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VW-Dieselskandal um EA288: Landgericht Hagen mit nächstem "VW-Dieselgate-2.0-Urteil"

VW-Dieselskandal um EA288: Landgericht Hagen mit nächstem "VW-Dieselgate-2.0-Urteil"
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Mönchengladbach (ots)

Das Landgericht Hagen hat der Volkswagen AG die nächste herbe Niederlage im Dieselgate 2.0 beigebracht. Einmal mehr wurde der Autobauer wegen der Abgasmanipulationen am Skandalmotor EA288 wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt. Das neuerliche Urteil zeigt, dass Dieselgate 2.0 noch am Anfang steht, während Dieselgate 1.0 zusätzlich auch noch lange nicht erledigt ist.

VW-Dieselgate 2.0 ist in vollem Gange: Nun hat auch das Landgericht Hagen (Urteil vom 11.08.2020, Az.: 3 O 134/19) die Volkswagen AG verurteilt, einen VW T6 ("Bulli") mit dem Skandalmotor EA288 zurückzunehmen und Schadensersatz zu zahlen. Laut Entscheidung verfügt der EA288 als Nachfolger des EA189 über zwei Technologien zur Reduktion des Stickoxidausstoßes (NOx) in Form eines mit Ad-Blue betriebenem SCR-Katalysator sowie in der Abgasrückführung. Diese wird bei einer Temperatur von zumindest +15°C und geringer zurückgefahren, wobei eine signifikante Reduktion jedenfalls bei einer Temperatur von +10°C erfolgt (sogenanntes "Thermofenster"). Der geschädigte Verbraucher hatte den Wagen 2015 neu erworben und erhält jetzt 39.853,04 Euro nebst Zinsen in Höhe von vier Prozent pro Jahr seit dem 13. Mai 2020. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte, die wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt worden ist.

"Das neuerliche Urteil zeigt, dass das VW-Dieselgate 2.0 noch am Anfang steht, während Dieselgate 1.0 zusätzlich auch noch lange nicht erledigt ist. Mehr und mehr Gerichte verurteilen die Volkswagen AG für die Manipulationen am vermeintlich sauberen EA288 wegen der vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB und sprechen den Geschädigten hohe Schadensersatzzahlungen zu. Das Landgericht Hagen ließ sich auch nicht davon überzeugen, dass das streitgegenständliche Thermofenster zum Bauteilschutz gegen die sogenannte Versottungsgefahr notwendig sei, wie die Volkswagen AG behauptet. Diese habe im Rahmen der ihr obliegenden sekundären Darlegungslast auch gar nicht vorgetragen, dass die Versottungsgefahr durch andere technische Maßnahmen - unabhängig davon, ob diese wirtschaftlich deutlich teurer wären - verhindert werden könnte", sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ( www.hartung-rechtsanwaelte.de). Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert. Dr. Gerrit W. Hartung gilt als "Dieselanwalt" der ersten Stunde.

Das Gericht führt weiterhin aus: "Die Täuschung diente, andere Motive sind jedenfalls nicht ersichtlich, allein dem Zweck, zur Kostensenkung und möglicherweise auch zur Umgehung technischer Probleme bei der Entwicklung einer rechtlich und technisch einwandfreien, aber teurere Lösung der Abgasreinigung formal die Voraussetzungen für die Typgenehmigung zu erfüllen und mit Hilfe diese Manipulation umweltfreundliche Prüfvermerke veröffentlichen zu können, um dadurch entsprechende Wettbewerbsvorteile zu erlangen. Schon dieses Gewinnstreben um den Preis einer bewussten Täuschung und Benachteiligung von Behörden einerseits und Kunden andererseits gibt dem Handeln der Beklagten ein Gepräge der Sittenwidrigkeit."

"Das Urteil kommt für die Volkswagen AG zur absoluten Unzeit, versucht der Konzern doch aktuell, Individualkläger im Dieselskandal mit Vergleichsangeboten zu befriedigen und Verbraucherschutzanwälte in einer Werbekampagne schlecht zu machen. "Auf seiner Internetseite will der Autohersteller den Betroffenen erklären, dass es keine Erfolgsaussichten für eine Schadenersatzklage gegen VW bei Fahrzeugen mit dem Motor EA288 gebe. So heißt es zum Beispiel, Klägeranwälte verlören ihre Prozesse 'zu über 99 Prozent' und es gebe keinen Anspruch auf Schadensersatz. Mit diesen Falschbehauptungen will die Volkswagen AG verhindern, dass gegebenenfalls Millionen von geschädigten Verbrauchern im Rahmen von Dieselgate 2.0 gegen den Konzern vorgehen", betont Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Geschädigte Verbraucher sollten sich davon nicht verrückt machen beziehungsweise abschrecken lassen. "Beim aktuellen VW-Dieselgate 2.0 sprechen wir von vielen weiteren Millionen Fahrzeugen. VW-Motoren mit dem Kürzel EA288 finden sich in zahlreichen Baureihen aller Marken des Volkswagen-Konzerns. Die Dieselmotoren sind nahezu in jedem Dieselfahrzeug als 1.4 TDI, 1.6 TDI oder 2.0 TDI seit dem Jahr 2015 flächendeckend verbaut worden. Der Schaden geht in die Milliarden und kann die Ausmaße, die wir vom ersten Skandalmotor EA189 kennen, noch weit in den Schatten stellen", sagt Anwalt Dr. Gerrit W. Hartung. Die Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat eine spezielle Website zur neuen EA288-Thematik eingerichtet und listet dort alle Modelle von Audi, VW, Seat und Skoda auf, die vom VW-EA288-Abgasskandal betroffen sind. Die Liste ist unter www.hartung-rechtsanwaelte.de/vw-dieselskandal-ea288 frei zugänglich.

Pressekontakt:

Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Dr. Gerrit W. Hartung
Humboldtstraße 63
41061 Mönchengladbach
Telefon: 02161 68456-0
E-Mail: kanzlei@hartung-rechtsanwaelte.de
Internet: www.hartung-rechtsanwaelte.de

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