Alle Storys
Folgen
Keine Story von Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland mehr verpassen.

Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland

Last minute Weihnachtsgeschenke: diese Rechte haben Kunden bei Gutscheinen

Last minute Weihnachtsgeschenke: diese Rechte haben Kunden bei Gutscheinen
  • Bild-Infos
  • Download

Weihnachten kommt immer so plötzlich! Wenn Sie mit dem Kauf der Weihnachtsgeschenke wieder einmal spät dran sind oder sich die passende Geschenkidee nicht einstellen mag, dann ist vielleicht ein Gutschein genau das Richtige.

Was Sie hierbei grundsätzlich beachten müssen, aber vor allem dann, wenn Sie den Gutschein in einem anderen EU-Land kaufen, erklärt das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland.

Gutscheine aus einem anderen EU-Land

Vor allem in den Grenzregionen Deutschlands kann es attraktiv sein, Gutscheine aus einem anderen EU-Land zu erwerben. Eine Wellness-Anwendung in der herrlichen Umgebung Südtirols oder Österreichs genießen, ein Dinner in Frankreich mit Weinverkostung erleben oder im Lieblingsladen in Dänemark shoppen gehen, sind nur einige von vielen Möglichkeiten.

Wie lange kann ich einen Geschenkgutschein nutzen?

In Deutschland und Dänemark beispielsweise sind Geschenkgutscheine grundsätzlich drei Jahre lang gültig. Die Dreijahresfrist beginnt in Deutschland am Ende des Jahres zu laufen, in dem der Gutschein erworben wurde. Kauft man also einen Gutschein im Dezember 2022, kann man diesen bis zum 31. Dezember 2025 nutzen. In Dänemark startet die Frist an dem Datum, an dem der Gutschein erworben wurde und läuft dann taggenau drei Jahre. Eine kürzere Frist kann in Deutschland und Dänemark vom Händler nur dann festgelegt werden, wenn man hierüber vor dem Kauf informiert wurde und die Zeitspanne zur Einlösung des Gutscheins angemessen ist.

Anders ist dies in Italien und Frankreich. Die Länge der Einlösbarkeit wird vom Händler festgelegt.

In Österreich kann man sich freuen, wenn man nach Jahren ganz unten in der Schublade noch einen Gutschein wiederfindet. Muss dieser nicht ausdrücklich in einem bestimmten Zeitraum eingelöst werden, kann man dies 30 Jahre lang tun!

Kann ich den Gutschein auch noch nach Ende des Gültigkeitszeitraumes einlösen?

Schön wäre es in diesem Fall natürlich, wenn man den Wert des Gutscheins auf jeden Fall ausbezahlt bekäme. Das ist aber in den meisten EU-Ländern, genau wie in Deutschland, nicht der Fall. Der Gutschein verfällt.

Ausnahme ist u. a. Dänemark: Hier können elektronische Gutscheine noch im ersten Jahr nach deren Ablauf erstattet werden.

In allen anderen EU-Ländern gilt genauso wie hierzulande: Fragen kostet nichts. Vielleicht haben Sie Glück, und der Händler verlängert die Laufzeit oder erstattet den Betrag aus Kulanz.

Sind Geschenkgutscheine übertragbar?

Wenn der Gutschein auf den Namen einer bestimmten Person ausgestellt ist, kann dieser beispielsweise in Österreich nicht von einer anderen Person eingelöst werden.

In Deutschland gilt dies nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden müssen, um ihn einzulösen. Ein Fallschirmsprung ist zum Beispiel an bestimmte gesundheitliche Bedingungen geknüpft. Ist der Händler jedoch damit einverstanden, dass der Gutschein weitergegeben wird und sofern man die gesundheitlichen Bedingungen erfüllt, steht dem Adrenalinrausch nichts mehr entgegen.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zu Geschenkgutscheinen aus einem anderen EU-Land habe?

Bei Fragen zu Gutscheinen aus dem europäischen Ausland können Sie sich jederzeit kostenfrei an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschlandwenden.

Für Interview-Anfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

__________________________________________________________

Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland
c / o Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz e. V.
Bahnhofsplatz 3, 77694 Kehl
T +49 (0) 78 51.991 48-50 | F +49 (0) 78 51.991 48-11 
 danzeisen@cec-zev.eu |  www.cec-zev.eu

Diese Pressemitteilung ist aus Mitteln der Europäischen Union finanziert. Der Inhalt gibt die Ansicht des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland wieder und hierfür übernimmt es auch die Verantwortung. Es kann nicht angenommen werden, dass diese Pressemitteilung den Ansichten der Europäischen Kommission und / oder des Europäischen Innovationsrats und der Exekutivagentur für KMU (EISMEA) oder einer anderen Einrichtung der Europäischen Union entspricht.

Weder die Europäische Kommission noch EISMEA übernehmen Verantwortung für eine mögliche Verwendung dieser Pressemitteilung.