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Neues Urteil zum Kreditwiderruf: Verbraucher erhalten Unterstützung von der KVB Finanz

Limburg (ots)

Zuletzt wurde vom Bundesgerichtshof über den Kreditwiderruf geurteilt und dieser auf Verträge nach dem 10. Juni 2010 begrenzt, die eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthalten. Nun hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein neues Urteil über den Widerrufsjoker gesprochen. Welche Rechte sich für Verbraucher ergeben, soll im Folgenden geklärt werden.

Zur Historie des Widerrufs

2016 hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil beschlossen, dass Verbraucher kein ewiges Widerrufsrecht erhalten. Von Verträgen, die vor dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden, konnte nur noch bis zum 21. Juni aufgrund eines Fehlers in der Widerrufsbelehrung zurückgetreten werden. Marc Kloetzel, Leiter Vertrieb und Prokurist bei der KVB Finanz, listet auf: "Abwandlungen der offiziellen Muster-Widerrufsbelehrung, irreführende oder falsche Angaben und verwirrende Fußnoten führen nach Auffassung der Rechtsprechung zu einer unwirksamen Widerrufserklärung." Ein Beispiel für eine falsche Fristbelehrung sei die Klausel "Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung." Das Wort "frühestens" sei für den Verbraucher unklar, so Kloetzel, und suggeriere fälschlicherweise, die Frist könne unter Umständen später beginnen.

Die beschlossene Verjährungsfrist sollte Banken entlasten, bewirkte jedoch das Gegenteil, denn eine große Widerrufswelle alter Darlehensverträge brach aus. Die meisten Banken blockten den Widerruf ab, um Kunden abzuwiegeln - viele ließen sich davon tatsächlich einschüchtern. Nur wer hartnäckig blieb, konnte mit Hilfe von Anwälten und gerichtlichen Verfahren den Widerrufsjoker erfolgreich durchsetzen. Bei Verträgen, die danach unterzeichnet wurden, bestand vorläufig weiterhin die Chance von Krediten rückwirkend zurückzutreten, sofern die Widerrufsfrist wegen ungenügenden Angaben nicht begonnen hat. Im September 2019 wurde eine weitere Frist angekündigt: Ansprüche aus einem Widerruf im Jahr 2016 verjährten zum Ende des Jahres 2019. Aus den vorangegangen Widerrufswellen hat der Bundesgerichtshof zudem gelernt und am 05. November 2019 eine weitere Beschränkung entschieden: Anders als bei normalen Verbraucherdarlehen ist fortan bei Immobiliendarlehen an Verbraucher die Frist zum Widerruf bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung auf maximal zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss begrenzt. Dies betrifft Verträge ab dem 21. März 2016 (§ 356b Abs. 2 S. 4 BGB).

Das neue Urteil

Am 26. März 2020 urteilte der EuGH erstmalig (Aktenzeichen C-66/19), dass Millionen von Widerrufsinformationen in Kreditverträgen nicht ausreichen, da sie Verbraucher nicht hinlänglich über ihr Widerrufsrecht aufklären. Ausgangsfall war ein Darlehenswiderruf aus dem Jahr 2016, bei dem die zuständige Kreissparkasse den Widerruf eines Kunden ablehnte. Der Kunde zog daraufhin vor das Landesgericht Saarbrücken, welches das Verfahren aussetzte und dem EuGH zur Klärung vorlegte. Der EuGH bekräftigte den Kunden in seiner Auffassung, dass die Widerrufsbelehrung in seinem Darlehen nicht verständlich formuliert sei und übermittelte den Fall zur konkreten Entscheidung zurück an das Landgericht. Bemängelt wurde der sogenannte Kaskadenverweis - eine Verschachtelung - in der Widerrufsbelehrung: Es wurde auf Pflichtangaben verwiesen, die nicht ausreichend und verständlich definiert waren.

Diese Kredite können widerrufen werden

Das Urteil des EuGHs wirkt sich auf zwei Kategorien von Verträgen aus: Immobilien- bzw. Baufinanzierungen und Autofinanzierungen. Rechtsexperten zufolge könnte das Urteil immense Folgen mit sich ziehen, da möglicherweise alle Autokredite betroffen sind, die nach dem 14. Juni 2010 abgeschlossen wurden. Im Bereich der Immobilien kann die Entscheidung vor allem einen Einfluss auf Finanzierungen haben, die zwischen dem 11. Juni 2010 und 20. März 2016 abgeschlossen wurden, da diese noch die alten fehleranfälligen Belehrungen enthalten. Die Nachjustierung des Bundesgerichtshofs im November 2019 sorgt dafür, dass der Widerruf für alle neueren Verträge - auch bei einer falschen oder nicht vorhandenen Belehrung - auf ein Jahr und 14 Tage nach Unterzeichnung begrenzt ist.

