BRR Baumeister Rosing Rechtsanwälte
Prospekte, Zeitungen, Flyer: Verbraucherkanzlei Baumeister Rosing kämpft gegen unerwünschte Werbung
Bundestagspetition: Frist endet am 24.12.2019
Kooperation mit gemeinnützigem Verein Letzte Werbung e.V.
Berlin (ots)
In Deutschland wird jährlich 1,2 Milliarden Kilogramm Werbepost produziert, ein Großteil davon landet in den Briefkästen der Verbraucher. Eine YOUGOV-Umfrage* aus dem Jahr 2019 hat jedoch ergeben, dass 76% der Deutschen diese Werbung gar nicht bekommen möchten. Dennoch werden weiterhin Unmengen Werbeprospekte, -flyer und -zettel an deutsche Haushalte verteilt.
"Die Rechtslage zu diesem Thema ist klar: Unerwünschte Werbung ist verboten", so Florian Rosig, Rechtsanwalt bei Baumeister Rosing Rechtsanwälte ( https://www.baumeister-rosing.de/letzte-werbung/).
Trotz der Missbilligung der mehrheitlichen Bevölkerung wird nicht-adressierte Werbepost wie beispielsweise die eingeschweißten "Einkauf Aktuell"-Pakete der Deutschen Post in 20 Millionen deutsche Briefkästen geworfen. Von dort landen sie dann oftmals einfach ungelesen im Müll. Die Verbraucherkanzlei BRR möchte deshalb nun gemeinsam mit dem Verein Letzte Werbung e.V. dafür sorgen, dass zukünftig niemand mehr unadressierte Werbung erhält - sofern nicht ausdrücklich und mit einem "Werbung, ja bitte"-Aufkleber am Briefkasten danach verlangt wird.
Durchgesetzt werden soll diese Forderung durch eine Bundestagspetition, die die Änderung der Gesetzeslage fordert - weg von Ressourcenverschwendung und hin zu Umweltschutz und der Wahrung der Verbraucherinteressen. Über diese Petition wird der Petitionsausschuss anschließend beraten. Kommen mindestens 50.000 Unterschriften und sogenannte Mitzeichner zusammen, kann das Anliegen sogar persönlich vor dem Ausschuss in öffentlicher Sitzung vorgestellt werden.
Wer die Initiative unterstützen möchte, hat bis zum 24.12.2019 Zeit, sich online unter Angabe seiner Adresse als Mitzeichner einzutragen:
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2019/_11/_04/Petition_100969.nc.html
Momentan besagt die Gesetzeslage in Deutschland, dass jeder Verbraucher Werbeprospekte zugeschickt bekommen darf, sofern er keinen Aufkleber mit den Worten "Ich möchte keine Werbung" oder "Werbung, nein danke" am Briefkasten angebracht hat. Diese Regelung ist zwar rechtlich wirksam, faktisch aber für viele Verbraucher wirkungslos. Zu oft werden die Sperraufkleber für Werbung von den überarbeiteten Verteilern der Deutschen Post etc. vor lauter Zeitdruck einfach übersehen. Um die Briefträger zu entlasten und gleichzeitig die Interessen der Verbraucher zu wahren, ist die Umkehrung der Rechtslage sinnvoll. Wenn von vornherein klar ist, dass Werbung nur in Briefkästen mit Stickern eingeworfen werden darf, reduziert sich sowohl die Anzahl der zu verteilenden Prospekte als auch die damit einhergehende Papierverschwendung massiv.
"Unser Ziel ist, dass jeder Verbraucher selbst entscheiden kann, ob er Werbung bekommen möchte und von wem genau sie stammt", so Florian Rosing weiter. "Das schließt mit ein, dass die Entscheidung jedes Verbrauchers mit so wenig Aufwand wie möglich verbunden ist und von allen involvierten Parteien respektiert wird."
*Quelle: http://ots.de/XoC9bW (Zugriff: 16.12.2019).
Über Baumeister Rosing Rechtsanwälte
Baumeister Rosing Rechtsanwälte ist eine mittelständische Rechtsanwaltskanzlei mit 22 Berufsträgern an zwei Standorten in Berlin und Baden-Württemberg. Seit mehr als 20 Jahren beraten wir Verbraucher in ausgewählten zivilrechtlichen Themengebieten. Durch die enge Verzahnung anwaltlicher Expertise, den Einsatz modernster IT-Infrastruktur und einem eingespielten Team von über 100 Mitarbeitern sorgen wir dafür, dass unsere Mandanten auf Augenhöhe mit den großen Konzernen ihre Rechte durchsetzen können. www.baumeister-rosing.de
Weitere Informationen zu "Letzte Werbung" unter: www.baumeister-rosing.de/letzte-werbung/
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