Neues Atomgesetz sichert Betrieb der deutschen Kernkraftwerke auf lange Zeit
Bonn (ots)
Am 27. April 2002 wird die AtG-Novelle in Kraft treten. Damit wird die Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen vom Juni 2001 gesetzlich verankert. Die Novellierung des Atomgesetzes schafft Rechtssicherheit für die Umsetzung der Vereinbarung und gibt den Unternehmen damit Planungssicherheit vor dem Hintergrund langfristig kalkulierbarer Rahmenbedingungen.
Die Novellierung des Atomgesetzes ist politisch motiviert. Der Gesetzgeber hat keine neuen Risiken oder Begründungen angeführt, sondern lediglich eine politische Neubewertung vorgenommen. Auch in der Vereinbarung mit der Bundesregierung wird der international hohe Sicherheitsstandard deutscher Kernkraftwerke anerkannt. Die Unternehmen akzeptieren dessen ungeachtet das Primat der Politik. Sie haben aber immer darauf hingewiesen, dass sie sowohl das Verbot des Neubaus als auch die Befristung des Betriebes der Kernkraftwerke für volkswirtschaftlich, energiewirtschaftlich und klimapolitisch falsch halten.
Auch nach In-Kraft-Treten des neuen Atomgesetzes sind nicht nur die Unternehmen, sondern auch die Bundesregierung gefordert, fest zu Geist und Inhalt der Vereinbarung zu stehen. Dazu gehört nach Auffassung des Deutschen Atomforums insbesondere, dass die Bundesregierung entsprechend ihrer Zusage den politisch ungestörten Betrieb der Kernkraftwerke während der verbleibenden Restlaufzeit sicherstellt.
Dieter H. Marx Tel.: 0228 507-215 www.kernenergie.de
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