Chancen und Risiken für Verbraucher

Die Chance einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung für Verbraucher: Die Bedingungen eines Widerrufs sind sehr günstig, denn es fällt keine teure Vorfälligkeitsentschädigung wie bei einer vorzeitigen Kündigung an. Zudem besteht ein enormes Einsparpotenzial, denn für den restlichen Kreditbetrag kann ein neues Darlehen zu einem niedrigeren Zins aufgenommen werden - das lohnt sich in der aktuellen Niedrigzinsphase besonders bei Immobilienfinanzierungen. Marc Kloetzel ergänzt: "Das aktuell niedrige Zinsniveau sollte genutzt und mit dem Widerruf nicht zu lange gewartet werden. Steigen die Zinsen wird sich der wirtschaftliche Vorteil schnell relativieren."

Auch bei Autofinanzierungen kann der Widerruf zum Vorteil werden, insbesondere, wenn es sich um ein vom Dieselskandal betroffenes Fahrzeug handelt. Nach dem Widerruf werden Autokreditnehmern nämlich die Raten und Anzahlungen vollständig erstattet. Die Differenz bilden lediglich die Kreditzinsen und eine Nutzungsentschädigung. Die Höhe dieser ist im Vorfeld allerdings unabwägbar, sodass bei vielen Kilometern oder Gebrauchsspuren unklar ist, ob sich der Widerruf lohnt.

Die weiteren Risiken für Verbraucher: Der Kaskadenverweis, auf den sich das Urteil des EuGHs stützt, wurde bereits 2016 von dem Bundesgerichtshof für rechtens erklärt. Es kann also passieren, dass sich Banken und Sparkassen auf diese Entscheidung berufen und Anträge auf Widerruf ablehnen. Aus diesem Grund ist es ratsam, infrage kommende Verträge von Experten wie der KVB Finanz prüfen zu lassen. Denn ob ein Kreditnehmer nicht ordnungsgemäß belehrt wurde, muss immer im Einzelfall nachgewiesen werden und kann im Zweifel zu einem teuren Rechtsfall werden.

Darüber hinaus darf nicht vergessen werden, dass ein Kreditwiderruf einer Immobilie die vollständige Rückabwicklung beinhalte, so Marc Kloetzel, denn nach einer Genehmigung müsse der Restbetrag innerhalb von 30 Tagen zurückerstattet werden. Daher sollten sich Hausbesitzer rechtzeitig um eine Anschlussfinanzierung kümmern, eine Zusage sei ohne ausreichend eigenes Kapital zwingend notwendig, bekräftigt der Finanzprofi.

So sollten Verbraucher vorgehen und so kann die KVB Finanz unterstützen

Vor der Erklärung eines Widerrufs sollten sich Verbraucher unbedingt professionellen Rat einholen. Obwohl Darlehensnehmer rechtlich gesehen einen Anspruch auf den Widerrufsjoker haben, liegt dies nicht im wirtschaftlichen Interesse von Banken. Eine Ablehnung ist nahezu vorprogrammiert, wenn nicht bereits im Vorfeld die Argumentation stimmt. Hierbei können unabhängige Finanzexperten wie die KVB Finanz helfen. Sie überprüfen die bestehenden Verträge kostenlos ohne Risiko und können einschätzen, wie viel Einsparpotenzial besteht. Ebenso wichtig ist der Blick in die Zukunft, denn Achtung: Ist der Widerruf einmal erklärt, kann dieser nicht rückgängig gemacht werden. Oftmals bietet die alte Bank zwar die Anschlussfinanzierung an, allerdings sind die Konditionen bei einem Wechsel in der Regel günstiger. Als Orientierung kann das alte Darlehen mit anderen Anbietern verglichen werden. Die Kreditexperten der KVB Finanz übernehmen diesen Aufwand für ihre Kunden und ermitteln die ideale Option. Da sich das neue Kreditangebot nicht an der Laufzeit und Ratenhöhe des alten Vertrages orientieren muss, kann individuell auf die jetzige Situation des Kunden eingegangen werden. Die KVB Finanz erstellt persönliche Finanzpläne, die ihren Kunden eine hohe Lebensqualität und Spielraum für die Verwirklichung von Träumen bieten.

Über die KVB Finanz GmbH

Seit der Gründung vor über 40 Jahren steht die Familie Kloetzel mit der KVB Finanz vor allem dafür, beste Finanzierungskonzepte, individuell zugeschnitten auf die Bedürfnisse ihrer Kunden, zu ermitteln. Für das traditionelle Familienunternehmen stehen ihre Kunden und die persönliche Nähe zu ihnen im absoluten Mittelpunkt. Dabei sind faire Konditionen, Professionalität und Verantwortungsbewusstsein die obersten Maximen. Von Familie für Familien denkt und handelt die KVB Finanz immer in Generationen.

Pressekontakt:

KVB Finanzdienstleistungsgesellschaft mbH
Marc Kloetzel
Johannes-Mechtel-Str. 2
65549 Limburg/Lahn

Telefon: 0 64 31 / 29 4 70
Telefax: 0 64 31 / 23 77 6
E-Mail: kontakt@kvb-finanz.de
https://www.kvb-finanz.de/

Original-Content von: KVB Finanz, übermittelt durch news aktuell

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