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elumeo SE/UV Interactive Services GmbH: RA Roderich Schaetze erleidet erneute Niederlage: Staatsanwaltschaft entlastet elumeo Management

Berlin (ots)

- Ermittlungsverfahren nach § 170 Abs. StPO eingestellt
- Staatsanwaltschaft sieht laut RA Strate keinen Tatverdacht
- Wolfgang Boyé, Thomas Jarmuske und Bernd Fischer entlastet

Die Berliner Staatsanwaltschaft hat die beschuldigten Manager der elumeo SE am 27.9.2019 über die Einstellung des Ermittlungsverfahrens nach § 170 Abs. 2 StPO unterrichtet. Anders als von RA Schaetze in einer Presseverlautbarung behauptet, hat diese Einstellung auch Bestand, solange die Ermittlungsbehörden keine Wiederaufnahme des Verfahrens anordnen. Das Ermittlungsverfahren musste aufgrund einer Strafanzeige von Gesetzes wegen eingeleitet werden. Diese Strafanzeige war in weiten Teilen identisch mit den haltlosen Vorwürfen aus der Zivilklage der SWM Treuhand AG in München, welche durch RA Roderich Schaetze vertreten wird. Die Zivilklage wird von einer beispiellosen Kampagne begleitet, welche über die Medien eine Unzahl falscher Vorwürfe und Behauptungen gegenüber der elumeo SE und ihrem Management verbreitet.

Wolfgang Boyé, Geschäftsführer der UV Interactive Services GmbH, über ihre Tochtergesellschaft Blackflint Ltd. größte Einzelaktionärin der elumeo SE: "Diese Kampagne entlarvt sich nun als vollkommen haltlos. Bereits in den letzten Wochen wurden die vielen Widersprüche der Einlassungen von Rechtsanwalt Schaetze deutlich. Wir müssen vermuten, dass das alleinige Ziel der Kampagne die Diffamierung des Managements der elumeo SE sowie die nachhaltige Destabilisierung und Schädigung des Unternehmens ist. Die Einstellung der Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft ist hier ein wichtiges Signal, dass die Vorwürfe tatsächlich nicht haltbar sind."

Bereits am 2. August 2019 hatte das Landgericht Berlin in einem Rechtsstreit gegen die von RA Schaetze vertretene Ottoman Strategy Holdings SA (im Folgenden: OSH) entschieden. Eine zentrale Rolle im Prozess spielte die Meldepflicht nach den Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG). Der Anwalt aus München gibt auf seiner Homepage unter anderem an, auf das gesetzliche Meldewesen bei börsennotierten Kapitalgesellschaften spezialisiert zu sein, "insbesondere Meldungen zur nationalen und europäischen Bankenaufsicht (Bundesbank, BAFin, EBA)". Dementsprechend gut hätte seine Mandantin eigentlich beraten sein sollen. Das Gericht stellte in seiner Urteilsbegründung jedoch außerordentlich klar fest, dass die OSH gegen die Meldepflicht "zumindest grob fahrlässig" verstoßen habe, und wies die Klage ab.

Über die UV Interactive Services GmbH:

Die UV Interactive Services GmbH ist über ihre Tochtergesellschaft Blackflint Ltd. größte Einzelaktionärin der elumeo SE. Die elumeo Gruppe mit Sitz in Berlin ist das führende europäische Unternehmen im elektronischen Vertrieb von hochwertigem, überwiegend in Indien und Thailand produziertem Edelsteinschmuck. Über eine Vielzahl von elektronischen Vertriebskanälen (TV, Online, App, Smart TV) bietet das börsennotierte Unternehmen seinen Kunden vor allem farbigen Edelsteinschmuck zu sehr günstigen Preisen an. Der Verkauf erfolgt als Direct-to-consumer-Pionier direkt an den Endkunden. Hierzu betreibt die elumeo Gruppe Homeshopping-Fernsehsender in Deutschland und Italien sowie Webshops in Deutschland, Großbritannien, Italien, Frankreich, den Niederlanden, Spanien, Belgien und den USA.

Kontakt:

Wolfgang Boyé
UV Interactive Services GmbH
Erkelenzdamm 59/61
10999 Berlin

Original-Content von: UV Interactive Services GmbH, übermittelt durch news aktuell

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