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Vereinigung der Pflegenden in Bayern (KöR)

VdPB setzt wichtige Impulse in der Umsetzung des neuen Pflegeberufegesetzes in Bayern

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VdPB setzt wichtige Impulse in der Umsetzung des neuen Pflegeberufegesetzes in Bayern

Weiterbildungsordnung für Praxisanleitungen steht / Ministerium sichert VdPB Übergangsregelung für Mentoren in der Langzeitpflege zu / VdPB fordert von der Politik die Sicherung des Ausbildungsstarts im April

München, 04.10.2019 - Das neue Pflegeberufegesetz, das bundesweit zum 1. Januar 2020 in Kraft treten wird, räumt in der Neuregelung der Pflegeausbildung den praktischen Anteilen einen deutlich höheren Stellenwert ein. Umfang und Rolle der Praxisanleitung werden in dem Gesetz ebenfalls neu geregelt. Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) hat daher inzwischen ein neues Curriculum für die Weiterbildung zur Praxisanleitung in der Pflege entwickelt und in einem Vorschlag für eine Weiterbildungsordnung festgehalten. Diese wird den gesetzlichen Vorgaben gerecht und liegt dem bayerischen Gesundheits- und Pflegeministerium zur Verabschiedung vor. Statt wie bisher 200 Stunden wird die Weiterbildung künftig insgesamt 300 Stunden umfassen. Zudem schreibt die Pflegeausbildungs- und Prüfungsverordnung eine Registrierung der Praxisanleiterinnen und -anleiter vor. Diese Aufgabe wird in Bayern die VdPB übernehmen. Auf Drängen der VdPB hat das bayerische Gesundheits- und Pflegeministerium zudem eine Übergangsregelung für Praxisanleitungen in der Langzeitpflege zugesichert, die noch nicht über eine mindestens 200 Stunden umfassende Weiterbildung verfügen.

"Für die Kolleginnen und Kollegen in der Praxisanleitung, die die bisherige Weiterbildung mit 200 Stunden absolviert haben und regelmäßig ihr Wissen durch Pflichtfortbildungen auffrischen, gilt ohnehin ein Bestandsschutz. In der Langzeitpflege reichte lange Zeit eine Weiterbildung, die nur 120 Stunden umfasste. Diese Pflegefachpersonen leisten als sogenannte Mentoren bis heute wertvolle Arbeit in der Praxisanleitung. Von ihnen wird nun eine Nachqualifizierung zur Wahrung des Bestandschutzes verlangt. Da es jedoch dafür weder ein Curriculum noch entsprechende Bildungsangebote gibt, ist der Stichtag 31.12.2019 für die erforderliche Nachqualifizierung nicht zu halten", erläutert VdPB-Präsident Georg Sigl-Lehner das Problem. Wenn aber Einrichtungen der Langzeitpflege ihrer Ausbildungsverantwortung nach dem neuen Pflegeberufegesetz nachkommen wollten, könnten sie auf die Erfahrung dieser Pflegefachpersonen kaum verzichten, so Sigl-Lehner.

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege sicherte dem VdPB-Präsidium zu, dass Praxisanleiterinnen und -anleitern mit Nachqualifizierungsbedarf eine Übergangsfrist gewährt werde, die es ihnen ermögliche, weiterhin in der Praxisanleitung zu arbeiten und sich die geforderten Kompetenzen in einem angemessenen Zeitraum anzueignen, sobald die Bildungsangebote in ausreichendem Umfang geschaffen sind. Sigl-Lehner erklärt: "Damit ist der viel zu knappe Stichtag vom Tisch. Wir sind sehr froh, dass wir das erfolgreich mit dem Ministerium aushandeln konnten. Im Interesse der Einrichtungen, vor allem aber auch im Interesse der Kolleginnen und Kollegen, denen die verantwortungsvolle praktische Ausbildung des Pflegenachwuchses sehr am Herzen liegt."

Mit großer Sorge beobachtet die VdPB dagegen die Situation an den Pflegeschulen, die aufgrund ungeklärter Finanzierungsfragen und immer noch ausstehender Lehrpläne für die generalistische Ausbildung ankündigen, die für April geplanten Kurse ausfallen zu lassen. "Das ist angesichts der sich stetig verschärfenden Personalsituation in Kliniken und Pflegeeinrichtungen eine dramatische Entwicklung. Wir werden den Druck auf die beiden verantwortlichen Ministerien von unserer Seite aus massiv erhöhen, um noch in diesem Monat nicht nur Antworten, sondern auch Lösungen zu bekommen. Offenbar ist weder dem bayerischen Kultus- noch dem Gesundheits- und Pflegeministerium die Brisanz der Lage bewusst", mahnt VdPB-Präsident Sigl-Lehner an.

Die VdPB

Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und ein unabhängiges Sprachrohr von und für professionelle Pflegekräfte in Bayern. Die VdPB wurde 2017 auf Grundlage des vom Bayerischen Landtag verabschiedeten Pflegendenvereinigungsgesetz gegründet und hat unter anderem die Aufgabe, die Qualität der Pflege weiterzuentwickeln - sowohl im Interesse der Berufsgruppe als auch für die Versorgungssicherheit für die Menschen in Bayern. Dazu wirkt die VdPB an Gesetzgebungsverfahren mit und vertritt die Pflegenden in Gremien wie beispielsweise dem Landespflegeausschuss. Zudem berät sie ihre Mitglieder kostenlos in berufsrechtlichen, berufsethischen und fachlichen Fragen und engagiert sich für die Fort- und Weiterbildung der beruflich Pflegenden. Die Mitgliedschaft in der VdPB ist für professionell Pflegende freiwillig und kostenlos. Präsident der VdPB ist Georg Sigl-Lehner.

Vereinigung der Pflegenden in Bayern KöR
Prinzregentenstraße 24
80538 München 
info@vdpb-bayern.de

Präsident: Georg Sigl-Lehner
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