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Das passiert mit einer Immobilienfinanzierung oder einem Konsumentenkredit nach einer Scheidung

Limburg (ots)

Laut aktueller Statistik werden in Deutschland rund ein Drittel aller Ehen geschieden. In den meisten Fällen wurden die finanziellen Angelegenheiten während der Ehejahre gemeinsam geregelt. Dazu gehört auch die Aufnahme von Krediten für besondere Anschaffungen oder einer Baufinanzierung für den gemeinsamen Traum vom eigenen Haus. Scheitert die Ehe, ist oft unklar, was mit den gemeinsam unterzeichneten Krediten passiert. Die KVB Finanz beantwortet diese und andere Fragen im folgenden Leitfaden.

Mögliche Szenarien bei einer Scheidung

Um zu wissen, was mit einer Finanzierung im Falle einer Scheidung geschieht, muss sich je nach individueller Situation die Haftungsfrage genau angeschaut werden. Hierbei geht es zum einen um die Haftung gegenüber der Bank (Außenverhältnis) und der Haftung der Eheleute untereinander (Innenverhältnis). Grundsätzlich gilt: Derjenige, der den Kredit unterschreibt, ist auch für dessen Rückzahlung verantwortlich. Bestehen also schon vor der Eheschließung Kredite oder Finanzierungen, führt die Ehe nicht automatisch dazu, dass der jeweils andere gegenüber der Bank für den Kredit haftet.

Was mit einer Immobilienfinanzierung nach einer Scheidung passiert

Die Finanzierung einer Immobilie stellt im Kreditwesen eine Besonderheit dar. Im Falle einer Scheidung wird sie zwar ähnlich wie ein herkömmlicher Konsumentenkredit behandelt, allerdings gibt es je nach Konstellation weitere Dinge zu beachten.

Ein Ehepartner steht im Grundbuch und hat den Kredit allein aufgenommen

In diesem Szenario ist nur einer der Eheleute alleiniger Kreditnehmer und Eigentümer der Immobilie. Dementsprechend ist ausschließlich er für die Rückzahlung des Darlehens verantwortlich. Der andere Ehepartner kann zu keiner Zeit - nicht während der Ehe und auch nicht nach einer Scheidung - haftbar gemacht werden, hat dagegen aber auch keinen Besitzanspruch.

Beide Eheleute werden Eigentümer, aber nur einer nimmt den Kredit auf

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass nur ein Ehepartner als Kreditnehmer gegenüber der Bank auftritt, dennoch aber Beide als Eigentümer im Grundbuch der Immobilie eingetragen werden. Diese Konstellation ist zum Beispiel häufig in Alleinverdienerehen anzutreffen, in denen der jeweils andere Ehepartner die Haushaltsführung und / oder die Kindererziehung übernimmt. Im Falle einer Scheidung bleibt die Verpflichtung des Kreditnehmers gegenüber der Bank auf Rückzahlung des Darlehens bestehen. Der andere Ehepartner, der zwar Miteigentümer der Immobilie ist, aber nicht Kreditnehmer, kann für die Rückzahlung des Darlehens nicht haftbar gemacht werden. Kann der Kreditnehmer allerdings die Raten nicht mehr bedienen und die Immobilie wird zwangsversteigert, so verliert der andere Ehepartner sein Miteigentum.

Beide Eheleute erwerben gemeinsam als Kreditnehmer die Immobilie

Nehmen beide Eheleuten den Hauskredit sowie die Eintragung im Grundbuch gemeinsam auf sind sie gleichermaßen - auch im Falle einer Scheidung - für die Tilgung verantwortlich. Es handelt sich dabei um eine gesamtschuldnerische Haftung. Kann einer der Ehepartner dies nicht mehr, so haftet der andere für den vollen Darlehensbetrag. Ist keiner mehr in der Lage, die Raten des Darlehens zu bedienen, so kann die Bank die Immobilie zwangsversteigern. Der Erlös aus einer solchen Versteigerung dient der Begleichung der Restschuld. Bleibt eine Differenz offen, so haften immer noch beide Partner für dessen Rückzahlung.

Was Eheleute nach einer Scheidung mit ihrer Baufinanzierung tun können

Durch eine Scheidung ändert sich grundsätzlich nichts an der Haftung gegenüber dem Kreditgeber. Da in den meisten Fällen die Immobilie nach einer Scheidung aber nicht mehr gemeinsam genutzt wird, bietet sich Folgendes an:

  • Der alleinige Kreditnehmer und Eigentümer kann frei über den Kredit entscheiden.
  • Einer Schuldhaftentlassung stimmen Banken oftmals nicht zu, da ein Darlehensnehmer und die damit verbundenen Sicherheiten wegfallen. Sind beide Eheleute als Kreditnehmer eingetragen, kann eine Umschuldung - also die Ablösung des bestehenden Kredits - beantragt werden. Dabei fällt in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung an.
  • Sind beide Ehepartner als Eigentümer der Immobilie im Grundbuch eingetragen, müssen sie sich auf das weitere Vorgehen einigen. Dies kann ein Verkauf, eine Versteigerung, die Vermietung oder die Weiternutzung durch einen der beiden Ehepartner mit Ausgleichszahlungen an den anderen sein. Die Ausgleichszahlung muss unbedingt bei einem möglichen neuen Kredit einkalkuliert werden, damit die aufgenommene Summe dafür reicht.

