Immobilienkauf in Griechenland - was gilt es rechtlich zu beachten? Ein Interview mit Vicky Athanassoglou von VAP LAW OFFICES
Düsseldorf (ots)
Vicky Athanassoglou von VAP LAW OFFICES ist deutsch-griechische Anwältin und betreibt eine Kanzlei in Düsseldorf und Athen. Ihr Spezialgebiet sind griechische Immobilien. Sie berät und unterstützt deutsche Investoren beim Kauf eines Ferienhauses oder Zweitwohnsitzes. Was es dabei zu beachten gilt und was das Mittelmeerparadies sonst noch zu bieten hat, erklärt sie im Interview.
Was deutsche Immobilienkäufer erwartet, wenn sie in Griechenland investieren wollen.
Was macht den griechischen Immobilienmarkt so besonders und warum sollte man jetzt investieren?
Vicky Athanassoglou: Zunächst einmal gibt es nirgends sonst so viele verschiedene und gleichzeitig günstige Angebote wie in Griechenland. Momentan drängen über 40.000 Objekte auf den Markt, und es bieten sich zahlreiche Möglichkeiten sowohl für Großinvestoren als auch für Privatpersonen, die sich den Traum vom Zweitwohnsitz erfüllen möchten.
Die rechtlichen Risiken beim Kauf einer Immobilie, sowie die Gefahren bezüglich der Immobilienkonstruktion sind zahlreich. Was muss man bei einer Investition beachten?
Vicky Athanassoglou: Wie in jedem Bereich gibt es auch hier "schwarze Schafe", die es schwierig machen, an wirklich gute und günstige Objekte heranzukommen. Aus so vielen Angeboten das richtige auszuwählen, ist sehr mühsam und zeitaufwendig. Eine geschickte Preisverhandlung ist ebenfalls gefragt. Die Rechtslage ist dabei eine andere als in Deutschland. Deshalb ist ein guter Rechtsbeistand vor Ort zu empfehlen. Sobald man sich für eine Immobilie entschieden hat, wird zunächst ein Vorvertrag und schließlich ein Endvertrag abgeschlossen. Dieser muss dann beim zuständigen Grundbuchamt übertragen werden. Dabei sollte die rechtliche und auch die technische Prüfung des Vertrags und des ausgesuchten Objektes unbedingt von Profis übernommen werden.
Welche Risiken entstehen, wenn man sich beim Immobilienkauf nicht von Profis begleiten lässt?
Vicky Athanassoglou: Zum Beispiel könnte eine Rechtswidrigkeit bei einer Immobilienübertragung in der Vergangenheit zur Unwirksamkeit des neuen Vertrags führen. Das heißt, falls ein rechtlicher Fehler festgestellt wird und der Verkäufer der Immobilie nicht der rechtmäßige Eigentümer ist, kann er Ihnen das Eigentum nicht übertragen. Sollten noch eingetragene Immobilienbelastungen des Vorbesitzers bestehen, könnte es auch zur Pfändung der Immobilie kommen, obwohl Sie der rechtmäßige neue Eigentümer sind, denn alle Belastungen bleiben trotz einer ordnungsgemäßen Übertragung an der Immobilie haften. Außerdem sind Sie, nachdem Sie Eigentümer der Immobilie werden, allein für Bauverstöße verantwortlich, die Sie eventuell vorher nicht kannten, wobei die Baubehörde Strafen sowie Kosten von Ihnen fordern kann. All das sollte unbedingt vorher von einem Anwalt überprüft werden.
Die Wahl eines Zweitwohnsitzes ist keine leichte Entscheidung und ein langwieriger, risikoreicher Prozess. Warum lohnt es sich dennoch, in Griechenland zu investieren? Was hat das Land zu bieten außer günstigen Angeboten und viel Sonnenschein?
Vicky Athanassoglou: Die meisten denken bei Griechenland an Badeurlaub und alte Tempel. Das Land ist aber durchaus mehrere Reisen wert und es gibt einiges mehr zu entdecken, als man in einen Kurztrip unterbringen kann. Anstelle von Busreisen durch enge und überlaufene Städte werden zum Beispiel geführte Radtouren immer beliebter, bei denen man Land und Leute von einer intimeren Seite kennen lernt. Sportbegeisterte können beim Segeln, Klettern oder Paddeln die Natur entdecken, und wer es lieber etwas entspannter mag, sollte sich die geselligen Abende in den zahlreichen Tavernen nicht entgehen lassen. Was außerdem viele nicht wissen: Griechenland ist ein sehr spezielles Weinanbaugebiet und ein Paradies für Weinliebhaber. Aus dem kulinarischen Bereich gibt es hier auch weitaus mehr zu bieten als Salat und Ziegenkäse. Weitere Spezialitäten sind unter anderem Schnecken und auch die Herstellung von Bienenhonig. Vor allem aber bietet sich derzeit für Investitionen in jede Art von Immobilien die perfekte Gelegenheit aufgrund des riesigen Angebots zu günstigen Preisen.
Welche Unterstützung und Services bieten Sie Ihren Klienten?
Vicky Athanassoglou: Die einzige Möglichkeit, eine Immobilie in Griechenland zu erwerben, besteht durch Unterzeichnung eines Kaufvertrags in Gegenwart eines Notars. Der Erwerb durch mündliche oder private Vereinbarung ist ausgeschlossen. Für die rechtliche Überprüfung, die Verhandlungen und die Vertragsbedingungen sind die Fachkenntnisse eines Rechtsanwalts erforderlich, und damit unterstützen wir unsere Mandanten. Wir haben ein ideales Netzwerk geschaffen, das es uns ermöglicht, besondere Objekte zu günstigen Preisen zu sichern. Wir bieten ein umfassendes regionales Know-how und helfen bei der Kaufabwicklung, Verwaltung und Vermietung von Immobilien. Wir leisten Übersetzungsarbeit und betreuen dabei jeden Mandanten individuell und persönlich, sowohl in Deutschland als auch vor Ort in Griechenland.
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Über Vicky Athanassoglou
Vicky Athanassoglou ist als Rechtsanwältin am Obersten Gerichtshof in Griechenland zugelassen und zudem als Schiedsrichterin und zertifizierte Mediatorin tätig. Sie ist geschäftsführende Gesellschafterin der internationalen Rechtsanwaltsgesellschaft VAP LAW Offices mit Sitz in Athen und Düsseldorf. Sie betreut Privat- und Firmenkunden, insbesondere bei grenzüberschreitenden Transaktionen, im Bereich des Internationalen Wirtschafts-, Immobilien- und Energierechts.
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