Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland
Weihnachts-Shopping in Europa: So klappt der Einkauf auf dem Weihnachtsmarkt, im Geschäft oder online
Die Adventszeit ist in vollem Gange und mit ihr die Jagd nach dem passenden Weihnachtsgeschenk. Damit das Einkaufsvergnügen nicht durch Unklarheiten über Umtausch, Rückgabe oder mangelhafte Ware getrübt wird, hat das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland die wichtigsten Tipps und Informationen rund um den Einkauf auf dem Weihnachtsmarkt, im Geschäft oder im Internet zusammengestellt.
Einkaufen auf dem Weihnachtsmarkt
Es gibt kaum etwas Schöneres, als bei festlicher Musik und Lichterglanz über einen Weihnachtsmarkt zu schlendern. Vor allem die Weihnachtsmärkte in Frankreich, Polen, Tschechien und den Niederlanden sind bei vielen Menschen sehr beliebt. Und manch einer hält dort Ausschau nach einem passenden Geschenk. Zum Beispiel nach einer Tasche. Doch was tun, wenn sich zu Hause herausstellt, dass der Reißverschluss defekt ist?
„Da die Tasche bereits beim Kauf einen defekten Reißverschluss aufwies und somit mangelhaft ist, besteht das Recht zu reklamieren und den Austausch oder eine Reparatur zu verlangen“, sagt Karolina Wojtal, Co-Leiterin und Pressesprecherin des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland. Denn auch auf Weihnachtsmärkten, egal in welchem EU-Land, gilt die gesetzliche Gewährleistung. Das heißt, dass mangelhafte Ware innerhalb von 2 Jahren reklamiert werden darf.
Tritt der Mangel innerhalb der ersten 12 Monate nach dem Kauf auf, wird zugunsten des Käufers vermutet, dass der Artikel bereits bei der Übergabe fehlerhaft war. Sollte der Verkäufer anderer Meinung sein, ist es an ihm, das Gegenteil zu beweisen. Denn erst nach 12 Monaten liegt die Beweislast beim Kunden.
Übrigens: 12 Monate sind der Mindeststandard, den die EU vorschreibt. Dieser gilt beispielsweise in Deutschland. Manche EU-Länder, wie zum Beispiel Frankreich, gehen darüber hinaus. Dort gilt diese Vermutung während der vollen 2 Jahre Gewährleistung.
Tipp: Bewahren Sie Quittungen oder Kassenbons auf. Machen Sie ggf. ein Foto vom Verkaufsstand mit der Adresse, oder lassen Sie sich bei teuren Produkten die Kontaktdaten des Händlers geben.
Einkaufen im Geschäft
Was passiert, wenn die gekaufte Tasche nicht gefällt?
„Wer im Laden oder auf dem Weihnachtsmarkt einkauft, hat kein gesetzliches Recht auf Umtausch oder Rückgabe, nur weil die Ware nicht gefällt oder ich es mir anders überlegt habe“, sagt Karolina Wojtal. „Viele Geschäfte bieten das aber auf freiwilliger Basis an. Fragen Sie daher vor dem Kauf, ob ein Umtausch beziehungsweise eine Rückgabe möglich ist.“ Ob der Kaufpreis allerdings erstattet, Ware gegen Ware umgetauscht wird, oder ob Sie einen Gutschein erhalten, entscheidet der Händler.
Selbstverständlich gilt auch hier: Ist die Ware fehlerhaft, bestehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Auch dann, wenn es ein Sonderangebot war.
Einkaufen im Internet
Wie verhält es sich in Sachen Rückgabe oder Gewährleistung, wenn die Tasche bei einem italienischen Online-Shop gekauft wurde?
„Der Vorteil des Online-Shoppings liegt darin, dass man in der Regel ein 14-tägiges Widerrufsrecht hat“, erklärt Karolina Wojtal. „Wenn Ihnen ein Produkt nicht gefällt oder nicht passt, können Sie es ohne Angabe von Gründen zurückschicken.“ Dies gilt auch für preisreduzierte Ware. Manche Artikel sind allerdings vom Widerruf ausgeschlossen, wenn diese sich nicht zur Rückgabe eignen, wie beispielsweise Hygieneartikel, oder wenn eine vorhandene Versiegelung geöffnet wurde.
Aber: Sie sollten den Artikel nur soweit ausprobieren und testen, wie Sie dies auch im Laden tun könnten. Gebrauchsspuren können sonst zu einem Wertersatzanspruch führen. Das heißt: Sie können die Ware zwar zurückschicken, aber der Händler darf einen Teil des Kaufpreises einbehalten.
Bleibt die Frage, ob die Ware in der Originalverpackung zurückgeschickt werden muss. Die Antwort: Nein. Anderslautende Bestimmungen, wie sie immer wieder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu lesen sind, sind unwirksam. Sicher verpacken müssen Sie den Artikel aber trotzdem.
Und wenn die Ware defekt ist? Dann gilt auch hier die gesetzliche Gewährleistung.
Probleme mit dem Weihnachtseinkauf
Egal ob auf dem Weihnachtsmarkt, im Geschäft oder beim Online-Shopping. Egal, ob in Deutschland oder in einem anderen EU-Land: Wer sich ein wenig mit den Rückgabe- und Umtauschregelungen auseinandersetzt, kann den Weihnachtseinkauf in vollen Zügen genießen. Sollte es doch einmal zu Problemen kommen, wie zum Beispiel ein defektes Produkt oder ein Geschenk, das nicht gefällt, erleichtert das Wissen um die eigenen Rechte den Umtausch. Wenn Sie alleine nicht weiterkommen und das Unternehmen seinen Sitz in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich hat, können Sie sich gerne an das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland wenden.
Für Interview-Anfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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