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Gutscheine in Europa: geschenkt, genutzt oder geplatzt? (PM)

Gutscheine in Europa: geschenkt, genutzt oder geplatzt? (PM)
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Gutscheine in Europa: geschenkt, genutzt oder geplatzt?

Bunte Socken, die Motiv-Krawatte oder doch das Duschgel-Geschenkset? Wenn das passende Präsent schnell zur Hand sein muss, oder schlicht die zündende Idee fehlt, greifen viele auf bewährte Geschenk-Klassiker zurück. Doch diese Evergreens bekommen immer stärkere Konkurrenz. Ob aus dem stationären Handel oder vom Online-Marktplatz: Gutscheine sind immer häufiger das Präsent der Wahl. Eine blitzschnell besorgte Aufmerksamkeit, mit der sich der Beschenkte ganz einfach selbst verwöhnen kann. Doch so unkompliziert, wie es scheint, ist es nicht immer. Besonders, wenn die Wertkarte über Landesgrenzen hinweg genutzt werden soll. Denn die Regeln sind in Europa keineswegs einheitlich. Karolina Wojtal, Juristin im Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ), erklärt, worauf man achten sollte.

Gutschein ist nicht gleich Gutschein

Ein wichtiger erster Schritt: Geschenkgutscheine müssen klar abgegrenzt werden. Man unterscheidet zwischen:

  • Wertgutscheinen, die einen bestimmten Geldbetrag repräsentieren und flexibel einsetzbar sind.
  • Sachgutscheinen, die auf ein konkretes Produkt oder eine spezifische Dienstleistung beschränkt sind.

Nicht dazu zählen hingegen Gutscheine, die beispielsweise bei einem Warenumtausch oder aus Kulanz ausgestellt werden – für diese gelten andere rechtliche Rahmenbedingungen.

Grenzenlose Freude?

Geschenkgutscheine gelten als eine persönlichere Alternative zu Bargeld – und gerade Erlebnisgutscheine sind beliebt, wenn der Beschenkte „schon alles hat“. Doch sobald ein solcher Gutschein über eine Ländergrenze hinweg verschenkt wird, kann es kompliziert werden. „In vielen Fällen sind Gutscheine nur für den nationalen Markt gültig“, erklärt Wojtal. Ein in Deutschland gekaufter Gutschein kann in einem anderen EU-Land möglicherweise nicht eingelöst werden. „Denn nur weil ein Unternehmen europaweit tätig ist, bedeutet das nicht automatisch, dass auch ihre Gutscheine länderübergreifend gültig sind – das ist, im Gegenteil, eher die Ausnahme.“

Die Haltbarkeit des Glücks

Neben der örtlichen stellt sich auch die Frage nach der zeitlichen Gültigkeit. In Europa geht die Schere dabei sehr weit auseinander: Während in Griechenland beispielsweise ein Gutschein in der Regel drei bis sechs Monate gültig ist, sind es in Österreich – wenn nichts anderes vermerkt ist – bis zu 30 Jahre. Damit ist unser Nachbarland ganz oben mit dabei. Nur die Niederlande setzen bei der Geltungsdauer noch einen drauf: Stehen weder Ausstellungs- noch Ablaufdatum auf dem Gutschein oder der Homepage, kann der Gutschein sogar unbegrenzt eingelöst werden. Dagegen wirken die drei Jahre der gesetzlichen Verjährungsfrist, die in Deutschland in der Regel gelten, recht kurz. Doch es geht sogar noch kürzer, denn in Ländern wie Frankreich können Anbieter die Geltungsdauer selbst festlegen.

Doch egal wie lange der Gutschein gültig ist, auch nach Ablauf der Frist muss der Wert der Geschenkkarte nicht zwangsläufig verloren sein. Wer zu spät dran ist, kann sein Glück dennoch versuchen: „Verbraucher können sich trotzdem an das Unternehmen wenden“, sagt Wojtal. „Unsere Erfahrungen zeigen, dass es in Einzelfällen durchaus Kulanzlösungen gibt.“

Freude oder Fehlgriff?

Selbst ein gut gemeinter Gutschein kann ein schlechter Treffer sein. Was tun, wenn der Beschenkte keine Lust auf den Bungee-Sprung oder das Spa-Wochenende hat? Rückgabe? Eher nicht. „In der Regel ist ein Umtausch solcher Gutscheine leider nicht möglich“, sagt Wojtal. Ihr Tipp: Vorab klären, ob das Angebot übertragbar ist. So bleibt zumindest die Möglichkeit, jemand anderem damit eine Freude zu machen. Manche Abenteuer gehören einfach nicht in jedes Leben.

Freiheit statt Frust

Geschenkgutscheine über Ländergrenzen hinweg bergen Fallstricke: Gültigkeitsdauer, Einlösbarkeit und mögliche Einschränkungen sollten genau geprüft werden. Eine etwas flexiblere Alternative sind universelle Gutscheine, die gleich in mehreren Online-Shops oder Plattformen genutzt werden können. Sie bieten mehr Auswahl und reduzieren zumindest das Risiko, dass der Gutschein ungenutzt bleibt, oder nicht gefällt. Dann kann der Beschenkte letztlich selbst entscheiden, ob er sich damit bunte Socken, eine Motiv-Krawatte oder das Duschgel-Geschenkset kauft.

Fragen oder Probleme mit Gutscheinen aus dem europäischen Ausland? Das Juristen-Team des Europäischen Verbraucherzentrums hilft gerne weiter. Und dabei gilt: Guter Rat ist bei uns nicht teuer, sondern immer kostenlos.

Ihr Kontakt für Presseanfragen: Maren Dopp

Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland
 c / o Zentrums für Europäischen Verbraucherschutz e. V.
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 T +49 (0) 78 51.991 48-40 | F +49 (0) 78 51.991 48-11 
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