Pflegeleistungen: Jetzt gibt es mehr!
Mainz (ots)
Zum Jahresbeginn gibt es erfreuliche Neuigkeiten für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen: Die Pflegeleistungen sind ab dem 01. Januar 2025 um 4,5 Prozent gestiegen! Diese Anpassung betrifft alle Leistungsbeträge nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) und sorgt für eine dringend benötigte finanzielle Entlastung in der Pflege.
Angepasste Beiträge gelten auch für die Beihilfe
Dank der Verweisungen in der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) gelten die neuen Beträge unmittelbar auch für die Beihilfe, so das Bundesverwaltungsamt (BVA). Damit profitieren nicht nur gesetzlich Pflegeversicherte von den erhöhten Leistungen, sondern auch Beamte und deren Familienangehörige.
Die Anpassung umfasst zahlreiche Pflegeleistungen, die ab sofort höhere Zuschüsse gewähren. Zu den erhöhten Leistungen gehören: Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege, Tages- und Nachtpflege, Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Ergänzende Unterstützungsleistungen für DiPA, Leistungen für die vollstationäre Pflege und Wohngruppenzuschlag & Anschubfinanzierung für Wohngruppen.
Am Ende der Mitteilung haben wir Ihnen einen Überblick über alle neuen monatlichen Höchstbeträge zusammengestellt.
Pflegegrad als Voraussetzung für Leistungen
Damit Ihr Angehöriger von der Pflegekasse unterstützt wird, ist es erforderlich, einen Pflegegrad-Antrag zu stellen und die Pflegebedürftigkeit zu definieren. Die Pflegebedürftigkeit ist Voraussetzung für Geld- und Pflegesachleistungen und meint die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigung der Eigenständigkeit und Fähigkeiten. Für die Einstufung in einen Pflegegrad werden nicht nur körperliche, sondern auch geistige Faktoren berücksichtigt. Der ermittelte Pflegegrad bestimmt dann die Höhe der zustehenden Leistungen.
Nutzen Sie unseren Pflegegrad-Rechner, um eine erste Einschätzung zu erhalten. So erfahren Sie, welcher Pflegegrad voraussichtlich vorliegt und welche Zuschüsse Ihnen zustehen.
Ausblick: Weitere Erhöhung geplant
Schon jetzt steht fest: Zum 01. Januar 2028 wird eine weitere Anhebung der Pflegeleistungen erfolgen, um den Bedürfnissen von Pflegebedürftigen und ihren Familien gerecht zu werden, so das BVA.
Geänderte Pflegeleistungen im Überblick: Monatlicher Höchstbetrag
Pflegesachleistung (§ 36 SGB XI)
Pflegegrad 1: kein Anspruch
Pflegegrad 2: 796 Euro
Pflegegrad 3: 1.497 Euro
Pflegegrad 4: 1.859 Euro
Pflegegrad 5: 2.299 Euro
Pflegegeld (§ 37 SGB XI)
Pflegegrad 1: kein Anspruch
Pflegegrad 2: 347 Euro
Pflegegrad 3: 599 Euro
Pflegegrad 4: 800 Euro
Pflegegrad 5: 990 Euro
Tagespflege und Nachtpflege (§ 41 SGB XI)
Pflegegrad 1: kein Anspruch
Pflegegrad 2: 721 Euro
Pflegegrad 3: 1.357 Euro
Pflegegrad 4: 1.685 Euro
Pflegegrad 5: 2.085 Euro
Vollstationäre Pflege (§ 43 SGB XI)
Pflegegrad 1: 131 Euro
Pflegegrad 2: 805 Euro
Pflegegrad 3: 1.319 Euro
Pflegegrad 4: 1.855 Euro
Pflegegrad 5: 2.096 Euro
Kurzzeitpflege (§ 42 SGB XI)
Pflegegrade 2 bis 5: 1.854 Euro
Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI)
Pflegegrade 2 bis 5: 1.685 Euro
Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI)
Pflegegrade 1 bis 5: 131 Euro
Wohngruppenzuschlag (§ 38a SGB XI)
Pflegegrade 1 bis 5: 224 Euro
Pflegeverbrauchshilfsmittel (§ 40 SGB XI)
Pflegegrade 1 bis 5: 42 Euro
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (§ 40 SGB XI)
Pflegegrade 1 bis 5: 4.180 Euro
Leistungsanspruch beim Einsatz digitaler Pflegeanwendungen (§ 40b SGB XI)
Pflegrade 1 bis 5: 53 Euro
Über den Verbund Pflegehilfe
Der Verbund Pflegehilfe berät seit 2008 kostenlos Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu vielfältigen Angeboten für ein selbstbestimmtes Leben im Alter. Mit über 240 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie 1,5 Millionen Beratungsgesprächen pro Jahr, ist der Verbund Pflegehilfe die größte Pflegeberatung Deutschlands. Alle Informationen finden Sie auch auf www.pflegehilfe.org.
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