Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland
Europawahl: Das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren nimmt Kurs auf 2024-2029
Sie sind in Griechenland am Flughafen gestrandet? Ihre Bestellung aus Belgien ist auf dem Postweg verloren gegangen? Bei solchen und anderen Problemen mit einem Unternehmen aus einem anderen EU-Land, Island oder Norwegen helfen Ihnen die 29 Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) kostenlos. Im vergangenen Jahr wurde das Netzwerk über 124 000 Mal von Verbraucherinnen und Verbrauchern kontaktiert. Dank seiner außergerichtlichen Tätigkeit, erhielten Verbraucherinnen und Verbraucher rund neun Millionen Euro von Unternehmen zurück.
Seit den letzten Europawahlen hat die Europäische Union viel für den Verbraucherschutz erreicht. Doch Gewohnheiten ändern sich, insbesondere die Nutzung digitaler Medien und vernetzter Geräte, was eine Anpassung der Gesetze notwendig macht. Einen Monat vor den Europawahlen stellt das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland die verbraucherpolitischen Empfehlungen des ECC-Net für die nächste Amtszeit des Europäischen Parlaments vor.
Online einkaufen: aber sicher!
Waren und Dienstleistungen werden online europaweit vermarktet. Der Schutz der europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher im digitalen Binnenmarkt ließe sich nach den Erfahrungen des ECC-Net insbesondere in diesen Bereichen verbessern:
Online-Marktplätze in die Pflicht nehmen
Sie bringen Verbraucherinnen und Verbraucher in Kontakt mit Händlern aus der ganzen Welt. Welche Verantwortung diese Marktplätze übernehmen sollten, wenn Händler aus Drittstaaten Waren anbieten, die nicht den europäischen Standards entsprechen, muss auf europäischer Ebene geklärt werden. Auch sollten Online-Marktplätze weiter dazu angehalten werden, ihren Informationspflichten nachzukommen. Das bedeutet unter anderem, dass Nutzerinnen und Nutzer klar erkennen können müssen, bei welchem Anbieter sie kaufen und wie sie ihn kontaktieren können.
Mehr Sicherheit bei Online-Zahlungen
Zahlungsdienstleister sollten dazu verpflichtet werden, Betrugsfälle schneller zu erkennen und deren Meldung durch Verbraucher zu erleichtern. Das sogenannte „Chargeback“-Verfahren bei Kreditkarten sollte außerdem häufiger angewendet werden können, fordern die Verbraucherschützer. Diese von Kartenherausgebern angebotene Rückbelastung sollte darüber hinaus verbraucherfreundlicher gestaltet werden.
Klare Rahmenbedingungen und mehr Transparenz im Influencer-Marketing
In den sozialen Medien werden kommerzielle Beiträge von Influencern laut einer Untersuchung der Europäischen Kommission und nationalen Verbraucherschutzbehörden zu selten als Werbung gekennzeichnet. Lediglich 20 Prozent der Influencer machten Werbung eindeutig kenntlich. Die restlichen 80 Prozent wurden von den Behörden wegen ihrer Missachtung der europäischen Vorschriften kontaktiert und je nach Rechtslage in dem jeweiligen Land gemeldet. Derzeit ist Frankreich das einzige Land in Europa mit spezifischen Rechtsvorschriften zum Influencer-Marketing.
Das ECC-Net fordert: Kontrollierter Einsatz von künstlicher Intelligenz
Künstliche Intelligenz (KI) kommt im Online-Handel, auf Online-Plattformen und in sozialen Netzwerken verstärkt zum Einsatz. Verbraucherinnen und Verbraucher erwarten, die Vorteile der KI nutzen zu können. Allerdings zeigen ihre persönlichen Daten dem Algorithmus auch, welche Produkte sie höchst wahrscheinlich kaufen würden oder welches Budget ihnen zur Verfügung steht. Um Risiken zu mindern, hat die Europäische Union kürzlich ein Gesetz verabschiedet, das einen ersten Rechtsrahmen für die KI in Europa bietet.
Das ECC-Net plädiert für eine KI, die sich an den Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher orientiert. Zu den vom Netzwerk formulierten Leitlinien gehört beispielsweise, dass Verbraucher immer informiert werden sollten, wenn ein Algorithmus ihre persönlichen Daten (in Bezug auf ihr Kaufverhalten, ihre Gesundheit oder ihre Finanzen) verwendet, um ihnen Waren und Dienstleistungen anzubieten. Weiter fordern die Verbraucherschützer, dass der Kundendienst eines Unternehmens nicht ausschließlich an einen KI-gesteuerten Chatbot abgegeben werden darf. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen immer die Möglichkeit haben, stattdessen mit einem Menschen zu sprechen. Außerdem sollten angesichts des schnellen technischen Fortschritts der KI die rechtlichen Rahmenbedingungen in Europa häufiger angepasst werden, um den sich ändernden Bedürfnissen gerecht zu werden.
Verbesserung der Rechte von Reisenden
Während der kommenden Amtszeit des Europäischen Parlaments sollen die Vorschriften in den Bereichen Verkehr und Reisen überarbeitet werden. Die Europäischen Verbraucherzentren sehen großen Nachholbedarf im Verbraucherschutz im Falle von Airline-Insolvenzen. Reisende müssen besser geschützt werden. Aus den vom ECC-Net bearbeiteten Beschwerden geht hervor, dass europäische Fluggäste im Falle einer Pleite durchschnittlich 431 Euro verlieren. Aus Sicht der Verbraucherschützer ist ein Garantiesystem zum Schutz der Verbraucher vor der Insolvenz von Fluggesellschaften wünschenswert.
Die meisten Rechte von Flugreisenden werden seit 2004 durch die EU-Fluggastrechteverordnung geregelt. Das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren fordert, dass eindeutig definiert wird, was unter "außergewöhnlichen Umständen" zu verstehen ist. Ereignisse, die Fluggesellschaften von ihren Entschädigungspflichten befreien, , sollten klar aufgelistet werden. Außerdem setzt sich das Netzwerk für die Festlegung einheitlicher Gewichts- und Größenbeschränkungen für Fluggepäck ein, was den Preisvergleich während der Buchung erleichtern würde.
Das ECC-Net spricht sich auch dafür aus, Vermittler in die Pflicht zu nehmen. Viele Online-Buchungsplattformen und Vergleichsportale weisen sehr undurchsichtige Preise aus und versäumen es, stornierte Tickets rechtzeitig zu erstatten oder Reisende bei Problemen mit den notwendigen Informationen zu versorgen.
Weitere Empfehlungen des ECC-Net finden Sie auf der Website des Netzwerks.
Informationen über die Rechte von Verbrauchern in Europa finden Sie auf der Website des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) Deutschland.
Für Interview-Anfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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