Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland
Kupplungsschaden am Mietwagen – Madeira-Urlauber aufgepasst!
Immer wieder beschweren sich Reisende beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland über einen teuren Kupplungsschaden am Mietwagen, für den sie über tausend Euro zahlen mussten. Betroffen sind vor allem Urlauber in bergigen Inselregionen.
Die Schönheit der Urlaubsinseln lässt sich gut mit dem Mietwagen erkunden. Doch die Kombination aus Bergen, Meer und Küste stellt hohe Anforderungen an Fahrer und Fahrzeug. Denn es gilt vielerorts, kurvige, enge und steile Bergstraßen, teilweise mit Schotter und Schlaglöchern, zu meistern.
Schäden an der Kupplung der Mietwagen sind daher keine Seltenheit. Das wissen auch die Autovermieter, die ihre Nutzungsbedingungen entsprechend anpassen und Schäden dem Mieter in Rechnung stellen.
Verbraucher berichteten dem EVZ insbesondere von Streitigkeiten mit Autovermietern auf der Insel Madeira. Dies kann aber auch auf anderen bergigen Inseln wie Teneriffa, Mallorca oder Kreta vorkommen.
Vollkasko ohne Selbstbeteiligung hilft nicht immer
Eine Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung hilft hier meist nicht weiter.
Zum einen sind Betriebsschäden an der Kupplung auf bergigen Inseln in der Regel von der Vollkasko ausgeschlossen, zum anderen wird den Betroffenen ein Fahrfehler unterstellt.
In den Begründungen der Autovermieter heißt es dann zum Beispiel: „Schaden durch unsachgemäßen Gebrauch des Mieters entstanden“ oder „Kupplung aufgrund falscher Handhabung durchgeschmort“.
Die Autovermieter fordern vom Mieter die Erstattung der gesamten Reparaturkosten. Und die können mit 1 bis 2 Tausend Euro richtig happig ausfallen. Wegen des angeblich grob fahrlässigen Verhaltens werden auch Beträge verlangt, die über die eigentliche Selbstbeteiligung hinausgehen.
Autovermieter bleibt Beweis schuldig und belastet Kreditkarte des Kunden
Natürlich muss der Autovermieter eigentlich beweisen, dass der Kunde unsachgemäß gefahren ist und die Kupplung keinen Vorschaden hatte. Doch meist sitzt dieser die Situation einfach aus, auch in dem Wissen, dass der Kunde wieder zu Hause und weit weg ist.
Und er hat noch einen Trumpf in der Hand: die bei der Anmietung hinterlegte Kreditkarte. Die wird meist schnell belastet. An weiteren außergerichtlichen Verhandlungen ist der Vermieter nicht interessiert.
Wer eine Vollkasko-Versicherung ohne Selbstbeteiligung über eine Buchungs-Plattform abgeschlossen hat, sollte sich dort melden und versuchen, die Kosten erstattet zu bekommen.
Tipps für die Buchung eines Mietwagens auf den Gebirgsinseln
- Buchen Sie nach Möglichkeit ein Auto mit Automatikgetriebe statt mit Schaltgetriebe.
- Auch ein Elektroauto kann eine Alternative sein, sofern es im Angebot ist und das Hotel über Ladestationen verfügt.
- Seien Sie vorsichtig beim Anfahren an Steigungen.
- Achten Sie darauf, dass das Fahrzeug ausreichend motorisiert ist (genügend PS).
- Wenn die automatische Berganfahrhilfe nicht mehr funktioniert, informieren Sie den Autovermieter.
- Melden Sie sich auch sofort, wenn Sie einen unangenehmen Brandgeruch wahrnehmen. Dies kann ein Hinweis auf Probleme mit der Kupplung sein.
- Verlangen Sie bei plötzlich auftretenden Problemen einen anderen Mietwagen. Unterschreiben Sie aber nichts, was zu Ihren Lasten gehen könnte.
- Wird Ihre Kaution einbehalten, versuchen Sie, das Geld über ein Chargeback bei Ihrer Bank zurückzubekommen.
Hier finden Sie weitere Informationen zur Mietwagenbuchung und Kostenfallen im Ausland.
Ansprechpartner für die Presse: Peter J. Koop | 07851 991 48 30 | presse@evz.de
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