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Frühbucher aufgepasst! Tipps zur entspannten Reisebuchung

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Frühbucher aufgepasst! Tipps zur entspannten Reisebuchung

Der frühe Vogel fängt den Wurm – oder staubt die besten Schnäppchen für den Sommerurlaub ab. Laut dem Verband Internet Reisebetrieb sind die Deutschen damit früh dran: Etwa vier bis sechs Monate vor Reisebeginn starten Verbraucher hierzulande mit der Reiseplanung. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) beantwortet die wichtigsten Fragen zur Reisebuchung.

Wer früh bucht, spart am meisten?

Ja und nein. Wer weit im Voraus seinen Urlaub bucht, hat gute Chancen zu einem günstigeren Preis zu verreisen. Und hat zudem noch den Vorteil, dass die Zimmer im Wunschhotel am Ziel noch nicht vergriffen sind und es noch Plätze im Flieger zu vorteilhaften Reisezeiten gibt. Doch auch wenn Prozente der Veranstalter von bis zu 60 Prozent verlockend klingen: „Wie viel Frühbucher am Ende im Vergleich zum Normalpreis tatsächlich sparen können, ist nicht leicht zu berechnen.“, sagt André Schulze-Wethmar aus dem Juristen-Team des EVZ.

Wer das Beste für seinen Geldbeutel herausschlagen will, sollte Angebote genau prüfen und mit denen anderer Anbieter vergleichen. Sind auch alle gewünschten Leistungen im Preis inbegriffen? Denn unerwartete, zusätzliche Kosten für den Koffer oder den Transfer vom Flughafen zum Hotel können die sonnige Urlaubsstimmung trüben.

Sind Online-Angebote oft günstiger als Buchungen vor Ort?

Ob man bei Online-Reisebüros im Vergleich zum Reisebüro vor Ort günstiger wegkommt, könne man laut Schulze-Wethmar nicht so leicht beantworten. Sein Tipp: „Online-Portale sind nützlich bei der Reiseplanung. Dank praktischer Filter kann man das Angebot gut nach seinen Wünschen eingrenzen und mit den Preisen anderer Portale und Anbieter vergleichen."

Wenn Sie keine Pauschalreise, sondern nur einen Flug buchen, aufgepasst: „Denn kommt es zu Problemen wie Flugausfällen, ist der direkte Draht zum Anbieter oder zur Airline von Vorteil.“ Wurde zum Beispiel der Flug über eine Plattform wie opodo, fluege.de oder booking gebucht, sollten Sie beachten: Bei Problemen in Verbindung mit der Buchung ist die Plattform der direkte Ansprechpartner, geht es stattdessen um eine Flugverspätung wiederum die Airline.

Tipp: Hängt sich die Webseite während des Buchungsvorgangs auf? Nicht direkt erneut Flugtickets und Co. buchen. Warten Sie ab, ob Sie eine Buchungsbestätigung erhalten oder der Bezahlvorgang erkennbar abgeschlossen wurde. Überprüfen Sie auch Ihren Spamordner. Nehmen Sie vor einer Neubuchung Kontakt zum Kundendienst auf und klären Sie schriftlich, ob die Buchung abgeschlossen wurde oder nicht.

Wie zuverlässig sind Online-Bewertungen?

Schmeckt das Hotel-Frühstück wirklich so gut? Wie zuverlässig ist der Autovermieter? Die Erfahrungen anderer Reisender können bei der Suche nach den richtigen Anbietern sehr hilfreich sein. Aber, Bewertungen auf der Seite der Anbieter sind keine hundertprozentig verlässliche Quelle. Hier tummeln sich häufig auch Fake-Kommentare: „Sind die Nutzerkommentare oft sehr ähnlich formuliert, möglicherweise in fehlerhaftem Deutsch und wurden innerhalb kurzer Zeit veröffentlicht, gilt Vorsicht. Lesen Sie besser auf Plattformen wie Trustpilot, Google oder Yelp nach“, sagt André Schulze-Wethmar.

Alles individuell oder lieber das Komplett-Paket?

Reisende, die flexibel sein wollen und Transportmittel (z. B. Flüge oder Züge) sowie Hotels einzeln buchen, müssen Folgendes beachten. Sie haben mit jedem Anbieter einen eigenen Vertrag geschlossen. Das heißt, Sie haben in der Regel kein Recht auf die Stornierung des Hotelzimmers, wenn z. B. der Zug oder der Flug gestrichen wurde. Gibt es ein Problem, müssen sich Urlauber an jeden Vertragspartner einzeln wenden und auf Kulanz hoffen.

„Dank der EU-Pauschalreise-Richtlinie sind Pauschal-Urlauber besser geschützt“, sagt Schulze-Wethmar. Vorteil der Pauschalreise: Bei Problemen ist nur der Reiseveranstalter der Ansprechpartner. Dieser haftet, wenn Sie eine Reise nicht antreten können, weil Sie möglicherweise vor Vertragsabschluss nicht ausreichend über z. B. Visumspflichten aufgeklärt wurden und nun kein Visum haben. „Verspätet sich der Flug mit mehr als vier Stunden, können Sie eine Preisminderung von fünf Prozent vom Tagesreisepreis je angefangener Stunde vom Veranstalter verlangen“, sagt der Experte. Sein Tipp: Parallel dazu können Pauschalreisende zusätzlich Ihre Fluggastrechte bei der Airline geltend machen und auf Ausgleichsleistung bestehen. „Die sind in der Regel viel höher als der Minderungsbetrag und gelten schon ab drei Stunden Verspätung.“

Auch bei einem Reisemangel (z. B. das gebuchte Hotelzimmer mit Meerblick hat doch nur den Blick in den Hinterhof) können Sie vom Veranstalter eine sogenannte Mängelbeseitigung verlangen. Wichtig: Eine Reklamation bei der Rezeption reicht dafür nicht. Wenden Sie sich am besten sofort an die Reiseleitung vor Ort. Ist niemand greifbar, beschweren Sie sich schriftlich beim Veranstalter.

Reiserücktrittsversicherung abschließen – ja oder nein?

Die Frage kommt oft am Ende einer Buchung: Möchten Sie eine Reiserücktrittsversicherung abschließen? Wer bei dieser Frage auch unsicher ist, dem rät der Reise-Experte des EVZ: „Eine Rücktrittsversicherung ist sinnvoll für Familien mit Kindern, für Frühbucher, also wenn die Buchung weit im Voraus passiert, oder bei einem hohen Preis.“ Die Versicherung übernimmt dann die meist sehr hohen Stornokosten, wenn Sie eine Reise unerwartet nicht antreten können.

Aber nur dann, wenn auch ein versicherter Grund vorliegt, wie eine Krankheit, ein Unfall oder ein Todesfall in der Familie. Welche Fälle das jedoch konkret sind, definiert jeder Versicherer anders.

Ihr Kontakt für Presseanfragen: Kerstin Ernst

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