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Apps auf Rezept: Positiv bewertet, aber für viele auch verzichtbar

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Apps auf Rezept: Insgesamt positiv bewertet, aber für viele verzichtbar

AOK-Befragung zu Digitalen Gesundheitsanwendungen zeigt Verbesserungspotenziale

Düsseldorf/Hamburg, 11.01.2023

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) werden insgesamt positiv bewertet, aber ungefähr die Hälfte der Nutzerinnen und Nutzer hält sie für verzichtbar. Das sind zentrale Ergebnisse einer bundesweiten Online-Befragung von mehr als 2.600 AOK-Versicherten, die eine „App auf Rezept“ erhalten hatten.

Ziel der Befragung war es, zwei Jahre nach der Aufnahme der DiGA in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung die Akzeptanz und das tatsächliche Nutzungsverhalten zu evaluieren. Seit der Einführung der Verordnungsfähigkeit sind allein bei der AOK Rheinland/Hamburg insgesamt 6.700 DiGA genehmigt worden. An erster Stelle standen Verordnungen bei Adipositas- und Tinnitus-Diagnosen sowie Anwendungen für Rückenbeschwerden, Depressionen und Schlafstörungen. Der AOK Rheinland/Hamburg sind dadurch Kosten in Höhe von 1.770.000 Euro entstanden. Insgesamt zeigen die Ergebnisse der Befragung, dass der zusätzliche Nutzen einer verschriebenen DiGA gegenüber nicht-digitalen Therapien bislang nicht eindeutig erkennbar ist.

Flexibler Einsatz, aber dennoch verzichtbar

58 Prozent der befragten Versicherten bewerteten die Nutzung der DiGA als sinnvolle Ergänzung zu ihrer Therapie. Als größten Vorteil sahen die Nutzerinnen und Nutzer, dass sie sich die Behandlung mit einer DiGA zeitlich flexibel einteilen können. Allerdings bezeichneten nur 26 Prozent der Befragten die verschriebene Anwendung als für sie „unverzichtbar“, auf gut die Hälfte der Teilnehmenden traf diese Aussage nicht zu.

„Die Ergebnisse der Befragung zeigen, dass Digitale Gesundheitsanwendungen eine sinnvolle Ergänzung zu bekannten diagnostischen oder therapeutischen Maßnahmen sein können“, sagt Günter Wältermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Rheinland/Hamburg. „Es ist jedoch essenziell, dass der Einsatz medizinischer Apps ärztlich begleitet wird, damit die Anwenderinnen und Anwender wirklich profitieren.“ Qualitäts- und Sicherheitsaspekte müssten bei den DiGA zudem den gleichen Stellenwert haben wie in anderen Versorgungsbereichen, so Wältermann weiter.

Die Befragung ergab auch, dass knapp ein Fünftel der Befragten Probleme bei der Umsetzung der digitalen Therapieinhalte hatte. Für immerhin 15 Prozent der Versicherten passten die Inhalte nicht zu ihrer individuellen Krankheitssituation. „Wir sehen in den Ergebnissen eine gewisse Zurückhaltung bei der Einschätzung des erlebten Nutzens, trotz einer insgesamt recht hohen Zufriedenheit mit den Apps auf Rezept “, ergänzt Christian Wehner, Bereichsleiter Gesundheitsmanagement, von der AOK Rheinland/Hamburg. Zu bedenken sei allerdings, dass der bislang geringe erlebte Nutzen der DiGA nicht im Verhältnis zu den hohen Kosten für die Gemeinschaft der Beitragszahlenden stehe. Der durchschnittliche Preis je DiGA liegt bei etwa 500 Euro für eine 90-tägige Nutzung, kann aber im Einzelfall bis zu 2.000 Euro betragen.

Bessere Integration in die ärztliche Behandlung erforderlich

Die befragten Versicherten wurden überwiegend von ihrem Arzt oder ihrer Ärztin auf die Möglichkeit der DiGA-Verschreibung hingewiesen. Ein knappes Drittel wurde durch eigene Recherche, Werbung oder Empfehlungen Dritter darauf aufmerksam. „Bei der Integration der DiGA in die ärztliche Behandlung zeigen die Befragungsergebnisse noch Verbesserungspotenzial“, betont Wehner: So wurde mehr als ein Drittel der Befragten (37 Prozent) nicht über die Funktionen der verschriebenen DiGA informiert. Lediglich 38 Prozent besprachen ihr Nutzungsverhalten und die Resultate der DiGA-Anwendung mit ihrer Ärztin oder ihrem Therapeuten, 16 Prozent beantworteten die Frage mit „teils-teils“.

Eingesetzt wurden die „Apps auf Rezept“ von den Versicherten vorwiegend über einen Zeitraum von mehreren Monaten. 5 Prozent der Befragten gaben aber an, ihre DiGA nur wenige Tage bis zu einer Woche genutzt zu haben. Bei Menschen, die sich zuvor als wenig digital affin beschrieben oder einen schlechten Gesundheitszustand angegeben hatten, war dies häufiger der Fall.

Zur Umfrage

Die Feldzeit der Befragung, die vom Marktforschungs-Institut „Produkt + Markt“ durchgeführt wurde, lief vom 24. September bis zum 24. Oktober 2022. In diesem Zeitraum beteiligten sich bundesweit 2.624 AOK-Versicherte daran. Sie hatten zwei bis zwölf Monate vorher von der AOK einen Freischaltcode zur Aktivierung einer Digitalen Gesundheitsanwendung bekommen, nachdem sie zuvor eine ärztliche Verordnung erhalten oder die DiGA selbst bei der Krankenkasse beantragt und eingelöst hatten. Das Durchschnittsalter der Befragten lag bei 49 Jahren, 68 Prozent von ihnen waren Frauen. Die Angaben der Befragten zu den verordneten „Apps auf Rezept“ entsprechen dem Ranking der bisher am häufigsten verordneten und am längsten verordnungsfähigen DiGA.

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)

Seit September 2020 haben gesetzlich Versicherte Anspruch auf eine Versorgung mit Digitalen Gesundheitsanwendungen. Grundlage dafür ist das im Dezember 2019 in Kraft getretene Digitale-Versorgung-Gesetz. Aktuell sind im DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) 41 Anwendungen gelistet, die bei bestimmten Erkrankungen ärztlich verordnet oder direkt bei der Krankenkasse beantragt werden können.

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