und das Schiff trotz Verbots der italienischen Regierung in den Hafen von Lampedusa gefahren.

Nach Angaben der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) sollen Gerettete an einen sicheren Ort gebracht werden. Wann ein Hafen als «sicher» gilt, regelt unter anderem die IMO-Entschließung MSC.167(78) (http://dpaq.de/dznsf). Demnach ist es «ein Ort, an dem das Leben der Überlebenden nicht mehr weiter in Gefahr ist und an dem ihre menschlichen Grundbedürfnisse (wie zum Beispiel Nahrung, Unterkunft und medizinische Bedürfnisse) gedeckt werden können». Die IMO stellt ausdrücklich fest, dass ein Rettungsschiff selbst nicht unbedingt als sicherer Ort anzusehen ist.

Gesondert regelt die IMO in der Entschließung den Umgang mit Geflüchteten: So soll vermieden werden, aus Seenot gerettete Asylsuchende und Flüchtlinge in Gebiete zu bringen, «in denen das Leben und die Freiheit der Personen, die vorgeben, eine begründete Angst vor Verfolgung zu haben, in Gefahr wäre».

Nach einem UN-Bericht über die Menschenrechtslage in Libyen vom Dezember 2018 sind Flüchtlinge und Migranten in dem Land grundsätzlich dem Risiko von willkürlicher Haft, Folter, sexueller Gewalt, Zwangsarbeit und Tötung ausgesetzt (http://dpaq.de/DBig5). Das Weltstrafgericht in Den Haag untersucht mutmaßliche Verbrechen in den Flüchtlingslagern.

Im Rechtsmagazin «Legal Tribune Online» schreibt der Hamburger Völkerrechtsexperte Valentin Schatz Anfang Juli 2019: Libyen habe im Fall der Sea-Watch 3 zwar den Hafen von Tripolis als sicheren Ort angeboten. «Dass Libyen wegen der dortigen humanitären Lage aber jedenfalls für europäische Schiffe keinesfalls als sicherer Ort in Frage kommt, steht außer Frage.» (http://dpaq.de/fi4di)

Die Bundesregierung spricht von «teilweise menschenunwürdigen Zuständen» und wirtschaftlicher Ausbeutung von Flüchtlingen in sogenannten «Detention Centers» (http://dpaq.de/HfqpQ). Sea-Watch erachtet libysche Häfen als nicht sicher (http://dpaq.de/C4ysO).

Anfang Juli 2019 hatten etwa zwei Luftangriffe ein Flüchtlingslager östlich der Hauptstadt Tripolis getroffen. Nach Angaben des UN-Nothilfebüros Ocha (http://dpaq.de/uTXdu) sind dabei Dutzende Menschen getötet und viele weitere verletzt worden. Nach Ocha-Angaben werden rund 3800 Migranten in Lagern in und um Tripolis gegen ihren Willen festgehalten. Seit Monaten gibt es in dem Bürgerkriegsland schwere Gefechte um die Hauptstadt.

Ein Staat wie Italien oder Malta kann den Zugang zu seinen Häfen nur verwehren, wenn das Schiff «eine ernsthafte und unannehmbare Bedrohung» für ihn darstellt. Die Menschen an Bord müssen allerdings in Sicherheit sein (http://dpaq.de/wQOfR).

In italienischen Häfen kamen nach Zahlen der UN-Migrationsbehörde IOM im Jahr 2019 bis Anfang Juli knapp 2800 Flüchtlinge an, in Malta etwa 1300. 426 Menschen starben auf dem Weg über die zentrale Mittelmeerroute (http://dpaq.de/1oy9X).

Wenn sich Menschen in Seenot befinden, müssen sie gerettet werden. Diese Pflicht gilt für staatliche wie private Schiffe und ergibt sich nach Analyse des Bundestagsdienstes aus der Tradition der Seefahrt und dem ungeschriebenen Völkergewohnheitsrecht. Auch internationale Seerechtsübereinkommen und Resolutionen regeln die Seenotrettung.

Retter dürfen nicht auf sich aufmerksam machen. Doch gibt es Kritik, ihr Einsatz werde von Schlepperbanden ausgenutzt und setze Fluchtanreize Richtung Europa, weil es das Risiko einer Überfahrt für Flüchtlinge vermindere.

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Links:

IMO zur Seenotrettung (engl.): http://www.imo.org/en/MediaCentre/HotTopics/seamigration/Documents/UNHCR-Rescue_at_Sea-Guide-ENG-screen.pdf

IMO-Entschließung MSC.167(78) über die Behandlung von auf See geretteten Personen: https://www.bsh.de/DE/THEMEN/Schifffahrt/Nautische_Informationen/Weitere_Informationen/Schifffahrtsvorschriften/Downloads_Schifffahrtsvorschriften/Internationale_Schifffahrtsvorschriften/Beilage_2009-10.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Wissenschaftliche Dienste des Bundestages über völker-, europa- und strafrechtliche Aspekte bei Seenotrettung (Juli 2017, besonders ab S. 6): https://www.bundestag.de/blob/516166/90470cc9ff31524a40522ac738f79fbd/wd-2-068-17-pdf-data.pdf)

Wissenschaftliche Dienste des Bundestages über völkerrechtliche Aspekte bei Seenotrettung (Juli 2017): https://www.bundestag.de/blob/405026/e12b11a43f44d3e39b93de6f92b4d055/wd-2-067-17-pdf-data.pdf

Wissenschaftliche Dienste des Bundestages über die Pflicht zur Seenotrettung (November 2017): https://www.bundestag.de/blob/535236/262c8b171d4d88f9710a25df757194b5/wd-2-106-17-pdf-data.pdf

Bericht der UN-Unterstützungsmission in Libyen (UNSMIL) über über die Menschenrechtslage von Migranten und Flüchtlingen (Dezember 2018): https://unsmil.unmissions.org/sites/default/files/libya-migrationreport-18dec2018.pdf

Bundesregierung über menschenrechtliche Lage in Libyen (s. Frage 22): http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/072/1907257.pdf#page=7

UN-Nothilfebüro Ocha über Attacke: https://reliefweb.int/sites/reliefweb.int/files/resources/humanitarian_update_-_attack_on_tajoura_dc_03_july_2019.pdf

UN-Migrationsbehörde IOM über Mittelmeer-Flüchtlinge 2019 bis zum 3. Juli: https://web.archive.org/web/20190705153201/https://www.iom.int/news/mediterranean-migrant-arrivals-reach-29844-2019-deaths-reach-681

Sea-Watch über «sicheren Hafen» in Libyen: https://sea-watch.org/sea-watch-fordert-anlandung-43-geretteten-weltfluechtlingstag/

Völkerrechtsexperte Schatz über Sea-Watch 3: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/sea-watch-seenot-rettung-rackete-haftrichter/

Artikel auf «freiewelt.net» mit Vorwürfen an Sea-Watch 3 (archiviert): https://web.archive.org/web/20190705155537/https://www.freiewelt.net/nachricht/sea-watch-3-war-bereits-am-13-juni-ein-hafen-in-libyen-zugewiesen-worden-10078248/

Facebook-Account «Befreiter Blick» mit Vorwurf an Sea-Watch 3: http://dpaq.de/6Kl5b (archiviert: http://dpaq.de/a0Dtg)

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Kontakt zum dpa-Faktencheckteam: faktencheck@dpa.com

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