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Warnung: Falsche Verbraucherschützer kontaktieren Betrugsopfer

Warnung: Falsche Verbraucherschützer kontaktieren Betrugsopfer
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Warnung: Falsche Verbraucherschützer kontaktieren Betrugsopfer

Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland warnt vor einer dreisten Betrugsmasche: Kriminelle geben sich als Vertreter des Netzwerks der europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) aus und kontaktieren Verbraucher unter dem Vorwand an verlorenes Geld wieder ranzukommen. Bei den Betroffenen handelt es sich meist um Personen, die bereits Opfer eines Betrugs mit Finanzprodukten waren.

Wie gehen die Betrüger vor?

Die Täter kontaktieren ihre Opfer per Telefon und E-Mail in englischer Sprache und geben vor, im Namen des Netzwerkes der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) zu agieren, zu dem auch das EVZ Deutschland gehört. Sie wenden sich gezielt an Verbraucher, die bereits Opfer eines Finanz-Betrugs wurden. In der E-Mail teilen die vermeintlichen Verbraucherschützer mit, dass diese das verlorene Geld ausfindig gemacht haben.

Diese Summe soll sich auf einem offenen Konto einer Schweizer Bank in London befinden und für eine Rücküberweisung auf das Konto des Verbrauchers bereitstehen. Bevor die Organisation jedoch das Geld zurücküberweisen kann, fordern die Betrüger persönliche Daten, mit denen sie die Identität ihres Opfers bestätigen können. Falls sie diese nicht vor dem 30. Dezember 2024 übermitteln, solle das Geld an gemeinnützige Organisationen in Europa gespendet werden.

Dabei gehen die Kriminellen geschickt vor: Sie geben an, dass dank der Ermittlungen des ECC-Net gemeinsam mit der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) und der Europäischen Zentralbank (EZB), der Finanzbetrug aufgedeckt werden konnte. Ebenso soll die Organisation auch eng mit Interpol zusammenarbeiten.

Nichts davon entspricht der Wahrheit: „Das EVZ Deutschland distanziert sich von diesen betrügerischen Handlungen. Wir nehmen niemals Kontakt zu Verbrauchern auf, um Zahlungen oder persönliche Daten zu fordern. Ebenfalls bietet das EVZ Deutschland, sowie das Netzwerk der europäischen Verbraucherzentren keinen Service an, um verlorenes Geld einzutreiben. Betroffene sollten den Kontakt zu den Betrügern sofort abbrechen“, sagt Karolina Wojtal, Co-Leiterin des EVZ Deutschland.

Woran erkennen Sie den Betrug?

  • Das Schreiben ist von einem angeblichen „Chief Inspector of the European Consumer Rights Centre (ECC-Net)“ verfasst worden. Diese Position existiert im ECC-Net nicht.
  • Der korrekte Name des ECC-Net lautet „European Consumer Centre“, nicht „European Consumer Rights Centre“.
  • Das Logo in der Signatur hat keinerlei Verbindung mit dem ECC-Net.
  • In der E-Mailadresse steht ein anderer Name, als in der E-Mail selbst (Andrew Werner vs. Andrew Platt). Die genutzte Domain enthält ebenfalls keine Verbindung zum ECC-Net.

Was tun, wenn Sie ein solches Schreiben erhalten?

Haben Sie eine betrügerische Nachricht erhalten? Das EVZ Deutschland empfiehlt folgende Hinweise zu beachten:

  • Überprüfen Sie die Identität: Kontaktieren Sie im Zweifel direkt das EVZ Deutschland über das offizielle Hilfe-Formular.
  • Geben Sie keine persönlichen Daten preis. Betrüger versuchen, durch geschickte Gesprächsführung an vertrauliche Informationen wie Kontodaten oder Ausweiskopien zu gelangen.
  • Zahlen Sie niemals Geld im Voraus: Das EVZ verlangt keine Gebühren – alle unsere Beratung bieten wir immer kostenfrei an.
  • Melden Sie den Betrugsversuch: Erstatten Sie bei der Polizei Anzeige, entweder vor Ort oder über die Onlinewache. Sie können sich ebenfalls an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wenden. Informieren Sie bitte auch das EVZ Deutschland, wenn Sie eine solche betrügerische Mail erhalten haben.

Ihr Kontakt für Presseanfragen: Karolina Wojtal

Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland
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 Bahnhofsplatz 3, 77694 Kehl
 T +49 (0) 78 51.991 48-33 | F +49 (0) 78 51.991 48-11 
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Finanziert durch die Europäische Union. Die geäußerten Ansichten und Meinungen sind jedoch ausschließlich die des Autors / der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die der Europäischen Union oder des Europäischen Innovationsrates und der Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EISMEA) wider. Weder die Europäische Union noch die Bewilligungsbehörde können dafür zur Verantwortung gezogen werden.

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