Was mit einem Konsumentenkredit nach Scheidung passiert

Größere Anschaffungen, beispielsweise ein Auto, neue Möbel oder Elektrogeräte, werden in einer Ehe oft gemeinsam über Kredite finanziert. Geht die Ehe in die Brüche, steht nicht nur die Frage im Raum, wer gemeinsame Anschaffungen behalten darf, sondern auch, was mit den noch offenen Finanzierungen und Krediten passiert. Dabei gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, je nach Ausgangslage.

Ein Ehepartner hat den Kredit unterschrieben

Hat nur einer der Eheleute den Kredit unterzeichnet und ist damit alleiniger Kreditnehmer, so ist dieser auch der Bank gegenüber verpflichtet. Der Kreditnehmer allein haftet für die Rückzahlung, das heißt, während der Ehe und auch nach einer Scheidung kann der andere Ehepartner nicht dafür belangt werden.

Beide Ehepartner haben den Kredit unterschrieben

Wurde ein Kreditvertrag während der Ehe gemeinsam unterschrieben, so haften beide Partner für die Rückzahlung des geliehenen Geldes an die Bank. Beide Eheleute treten hierbei gegenüber der Bank als Kreditnehmer auf und sind damit gleichermaßen verantwortlich für die Rückzahlung der entstandenen Verbindlichkeiten - das gilt auch nach einer Trennung oder Scheidung.

Sonderfall: Dispokredit eines Gemeinschaftskontos

Auch für die Rückzahlung eines Dispokredits bei einem Gemeinschaftskonto sind beide Ehepartner - auch nach einer Scheidung - gleichermaßen verantwortlich. Genau wie bei einem gemeinsam aufgenommenen Kredit haften beide Ehepartner gesamtschuldnerisch. Eine Auflösung des gemeinsamen Kontos ist dabei erst möglich, wenn ein in Anspruch genommener Dispokredit ausgeglichen wurde. Optimalerweise wird dieser nicht lange in Anspruch genommen, sondern im Ernstfall zeitnah umgeschuldet, da ein Dispokredit hohe Zinskosten verursacht.

Fazit: Kredite umschulden und gesamtschuldnerische Haftung ändern

Besteht ein gemeinsamer Raten- oder Dispokredit nach Scheidung, muss dieser vom Ehepaar gemeinschaftlich bedient werden. Eine Möglichkeit dies zu umgehen, ist das Umschreiben des bestehenden Kredits auf nur einen der Ehepartner. Dies kann in Form einer Umschuldung geschehen und ist neben der formellen Trennung vor allem sinnvoll, um sich bessere Konditionen zu sichern. Beim vorzeitigen Ablösen der alten, geteilten Finanzierung werden neue Angebote ermittelt, die günstigere Zinsen für den Kreditnehmer bereitstellen. Der Vorteil gegenüber einer klassischen Bank ist beim Kreditvermittler, dass dieser nicht auf ein hauseigenes Portfolio beschränkt ist, sondern aus einem großen Pool an Angeboten wählen kann. So ergibt sich ein hohes Einsparpotenzial besonders im Vergleich zu alten Ratenkrediten, da die Zinsen in der Vergangenheit deutlich höher waren.

Dies gilt auch für eine Immobilienfinanzierung: Die beste Option ist es, sich im Rahmen einer gütlichen Einigung darauf zu verständigen, dass einer der Ehepartner die Immobilie behält und auch die Finanzierung dafür übernimmt. Besonders, wenn gemeinsame Kinder in der Ehe vorhanden sind, sollten sie möglichst nicht dem gewohnten Umfeld entrissen werden. In solchen Fällen bietet es sich an, die gemeinsam aufgenommene Immobilienfinanzierung durch eine Umschuldung abzulösen. So kann auch in Bezug auf die Finanzierung ein echter Neustart nach dem Ehe-Aus gelingen. Wird eine Baufinanzierung jedoch vor Ablauf der Zehnjahresfrist umgeschuldet, fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an. Dennoch lohnt sich dieser Schritt in den meisten Fällen trotzdem und bietet mit dem richtigen Angebot eines vertrauenswürdigen Finanzpartners ein enormes Einsparpotenzial. Für die KVB Finanz zählt, ihren Kunden zu Flexibilität zu verhelfen und die Lebensqualität zu halten - so wird individuell nach einer passenden Laufzeit und Ratenhöhe geschaut, die allein zu bewältigen sind.

Über die KVB Finanz GmbH

Seit der Gründung vor über 40 Jahren steht die Familie Kloetzel mit der KVB Finanz vor allem dafür, beste Finanzierungskonzepte, individuell zugeschnitten auf die Bedürfnisse ihrer Kunden, zu ermitteln. Für das traditionelle Familienunternehmen stehen ihre Kunden und die persönliche Nähe zu ihnen im absoluten Mittelpunkt. Dabei sind faire Konditionen, Professionalität und Verantwortungsbewusstsein die obersten Maximen. Von Familie für Familien denkt und handelt die KVB Finanz immer in Generationen.

Pressekontakt:

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Telefon: 0 64 31 / 29 4 70
Telefax: 0 64 31 / 23 77 6
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