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Antibiotikaverbrauch in Deutschland steigt - Hamburg rückläufig - Nordrhein über Bundesdurchschnitt

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Antibiotikaverbrauch in Deutschland steigt – Hamburg mit den wenigsten Verordnungen, Nordrhein über dem Bundesdurchschnitt

Regionale Unterschiede auch bei Verordnung von Reserveantibiotika

Düsseldorf/Hamburg, 19.02.2025

Insgesamt 36,1 Millionen Packungen Antibiotika im Wert von 792,1 Millionen Euro sind 2023 zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgerechnet worden – erstmals mehr als im präpandemischen Jahr 2019. Das zeigt eine Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) auf Basis der Arzneimittelverordnungsdaten aller GKV-Versicherten. Erhebliche Unterschiede im Antibiotikaeinsatz zeigen sich in den verschiedenen Regionen Deutschlands: Während Hamburg mit 328 Antibiotikaverordnungen je 1.000 GKV-Versicherte den letzten Tabellenplatz einnimmt, liegt der Bereich Nordrhein mit 497 Verordnungen deutlich höher und knapp über dem Bundesdurchschnitt von 486.

Nach einem Rückgang der Antibiotikaverordnungen in den Corona-Jahren 2020 und 2021 stiegen die Verordnungen 2022 wieder, lagen aber weiterhin unter dem präpandemischen Niveau. Im Jahr 2022 betrug die Anzahl der Verordnungen noch 30,5 Millionen, 2023 stiegen diese dann um 18,4 Prozent an. Somit lagen die Verordnungen der aktuellen Auswertung zufolge um 6,1 Prozent höher als vor der Pandemie im Jahr 2019. Der Anteil der Verordnungen von Reserveantibiotika blieb trotz des insgesamt wieder steigenden Antibiotikaeinsatzes seit 2020 relativ stabil bei 43,4 Prozent. In absoluten Zahlen liegen die Verschreibungen von Reserveantibiotika nach einem Rückgang in den Corona-Jahren aber wieder auf einem ähnlichen Niveau wie 2019.

Im Jahr 2023 wurden gesetzlich Krankenversicherten insgesamt 323,7 Millionen Tagesdosen Antibiotika verordnet. Statistisch ergibt dies für 1.000 GKV-Versicherte 486 Antibiotikaverordnungen. Davon entfallen 275 Verordnungen auf Standard- und 211 auf Reserveantibiotika.

Der seit 2014 rückläufige Trend bei den Antibiotikaverordnungen wurde durch den Anstieg der Verschreibungen seit 2022 unterbrochen (Abbildung 1). Helmut Schröder, Geschäftsführer des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO), sagt: „Der erneute Verordnungsanstieg von Antibiotika der Reserve ist besorgniserregend, denn er könnte die Gefahr von Resistenzen weiter verschärfen, was gerade im Falle von lebensbedrohlichen Erkrankungen dramatische Auswirkungen hätte.“

Deutliche regionale Unterschiede auch beim Einsatz von Reserveantibiotika

Auch bei den Verordnungsanteilen für Reserveantibiotika zeigen sich deutliche regionale Unterschiede. Während Hamburg diesmal mit 43,3 Prozent fast im Bundesdurchschnitt liegt, werden in Nordrhein mit 46,1 Prozent anteilig mehr Reserveantibiotika verordnet.

Reserveantibiotika sind Medikamente, für deren Einsatz eine strenge Indikation vorgesehen ist und dem der Nachweis eines multiresistenten Erregers vorausgegangen sein sollte. Sie sind eine der letzten Therapieoptionen, wenn herkömmliche Antibiotika nicht mehr wirken, und können eingesetzt werden, wenn bei schweren, potenziell tödlich verlaufenden Infektionen der Erregernachweis nicht abgewartet werden kann.

Zwar steigt der Anteil der Reserveantibiotika an der Gesamtzahl der Antibiotikaverordnungen in den letzten Jahren nicht wesentlich an, allerdings werden Reserveantibiotika mit 15,7 Millionen Verordnungen im Jahr 2023 (plus 21,0 Prozent im Vergleich zum Vorjahr) immer noch zu häufig verordnet. „Reserveantibiotika sind eine wertvolle Notfalloption – doch die abermals steigenden Verordnungszahlen deuten darauf hin, dass ihr zurückhaltender Einsatz noch nicht konsequent genug gelingt“, so Schröder.

Den Spitzenplatz bei den Antibiotikaverordnungen im Jahr 2023 belegt das Saarland mit 539 Antibiotikaverordnungen je 1.000 GKV-Versicherte. Der geringste Verordnungsanteil der Reserveantibiotika an allen Antibiotika wird mit 33,3 Prozent in Bremen erreicht, der höchste Anteil der Reserveantibiotika mit 53,4 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern. „Obwohl bei diesen Betrachtungen die regional unterschiedliche Alters- und Geschlechtsstruktur der GKV-Versicherten sowie deren Morbidität unberücksichtigt bleiben, sollten diese teils drastischen regionalen Unterschiede bei Umfang und Struktur der Antibiotikaverordnung Anlass sein, regionale Verschreibungsgewohnheiten kritisch zu hinterfragen“, so Schröder.

Antje Kusalik
Pressesprecherin
AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse
Pressestelle/Stabsbereich Kommunikation
Pappelallee 22-26
22089 Hamburg 
Telefon: 040 2023 28218
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